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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 18:00
von DerDaniel
Maddin hat geschrieben:Es heißt aber nicht automatisch, dass man den WP im Falle des Einschreitens verliert oder nicht mit der Waffe einschreiten darf. Dass man ihn dafür nicht ausgestellt bekommt ist eine andere Frage. Aber den bekommt sowieso nichtmal mehr eine "gefährdete" Person bei der aktuellen Rechtsprechung so ohne weiteres.

Jain, ich könnte mir durchaus die ein oder andere schlüssige Begründung vorstellen, bei der ein Richter die Notwendigkeit für einen WP nach einer Nothilfe aberkennt.

Und unabhängig vom vorhergehenden: Genau diese rechtlich völlig unbegründete (bzw. wie bereits erläuterte, widersinnige) WP - Nothilfe Vermischung ist das eigentliche Thema dieses Threads. Und das Hilfssherrif-Problem der eigentliche Knackpunkt an der ganzen Geschichte.
Als Beispiel: Selbst wenn die Waffe des Jungen echt gewesen wäre und vorausgesetzt, er hat niemanden bedroht, gab es genau keinen guten Grund für das Eingreifen des Vaters über eine Alarmierung der Polizei hinaus. Selbst wenn er bis zum Eintreffen verschwunden wäre, hätte er ohne Probleme identifiziert werden können und das ganze hätte von offizieller Seite aus gelöst werden können.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:14
von SSG308
Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:31
von Fangschuss
Maddin hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Ich habe ein bisschen das Gefühl einige vergessen hier, was der Sinn des (zivilen) WP ist. Er berechtigt eine besonders gefährdete Person zum Tragen einer Waffe zum Eigenschutz und ist nicht dazu gedacht ein paar Hilfssherrifs auf den Straßen zu haben.
Wenn man es aus dem Blickwinkel beleuchtet, ist weder das aktive Eingreifen bei Terrorlagen, noch die Aktion von dem Vater bei dem Bub mit der Spielzeugpistole (gesetz dem Fall, dass der Bub nicht aktiv gedroht hat) anhand des WP gerechtfertigt und ein Entzug nur konsequent. In beiden Fällen wäre eine umgehende Flucht und Verständigung der Polizei der richtige Schritt.


Naja das ist ja so auch nicht ganz eindeutig. Flucht und Vertständigung der Polizei...

Einerseits gibts die gerechtfertigte und erlaubte Nothilfe nach StGB (Ein Dritter übt das Notwehrrecht statt/gemeinsam mit dem Opfer aus) und auf der anderen Seite das Anhalterecht nach StPO. Tatenlos zusehen wie jemand ernsthaft zu schaden kommt ist bei Zumutbarkeit des Einschreitens genauso wenig ok wie sich auf der anderen Seite als "Hilfssherrif" aufzuspielen.

Wer die Möglichkeit hat zu helfen sollte alles ausschöpfen was in seiner Macht steht um den Opfern zu helfen. Es wird sich kein Richter in Österreich finden der einem das ernsthaft negativ auslegen wird. Wenn dadurch zB. ein Terrorangriff etc. verhindert werden konnte.

Aber es gibt auch keine rechtliche Verpflichtung zur Nothilfe. Jedoch eine Verpflichtung zur ersten Hilfe im Gegensatz. Und das sagt schon aus, auf was der Gesetzgeber hier eigentlich abgezielt hat. Man sollte sich grundsätzlich nicht in Konflikte einmischen. Wenn dann, Ablauf beobachten und melden, maximal deeskalierend wirken. Schon allein durch richtiges Verhalten kann man viel bewirken, wenn es denn eine Heldentat werden muss. Sollte es dennoch kein Entrinnen geben, dann gilt erst ultima ratio...Aber das dürfte eher im Fall von Terror oder auch speziellen Situationen im Job eintreten und bei uns glücklicherweise absolut selten...

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:37
von Fangschuss
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

Das impliziert a priori keinen Einsatz einer Waffe. Erst wenn der mutmassliche Vergewaltiger in der Folge einen mit dem Messer hinterherlaufen würde, dann wäre der Fall Notwehr. Und selbst dann sollte bei der Schussabgabe keine Tötungsabsicht erkennbar sein. Z.B. Schuss ins Bein, Fuss...

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:44
von wolfgangf
Fangschuss hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

Das impliziert a priori keinen Einsatz einer Waffe. Erst wenn der mutmassliche Vergewaltiger in der Folge einen mit dem Messer hinterherlaufen würde, dann wäre der Fall Notwehr. Und selbst dann sollte bei der Schussabgabe keine Tötungsabsicht erkennbar sein. Z.B. Schuss ins Bein, Fuss...

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Entschuldige mal, aber du solltest bei Dr. Wagner einen Abend besuchen. Der würde diese Fehlinformationen korrigieren...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:45
von DerDaniel
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

Mir fällt beim besten Willen nicht ein was ein Jäger anders machen sollte/müsste als jeder x-Beliebige Passant der dahergelaufen kommt.
Aber vielleicht hast du was spezielles im Sinn und magst es mir erklären.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:49
von SSG308
Ich denke die meisten Jäger würden aus sicherem Abstand dem Täter mit Waffeneinsatz drohen.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 21:52
von Glock1768
Fangschuss hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

Das impliziert a priori keinen Einsatz einer Waffe. Erst wenn der mutmassliche Vergewaltiger in der Folge einen mit dem Messer hinterherlaufen würde, dann wäre der Fall Notwehr. Und selbst dann sollte bei der Schussabgabe keine Tötungsabsicht erkennbar sein. Z.B. Schuss ins Bein, Fuss...

