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Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Verfasst: Fr 5. Jan 2024, 17:44
von titan
Scheinbar ließt fast niemand das Waffengesetz..

Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Verfasst: Fr 5. Jan 2024, 18:23
von Huck_Finn
titan hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 17:44
Scheinbar ließt fast niemand das Waffengesetz..
Nein, wozu denn. Einfacher ist es neue Threads mit eindeutig falschen Betreff zu eröffnen obwohl auf die Sorgfaltspflicht extra hingewiesen wird.

Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Verfasst: Fr 5. Jan 2024, 19:06
von titan
Das betrifft den Threadersteller ja nicht.

Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Verfasst: Fr 5. Jan 2024, 19:09
von Promo
twin2000 hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:33
Flying Dog hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:18
........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....

das trifft nicht zu!


das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)

vgl. WaffG §18 (5)
.. ausgenommen der Schießstand ist nicht gleichzeitig Betriebsstätte eines Gewerbetreibenden für militärische Waffen und militärische Munition, denn dann könnte man argumentieren, dass § 6 Abs 2 anzuwenden wäre ;) .

Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Verfasst: Fr 5. Jan 2024, 21:23
von Glock1768
Huck_Finn hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 18:23
titan hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 17:44
Scheinbar ließt fast niemand das Waffengesetz..
Nein, wozu denn. Einfacher ist es neue Threads mit eindeutig falschen Betreff zu eröffnen obwohl auf die Sorgfaltspflicht extra hingewiesen wird.
Klärst mich bitte auf was du meinst?

Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Verfasst: Sa 6. Jan 2024, 00:19
von gewo
Promo hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 19:09
twin2000 hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:33
Flying Dog hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:18
........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....

das trifft nicht zu!


das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)

vgl. WaffG §18 (5)
.. ausgenommen der Schießstand ist nicht gleichzeitig Betriebsstätte eines Gewerbetreibenden für militärische Waffen und militärische Munition, denn dann könnte man argumentieren, dass § 6 Abs 2 anzuwenden wäre ;) .
Halte ich fuer ausgeschlossen.
Hat nicht ein grosser OÖ traditionshersteller mal vor jahren :headslap: versucht sich mit dieser interpretation aus der misere zu ziehen und ist damit auf die nase gefallen?

Es wird im waffG ja ausdrücklich zwischen verwendung auf der schiesstaette und innehabung im VERKAUFSLOKAL anlässlich eines VERKAUFSGESPRÄCHS unterschieden.

Es mag somit gedeckt sein das ein BERECHTIGTER interessent ( denn ohne berechtigung kein verkauf) kriegsmaterial im SCHAURAUM eines händlers innehat.

Wo und wie sich aus diesem unstand ein bogen dazu spannen lässt dass „jeder der kein waffenverbot hat auf beh. genehmigten Schiesstaetten vollautomaten schiessen dürfte“ erschliesst sich mir überhaupt nicht.

Re: Waffenverbot bei Zivildienst, Kat. C

Verfasst: Sa 6. Jan 2024, 10:50
von Flying Dog
twin2000 hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:33
Flying Dog hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2024, 16:18
........Genauso wie jeder Bürger Österreichs (dem kein tatsächliches Waffenverbot auferlegt wurde) auch ohne WBK auf einem behördlichen Schießstand ..... theoretisch auch eine vollautomatische Waffe schießen darf. .....

das trifft nicht zu!


das schiesstaettenprivileg betrifft nur verbotene waffen und gegenstaende der Kat A
kriegswaffen der Kat A sind vom schiesstaettenprivileg nicht umfasst (es seie denn es handelt sich um Kriegsmaterial einer gebietskoerperschaft)

vgl. WaffG §18 (5)
Ich korrigiere und entschuldige mich - ich habe da etwas in einen Satz verpackt, das so nicht ganz korrekt ist und entsprechend auch nicht da stehen sollte.

Mein restlicher, den Thread-Titel betreffender Post bleibt davon unberührt.