Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C
Verfasst: Fr 5. Jan 2024, 17:44
Scheinbar ließt fast niemand das Waffengesetz..
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
.. ausgenommen der Schießstand ist nicht gleichzeitig Betriebsstätte eines Gewerbetreibenden für militärische Waffen und militärische Munition, denn dann könnte man argumentieren, dass § 6 Abs 2 anzuwenden wäre .twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 16:33Flying Dog hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 16:18........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....
das trifft nicht zu!
das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)
vgl. WaffG §18 (5)
Klärst mich bitte auf was du meinst?
Halte ich fuer ausgeschlossen.Promo hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 19:09.. ausgenommen der Schießstand ist nicht gleichzeitig Betriebsstätte eines Gewerbetreibenden für militärische Waffen und militärische Munition, denn dann könnte man argumentieren, dass § 6 Abs 2 anzuwenden wäre .twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 16:33Flying Dog hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 16:18........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....
das trifft nicht zu!
das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)
vgl. WaffG §18 (5)
Ich korrigiere und entschuldige mich - ich habe da etwas in einen Satz verpackt, das so nicht ganz korrekt ist und entsprechend auch nicht da stehen sollte.twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 16:33Flying Dog hat geschrieben: ↑Fr 5. Jan 2024, 16:18........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....
das trifft nicht zu!
das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)
vgl. WaffG §18 (5)