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Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:10
von BigBen
Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:11
von no0ne
gewo hat geschrieben:
no0ne hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.


Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem


bullshit


Liebe(r) "gewo",
anstatt (d)eine Grundlage für deinen Rechtsstandpunkt zu verlinken, welche es Waffenpassinhabern gestattet Hohlspitzmunition im öffentlichen Raum zu führen, denn nur darauf hat sich meine Aussage bezogen, ziehst du es vor solch ein belangloses, sinnloses Wort zu platzieren ?? :D

Was ist an meinen Zeilen bloß so schwer zu verstehen?
ES GING UM DIE BEHAUPTUNG, dass Hohlspitzmunition grundsätzlich per WP geführt werden darf!

Nach bisher bekannten Infos - klares NEIN!

Es bringt auch nichts auf andere Themen zu verweisen in welchen einige Links nicht funktionieren, weil es die betreffenden Dokumente gar nicht mehr gibt.

Vielleicht hätte ich zum besseren Verständnis schreiben sollen:
... HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS IN DER GELADENEN WAFFE ZU FÜHREN ...

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:12
von BigBen
Wenn man gleichzeitig eine Jagdkarte hat oder Sportschütze ist sollte das problemlos möglich sein. Wenn man NUR WP Inhaber ist, kann es eventuell problematisch sein. Siehe zum wiederholten Mal die verlinkten Erlässe...

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:15
von gewo
BigBen hat geschrieben:Wenn man NUR WP Inhaber ist, kann es eventuell problematisch sein....


das ist GANZ SICHER problematisch weil du dann munition besitzt die du nicht besitzen darfst!

kann aber eigentlich gar nicht vorkommen da TM-HS munition ja eben nur auf jagdkarte oder vereinsausweis abgegeben werden darf

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:17
von no0ne
BigBen hat geschrieben:Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?


... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!
Klar ist auch eine WBK Voraussetzung, dass du eine FFW führen darfst.
Der WP reicht hierfür eindeutig NICHT!

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:19
von gewo
no0ne hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?


... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!
Klar ist auch eine WBK Voraussetzung, dass du eine FFW führen darfst.
Der WP reicht hierfür eindeutig NICHT!


wir drehen uns hier ewig im kreis

ich kennen niemand der was anders als TM-Hs fuehrt
es waere geradezu fahrlaessig FMJ zu fuehren

zeig mir wo steht dass du eine munition die du rechtmaessig besitzt nicht in der waffe fuehren darfst wenn du das dazu noetige dokument hast

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:20
von BigBen
no0ne hat geschrieben:
... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!


Du bist also der Meinung ein Jäger mit WP darf keine Waffe mit TMHS führen, obwohl diese Munition ausdrücklich von Jägern erworben werden darf? Das macht doch überhaupt keinen Sinn, wofür sollte ein Jäger die MUnition denn sonst brauchen außer für den Fangschuss...und dazu muss er die Waffe auch mit der Munition führen.

no0ne hat geschrieben:Klar ist auch eine WBK Voraussetzung, dass du eine FFW führen darfst.

Was versuchst du mit so Falschaussagen zu erreichen?

no0ne hat geschrieben:Der WP reicht hierfür eindeutig NICHT!


Nur WP ohne Sportschütze oder Jäger zu sein reicht nicht, da scheinen wir uns einig zu sein.

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:27
von no0ne
Nochmals zur Aufklärung:
Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!

Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung und einem baldigen Besuch beim Psychologen mal ganz abgesehen, falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst :D)
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT immer, da auch Einschränkungen auf Langwaffen vorhanden sein können!

Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
Auch nicht in einer Langwaffe mit FFW-Kaliber.

Jetzt sollten diesen "bullshit" eigentlich alle verstanden haben. ;)

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:37
von sonntagsjaeger
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!


Lieber noOne,

ich tippe mal ab was auf dem WP steht:

"Der Inhaber des Waffenpasses ist berechtigt 2 Schusswaffen der Kategorie B zu erwerben, besitzen, führen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."

Auf einen weiteren Kommentar verzichte ich.
Gruß

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:40
von Octopus
Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst :D)
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!

Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
Auch nicht in einer Langwaffe mit FFW-Kaliber.


Soll das ein Scherz sein?

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:44
von jagawirth
no0ne hat geschrieben:Nochmals zur Aufklärung:
Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!

Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst :D)
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!

Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
Auch nicht in einer Langwaffe mit FFW-Kaliber.

Jetzt sollten diesen "bullshit" eigentlich alle verstanden haben. ;)

Alter Schwede :lol:
Das muss die Rechtslage eines anderen Landes sein, die da zitiert wird. Vielleicht sollte man das zensieren, das ist ja für Anfänger gefährlich was hier verbreitet wird.

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:55
von rupi
ich glaub der isn aufn Kopf gefallen

teile diesen Clip um Ahnungslose zu ärgern:
Bild

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:56
von gewo
no0ne hat geschrieben:Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!

unsinn
ich kenne WPs mit 100 waffen

no0ne hat geschrieben:Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.

richtig

no0ne hat geschrieben:Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!

unsinn
no0ne hat geschrieben:(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst :D)

eben

no0ne hat geschrieben:NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!

unsinn

no0ne hat geschrieben:Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.

kompletter unsinn

sorry
nimms ned persoenlich
aber du bist vollstaendig ahnunglos

wir sind hier im bereich waffenrecht
bitte belege deine aussagen oder lass das trollposten

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 13:36
von Martin P
gewo hat geschrieben:sorry
nimms ned persoenlich
aber du bist vollstaendig ahnunglos

wir sind hier im bereich waffenrecht
bitte belege deine aussagen oder lass das trollposten


:lol:
:clap:

Re: Hohlspitzmunition

Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 13:44
von no0ne
gewo hat geschrieben:
no0ne hat geschrieben:Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!

unsinn
ich kenne WPs mit 100 waffen

no0ne hat geschrieben:Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.

richtig

no0ne hat geschrieben:Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!

unsinn
no0ne hat geschrieben:(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst :D)

eben

no0ne hat geschrieben:NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!

unsinn

no0ne hat geschrieben:Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.

kompletter unsinn

sorry
nimms ned persoenlich
aber du bist vollstaendig ahnunglos

wir sind hier im bereich waffenrecht
bitte belege deine aussagen oder lass das trollposten


Liebe(r) gewo,
ich kenne z.B. auch eine WBK mit sogar 1000 (eintausend) genehmigten Waffen.
Ich kenne auch noch einen alten WWII Kriegsveteran mit einer Tapferkeitsmedaille,
das heißt aber noch lange nicht, dass es diese Medaillen auch heute noch gibt. :D
GENAU SO verhält es sich auch mit deinem gesichteten WP für 100 Stück.
PER GESETZ ist die Anzahl mit ZWEI limitiert und fertig.

Glaubt es oder lasst es. Es war meinerseits nur ein gut gemeinter Tipp.
Also rennt meinetwegen mit euren Expansivgeschossen mit WP herum und gut ist's.
Ihr werdet die Justiz von eurer Auslegung der Rechtslage dann auch sicher überzeugen können. ;)