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Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 09:14
von susi
na und?
Das posting von Atheki zeigt ja nur, das Polizisten ganz normale Menschen mit eigenen Kindern sind....Was ist denn daran verwerflich?
Und "anonym" ist doch keiner im Internet.

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 09:15
von oJo
Nordi hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn ich der Behörde nicht melde das ich mehr als 5000 Schuss lagernd habe?

§ 51 Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
8. eine gemäß § 41 Abs. 1 erforderliche Meldung unterlässt oder einem mit Bescheid erlassenen Verwahrungsverbot (§ 41 Abs. 3) zuwiderhandelt;

§ 52. (1) Waffen, Munition und Knallpatronen, die den Gegenstand einer nach dem § 51 als Verwaltungsübertretung strafbaren Handlung bilden, sind von der Behörde für verfallen zu erklären, wenn
1. sie dem Täter oder einem Mitschuldigen gehören und die Verfallserklärung zur Abwehr von Gefahren, die mit dem mißbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch von Waffen oder unsicherer Verwahrung verbunden sind, geboten erscheint, oder
(2) Die verfallenen Gegenstände gehen in das Eigentum des Bundes über.

Das selbe, als ob du z.B: illegal führst. Verlässlichkeit ist auf jeden Fall weg.

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 09:17
von Balistix
3600€/6 Wochen, wenn die Behörde das spitzkriegt (§51 Abs 1 WaffG).

Wie sie davon erfahren? Verwahrungskontrolle, blöder Zufall (etwa wenn bei dir eingebrochen wird oder in deiner Abwesenheit ein Wasserrohrbruch auftritt und der Hauseigentümer in deiner Abwesenheit mit Installateur und Polizei die Wohnung betritt),...

Verfall nach §52 und ggf Wegfall der Verlässlichkeit nach §8 WaffG.

Edit: da war einer schneller...

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 09:22
von Atheki
Jo_Kux hat geschrieben:Und Dank deiner ausfühlichen Schilderung hat man jetzt zu deinem anonymen Usernamen hier auch gleich die reale Person dahinter. gut gemacht !!! :headslap:

Anonymität im Internet ist halt so eine Sache die viele glauben zu haben aber meist nicht der Fall ist. ;)
Selbst wenn einer der 3 Polizisten hier im Forum unterwegs ist, sehe ich kein Problem darin, daß sie oder Behörden wissen wer hinter den Beiträgen steht.

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 09:33
von DerDaniel
A. d. M.: Sinnlosen Spam gelöscht.

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 09:35
von Nordi
Danke für die Rückmeldung meine Herren. Das bestätigt nur meine Vermutung das man dann mächtig Ärger bekommt. Ergo: Sobald ich die 5000 Grenze erreiche schreibe ich noch am selben Tag ne Mail an die Behörde.

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 10:58
von Dieselplus
Wie schaut's mit Diabolos für Luftdruckgewehre / Luftdruckpistolen aus, zählen die bei der meldepflichtigen Munitionsmenge auch dazu?
Die sind im weiteren Sinne ja auch Munition und in einer Packung sind schon mal 500 Stück drinnen...

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 11:40
von RR1000
Dieselplus hat geschrieben:Wie schaut's mit Diabolos für Luftdruckgewehre / Luftdruckpistolen aus, zählen die bei der meldepflichtigen Munitionsmenge auch dazu?
Die sind im weiteren Sinne ja auch Munition und in einer Packung sind schon mal 500 Stück drinnen...
[emoji23][emoji23][emoji23][emoji23] DER war gut!

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 11:48
von 75reinhard
Im Waffengesetz 1996 steht unter "8. Abschnitt - Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen" u.a.:
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf
...
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
...
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

Munition kommt im Waffengesetz unter §4 vor und wäre demnach, zumindest verstehe ich es so, für Druckluftwaffen bis 6mm nicht relevant.

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 12:04
von doc steel
Dieselplus hat geschrieben:Wie schaut's mit Diabolos für Luftdruckgewehre / Luftdruckpistolen aus, zählen die bei der meldepflichtigen Munitionsmenge auch dazu?
Die sind im weiteren Sinne ja auch Munition und in einer Packung sind schon mal 500 Stück drinnen...

"Munitionskontrolle!!! Und do in da Kistn, ha? Wos homma denn do drin? Aufmochn, sunzta...!
....Ha!!! Se Gangsta se! Des san jo leicht 10.000 Diabolos!...Wo homma den is Schreiben, die Genehmigung vo da BeHa??"
"Gegenfrage! Gengan se vielleicht fischen?"
"Na! Wia kummans do drauf? Wos hod des mit da zvün Munition z tuan?"
"Na wäu des ka Munition is. Des san Schnurgwichta zum fischen!"
"Geh Bledsinn herns!"
"Na se hom jo söwa gsogt, se gengan ned fischen. Wia kennans daun wissen wie Schnugwichta zum ausschaun hom, ha?
"Na wäu...wäu...wäu... i bin vo da BeHa! ich bin ein Vollzugsorgan, herns se!"
"Mit Organ gib i ihner recht. Owa ka Vollzugs, sondern eher a Ausdrucksorgan!"
"Wos soll denn des hassn, ha? Sogns, hoidn se mi fir bled, ha?"
"Hmmmm...... schwer zum sogn...."

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 12:23
von Dieselplus
75reinhard hat geschrieben:Im Waffengesetz 1996 steht unter "8. Abschnitt - Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen" u.a.:
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf
...
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
...
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

Munition kommt im Waffengesetz unter §4 vor und wäre demnach, zumindest verstehe ich es so, für Druckluftwaffen bis 6mm nicht relevant.

Diabolos für Luftdruck-/CO2-Waffen fallen also erst ab Kal. 6mm drunter - sehe ich nach Durchsicht des Gesetzestextes auch so.

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 12:31
von RR1000
Lol @doc

6mm Diabolos melden? Ernsthaft?

Ich würde die im Haushalt befindlichen Messer und nicht zu vergessen Rasierklingen auch gleich prophylaktisch melden...

PS Mikado-Stäbchen san a ned ungefährlich, also..

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 12:34
von Dieselplus
Melden würde das eh kein Mensch, aber wenn das "Vollzugsorgan" einen schlechten Tag hat und die dazuzählt...

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Di 27. Mär 2018, 09:11
von raptor
Ich sehe das anders, ich melde passiv-aggressiv alles und jedes, dann hat die Behörde immer schön viel zu tun. :mrgreen:

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Verfasst: Di 27. Mär 2018, 09:50
von BigBen
Dieselplus hat geschrieben:Melden würde das eh kein Mensch, aber wenn das "Vollzugsorgan" einen schlechten Tag hat und die dazuzählt...


Was ist dann? Dann beinspruchst das und wirst Recht kriegen...