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Sorry, das ist ausgemachten Blödsinn ... Auch ich empfehle dir einen Abend bei Dr. Wagner ... Du wirst dich wundern ... Im positiven Sinne

Aber du hast Recht, bei der Hilfe einer Frau, die gerade vergewaltigt wird ist es Nothilfe! Wenn dir der irre dann mit einem Messer nachläuft wird es Notwehr ... Und da bringt ein Schuss ins Bein nichts ... Denn den wird er nicht merken ... Du darfst dich wehren bis der Täter von seinem Angriff Ablässt ... Durch stoppen seines Angriffs durch ihn selbst oder aufgrund seiner Verletzung/tod

Zur Nothilfe bist du aber nicht verpflichtet ... Nur könntest du damit leben wenn ein unschuldiger zu schaden kommt und du hättest helfen können? Ich meine jetzt nicht (nur) den Notruf ... Gehört auch dazu, aber die Polizei kommt zu spät für eine akute, aber wahrscheinlich dringend notwendige Soforthilfe

Damit meine ich jetzt nicht, das du sofort zur Schusswaffe greift ... Die muss immer die letzte Option sein

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 10:30
von Jo_Kux
Ich muss ja fast schmunzeln.... WAS man gegebenenfalls machen darf und was nicht, wird einem immer nachher der Richter sagen und sicher nicht ein immer wieder zitierter Dr. Wunderwuzzl.
Wenn ich mir die Diskussionen hier so durchlese, dann...
Warum machst nicht endlich einen gesperrten, nicht öffentlichen Bereich für gewisse "Spezialisten" dort könnts euch euren Phantasien hingeben ohne dass diese Auswüchse den restlichen 98%der LWPs am Kopf fällt.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 11:56
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:Ich muss ja fast schmunzeln.... WAS man gegebenenfalls machen darf und was nicht, wird einem immer nachher der Richter sagen und sicher nicht ein immer wieder zitierter Dr. Wunderwuzzl.
Wenn ich mir die Diskussionen hier so durchlese, dann...


der vielzitierte dr wunderwuzzi ist ein sehr sehr guter anwalt der sich im waffenrechtsbereich gut auskennt und den ich auch persoenlich schaetze

nichts desto trotz sind es zwei komplett unterschiedliche paar schuhe ob ich auf einem vortrag die rechtstheorie mit ein paar praktischen beispielen vortrage oder ob es um generelle aussagen geht was im selbstverteidungsfall mit schusswaffe
- problembehaftet, was
- vermutlich gerade noch problemfrei oder was
- relativ sicher kein problem ist

jeder einzelfall ist kopmplett anders
es kommt auch immer auf den richter an

die lauefenden verweise auf die getroffenen aussagen in den genannten vortraege sind daher meiner meinung nach nicht hilfreich

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 12:26
von mitmart
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

In diesem Fall setzt man am besten einen Dirndelpirschstock ein reload-smile
Ein leichtes anklopfen an den Brunftkugeln beendet diese Nothilfesituation

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 12:48
von Ares
mitmart hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
....

In diesem Fall setzt man am besten einen Dirndelpirschstock ein reload-smile
Ein leichtes anklopfen an den Brunftkugeln beendet diese Nothilfesituation


Au weh.

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=S04MjMbEglo[/youtube]

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 13:51
von aurum
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

Um Himmels Willen, nur nicht in Beziehungssachen einmischen. Das hat immer schlimme Folgen!

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 20:19
von Maddin
Fangschuss hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:Was macht ein Jäger, der im Wald eine Vergewaltigung bemerkt?
(und eine Übung oder einen Film ausschließen kann)
Der Grund warum man ein Mittel bei sich hat, ist doch unabhängig davon, dieses Mittel gegebenenfalls anzudrohen oder einzusetzen?
(wenn professionelle Hilfe zu weit weg ist)

Das impliziert a priori keinen Einsatz einer Waffe. Erst wenn der mutmassliche Vergewaltiger in der Folge einen mit dem Messer hinterherlaufen würde, dann wäre der Fall Notwehr. Und selbst dann sollte bei der Schussabgabe keine Tötungsabsicht erkennbar sein. Z.B. Schuss ins Bein, Fuss...

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Keine Ahnung welches Verständnis du vom gesunden Menschenverstand hast. Aber wenn jemand neben dir vergewaltig wird impliziert das für dich keinen Einsatz der Waffe um Hilfe zu leisten ? Wie hirngewaschen ist denn diese Welt geworden bitte ?

Ohne Vorsatz auf die Verletzung/Tötung würdest du ja nichtmal zur Prüfung auf eine gerechtfertigte Notwehrsituation kommen. In dem Falle wäre also höchstes eine Notwehrüberschreitung zu diskutierten. Da sie bei einem Messerangreifer nur aus Angst erfolgen wird können, höchstens eine fahrlässige Tötung.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 21:02
von rhodium
Nebenbei: ein Schuss mit einer guten Jagdpatrone in das Bein? ... ich denke die Chance ein Gefäss zu erwischen ist groß.

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