@hape
Ich habe eine Glock und die HiCap Magazine dazu. Und irgenwie bin ich anfänglich ebenfalls davon ausgegangen, dass die Magazine extra eingetragen werden, unabhängig ob die passende Waffe vorhanden ist. Gerade beim Glockmagazin wär diese Vorgehen logisch für mich gewesen, den unter Z9 stehen die Magazine und Z7 und Z8 wäre die Erlaubnis die Magazine auch anzustecken.
Kann ich nun am LPD darauf bestehen, dass diese Magazine unter Z9 eingetragen werden? Den ich hege eine ähnliche Befürchtung bezüglich Altbestand und Zukunft.
Fast JEDES Magazin fiele darunter, weil es ja spätestens zum Nachladen abgesteckt worden sein muss (vor dem 14.12.2019). Meines Erachtens müssten sie also alle großen Magazine doppelt eintragen. Sie werden es aber nicht freiwillig tun, weil im ZWR eine solche Doppelerfassung nicht vorgesehen ist und die Behörden damit völlig den Überblick verlören (siehe aber ganz unten).
Offenbar wird nur erfasst, dass größer als 20-Schuss, nicht die exakte Größe. Unter der Prämisse ist das Folgende zu verstehen.
Zu Z7 brauchst Du ja nur 1 Magazin, mehr kann man ja gleichzeitig nicht anstecken.
Ich spiele es mal durch:
Du hattest zB am 14.12.2019 schon 4 große Magazine und 1 Glock:
Du kannst es Dir laut Roadshow aussuchen (die Meldung muss natürlich der Wahrheit entsprechen, aber auf Z7-Meldung darfst Du gerne verzichten wenn's nach dem Ministerium geht und lieber nur Z9 melden):
1. Variante:
Du meldest 4 Magazine Z9. Glock bleibt B.
--> Du hast in Zukunft 4 Z9 Plätze für Magazine "für Glock-Faustfeuerwaffen". Die 4 bestehenden Glock-Magazine kannst Du reparieren/austauschen (eh klar: und am Schießstand anstecken). Kein Zusatzkauf von Magazinen für Glocks (weil sie zahlenmäßig erfasst werden). Kein Umtausch in große Magazin für SIG, für Marke X etc.
2. Variante:
Du meldest 3 Magazine Z9. 1 Magazin mit Glock als Z7.
--> Du hast in Zukunft 3 Z9-Plätze wie oben.
--> Solange Du die Glock hast, kannst Du große Glock-Magazine auf den Z7-Platz nachkaufen. Wenn Du die Glock abgibst, bleiben alle Magazine in der Z7 erfasst (aber nicht als "Plätze" wie bei Z9 sondern als
"passendes Magazin". Indirekt über den Erfassungszeitpunkt kann die Behörde auch in 20 Jahren nachvollziehen, für welche Schusswaffe die gemeldeten/registrierten Magazine passen müssen).
Du darfst dann auf Vorrat schon große Magazine für EINE andere Pistole Marke X kaufen (und darfst als nächste Pistole wohl auch nur die Pistole Marke X kaufen, außer Du gibst alle diese für X passenden Magazine zurück!).
Alternativ kannst Du nach Rückgabe der Glock eine Pistole Marke Y kaufen und darfst, solange Du die hast, unbegrenzt Magazine für Marke Y nachkaufen. Wenn Du Pistole Marke Y abgibst, kannst Du alle Magazine auf Z7 behalten.
Und so weiter und so fort.
3. Variante
Du meldest 4 Magazine und die Glock als Z7. Nichts als Z9.
---> Wie oben 2. Variante.
Man merkt: Kein Vorteil in Vergleich zu 2. Variante. Ich bliebe bei 2. Variante.
Worum es meines Erachtens eher geht: Wenn Du so wie bisher mit Deinen Magazinen umgehen willst, oder sie im nur von Erwachsenen bewohnten Haushalt herumliegen lassen willst, oder sie vor allem im Auto nicht nur am Weg vom und zum Schießstand oder außerhalb eines geschlossenen Behältnisses legal transportieren können willst:
Die 4 Magazine als (auch von Mitbewohner) bessesen UND GEFÜHRT melden. Dann
müssen alle 4 als Z9 auf einen WP eingetragen werden. Zusätzlich müssen Sie Dir je nach Meldung aber als Z7 auf die WBK 1 bis 4 Magazine eintragen. Um das führt kein Weg vorbei. Die Chance ist dann gut, dass man das nur so lösen kann, indem man Dir entweder auf Z7 in der WBK oder auf Z9 im WP eine
unbestimmte Zahl von Magazinen bewilligt.