Re: Hohlspitzmunition
Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:10
Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?
gewo hat geschrieben:no0ne hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem Problem
bullshit
BigBen hat geschrieben:Wenn man NUR WP Inhaber ist, kann es eventuell problematisch sein....
BigBen hat geschrieben:Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?
no0ne hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?
... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!
Klar ist auch eine WBK Voraussetzung, dass du eine FFW führen darfst.
Der WP reicht hierfür eindeutig NICHT!
no0ne hat geschrieben:
... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!
no0ne hat geschrieben:Klar ist auch eine WBK Voraussetzung, dass du eine FFW führen darfst.
no0ne hat geschrieben:Der WP reicht hierfür eindeutig NICHT!
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst )
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
Auch nicht in einer Langwaffe mit FFW-Kaliber.
no0ne hat geschrieben:Nochmals zur Aufklärung:
Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!
Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst )
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
Auch nicht in einer Langwaffe mit FFW-Kaliber.
Jetzt sollten diesen "bullshit" eigentlich alle verstanden haben.
no0ne hat geschrieben:Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!
no0ne hat geschrieben:Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
no0ne hat geschrieben:Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
no0ne hat geschrieben:(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst )
no0ne hat geschrieben:NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
no0ne hat geschrieben:Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
gewo hat geschrieben:sorry
nimms ned persoenlich
aber du bist vollstaendig ahnunglos
wir sind hier im bereich waffenrecht
bitte belege deine aussagen oder lass das trollposten
gewo hat geschrieben:no0ne hat geschrieben:Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!
unsinn
ich kenne WPs mit 100 waffenno0ne hat geschrieben:Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
richtigno0ne hat geschrieben:Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
unsinnno0ne hat geschrieben:(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst )
ebenno0ne hat geschrieben:NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
unsinnno0ne hat geschrieben:Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
kompletter unsinn
sorry
nimms ned persoenlich
aber du bist vollstaendig ahnunglos
wir sind hier im bereich waffenrecht
bitte belege deine aussagen oder lass das trollposten