Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?
Verfasst: Mo 10. Jul 2023, 19:31
danke dir gewo
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Das BMI hat vor einigen Monaten bereits für Händler offiziell die Funktion des "Zerlegens" einer Waffe im ZWR eingeführt. Unabhängig von der Stellungnahme an den betreffenden Händler gehe ich daher bereits ob dieser Funktion davon aus, dass der Verkauf von Waffen als Wechselsystem durchwegs mit Duldung/Unterstützung des BMI erfolgt.
a indiz ist esPromo hat geschrieben: ↑Di 11. Jul 2023, 09:13Das BMI hat vor einigen Monaten bereits für Händler offiziell die Funktion des "Zerlegens" einer Waffe im ZWR eingeführt. Unabhängig von der Stellungnahme an den betreffenden Händler gehe ich daher bereits ob dieser Funktion davon aus, dass der Verkauf von Waffen als Wechselsystem durchwegs mit Duldung/Unterstützung des BMI erfolgt.
ned wirklichBulletmonk hat geschrieben: ↑Di 11. Jul 2023, 15:21Gut aber es geht mir am Keks dieser Mist. Der Gesetztes Text schreibt es nicht vor, gibt nichts genaues her und wenn du dann was machst kannst trotzdem ärger bekommen wenn der Beamte einen schlechten Tag hat. Scheint ja fast absichtlich so gemacht worden zu sein damit mit man in eine Falle tritt
hoechstwahrscheinlich ja
hoechstwahrscheinlich nein
Exakt.twin2000 hat geschrieben: ↑Do 13. Jul 2023, 09:37hoechstwahrscheinlich ja
hoechstwahrscheinlich nein
nur weil ein gesetz durch seine formulierung in zusammenhang mit den erklaerungen dazu im zug der gesetzeswerdung eine schlussfolgerung ergibt die eindeutig ist, die der gesetzegeber aber wohl nicht im sinn hatte, ist es trotzdem keine "grauzone".
eine "grauzone" waere das gegenteil davon, naemlich wenn der gesetzestext NICHT eindeutig ist und uminterpretiert wird.
das ist hier ned der fall. und daher gibts auch noch keine klarstellung per erlass. denn ein erlass kann immer nur im detail erklaeren was im gesetztext enthalten ist.
im gesetz (und der erklaerung dazu) steht dzt in diesem einen punkt wortwoertlich etwas das offenbar genau das gegenteil von dem ist was viele in der verwaltung sich vermutlich wuenschen wuerde. und daher passiert da momentan auch nix mit einem erlass ueber die "eigentliche intention des gesetzgebers", "umgehungshandlung", "missbrauch" oder sonstigen judikaturwerkzeugen mit denen gesetzestexte von verwaltung und justiz sehr weit vom eigentlichen textinhalt weg interpretiert werden koennen.
das gegenteil von ja, also nein, kann man ned uminterpretieren.
ja ist ja.
im sonstigen bin ich dem herrn ebner seiner meinung
das war nie geplant
die verwaltungen wollten im zug der novelle - vor allem auch in hinblick auf die zu erwartende flut an hiCap magazin bescheiden und den zu erwartenden verfahren dazu - die wirklich sinnlosen damaligen WaffG §23(alt) bescheidausstellungen fuer die Waffenzubehoere vom hals haben und das wurde umgetextet ohne dass am ende nochmal wer mit entsprechender umsetzungskreativitaet drueber geschaut hat was das in der praxis genau bedeutet.
aber die verwaltung und ihre instrumente sind genauso an den gesetzetext gebunden wie die buerger
und wennst dir was falsches "gewuenscht" hast beim gesetzgeber dann musst auch als verwaltung damit leben bis zur naechsten aenderung
man kann es ned oft genug schreiben:
es ist vor allem ein "optisches" thema
die bestimmung zum besitz von waffenzubehoeren gab es immer schon
vor der novelle war die stueckzahl der waffenzubehoeren unbegrenzt (und man durfte genauso griffstuecke dazu besitzen)
jetzt ist sie auf zwei stueck pro kat B platzanspruch begrenzt
eigentlich war es also eine verschaerfung des gesetzes
auch wenn die auswirkung der dzt situation wirklich gering ist
wenn sich mal eine gelegenheit ergibt werden die hardliner vermutlich darauf draengen es zu aendern
vermutlich in dem man griffstuecke/ gehauese - ausdruecklich auch wenn sie nicht gasdruckbelastet sind - als relevante Waffenteile und somit als platzpflichtiges waffenzubehoer festschreibt.
damit ist der effekt schon mal halbiert
oder in dem man die in der 2019ener novelle erfolgte streichung der notwendigkeit einer basiswaffe einfach wieder einfuehrt
waere das einfachste, geht aber nur mit einer aenderung im gesetz selber (das bei der dzt. politischen situation keiner angreifen will) und macht viel arbeit in der verwaltung.
da spricht also einiges dagegen.
sollten sie irgendwas anders probieren von wegen "gemeinsamer besitz von" ... das geht dann wohl in die hose.
aus einem dutzend gruenden
die - wenn ueberhaupt dann - nur jagdlich fachkundigen vertreter unserer branche die zu den beratungen im BMI ueblicherweise beigezogen werden - haben null plan von kurzwaffen und halbautomaten, deren bestandteile und kompatibilitaeten usw.
mit einer "gemeinsamer besitz von" regelung kommt nix raus und alles bleibt dann noch mal paar jahre beim alten