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Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 16:31
von Alaskan454
Promo hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 16:13
gewo hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 10:01
bin deiner meinung

aber wieso "werttransport" ?
mit rechtfertigung "werttransport" bekommst bei den meisten behoerden ueberhauopt keinen waffenpass

ich nehme an du meinst "personenschutz" oder?
Sorry, habe das "zB" vergessen. Mit Werttransport meinte ich z.B. Goldtransport für Nationalbank, etc. Gibt ja auch Abstufungen bei den Wertigkeiten die transportiert werden.
Für den Goldtransport der Nationalbank gibt's wahrscheinlich keinen Pass weil da fährt eh die Polizei mit.

Lg

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 17:52
von v0s
Alaskan454 hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 16:31

Für den Goldtransport der Nationalbank gibt's wahrscheinlich keinen Pass weil da fährt eh die Polizei mit.

Lg

Grad zu solchen Transporten schickt meine Firma aus Sicherheitsgründen nur bewaffnete Leute.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 17:58
von Alaskan454
v0s hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 17:52

Grad zu solchen Transporten schickt meine Firma aus Sicherheitsgründen nur bewaffnete Leute.
https://www.derstandard.at/story/200006 ... eberfallen

"Seit 50 Jahren werden Geldtransporte der österreichischen Nationalbank (OeNB) vom Innenministerium geschützt. Bisher hat es keinen einzigen Überfall auf einen Transporter gegeben."

"Heute sind neben der Cobra auch die Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, die Wega sowie das Stadtpolizeikommando Schwechat für den Begleitschutz verantwortlich."

Im übrigen hat wer aus meiner Verwandtschaft in der Garnisongasse gearbeitet

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 18:25
von v0s
Eh, ändert aber nix daran dass wenn wir an so einem Transport beteiligt sind, von der Firma nur bewaffnete Leute eingeteilt werden.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 18:36
von Alaskan454
v0s hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 18:25
Eh, ändert aber nix daran dass wenn wir an so einem Transport beteiligt sind, von der Firma nur bewaffnete Leute eingeteilt werden.
Bei einem Werttransport der für die ÖNB selbst ist wie im Beitrag vom Promo erwähnt den ich auch zitiert habe gibts keine Privatfirma und wer schon mal gesehen hat wie zb eine ganze Tankstelle gesperrt wird wenn sich der LKW dort hin verirrt, weiss was ich meine.

Das was du ansprichst sind Geldtransporte wie sie zb Loomis anbietet um bspw die Bankfilialen zu beliefern und da hast du natürlich vollkommen recht.

Lg

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 18:49
von v0s
Alaskan454 hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 18:36
v0s hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 18:25
Eh, ändert aber nix daran dass wenn wir an so einem Transport beteiligt sind, von der Firma nur bewaffnete Leute eingeteilt werden.
Bei einem Werttransport der für die ÖNB selbst ist wie im Beitrag vom Promo erwähnt den ich auch zitiert habe gibts keine Privatfirma und wer schon mal gesehen hat wie zb eine ganze Tankstelle gesperrt wird wenn sich der LKW dort hin verirrt, weiss was ich meine.

Das was du ansprichst sind Geldtransporte wie sie zb Loomis anbietet um bspw die Bankfilialen zu beliefern und da hast du natürlich vollkommen recht.

Lg
Bitte erzähl mir mehr über meine Arbeit. Wir fahren des öfteren Transporte für die ÖNB. Da gibt's kein Sperren von Tankstellen weil sich wer verfahrt, da wird über die komplette Fahrtstrecke (in Abschnitten) gesperrt wenn der Konvoi daherkommt.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 18:51
von Alex87
Alaskan454 hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 18:36
v0s hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 18:25
Eh, ändert aber nix daran dass wenn wir an so einem Transport beteiligt sind, von der Firma nur bewaffnete Leute eingeteilt werden.
Bei einem Werttransport der für die ÖNB selbst ist wie im Beitrag vom Promo erwähnt den ich auch zitiert habe gibts keine Privatfirma und wer schon mal gesehen hat wie zb eine ganze Tankstelle gesperrt wird wenn sich der LKW dort hin verirrt, weiss was ich meine.

Das was du ansprichst sind Geldtransporte wie sie zb Loomis anbietet um bspw die Bankfilialen zu beliefern und da hast du natürlich vollkommen recht.

Lg
So ist es. Da ist keine private Firma beteiligt sondern nur die Polizei. Die Routen sind genau durchgeplant und da dafragt keine private Firma auch nur irgendein Detail. Der Transport nicht mal bei der Polizei an die große Glocke gehängt.

Was sollte eine private Firma dort verloren haben? Den Verkehr regeln für die LVA? Oder die Wega unterstützen? :lol:

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:04
von v0s
Ich sehe schon dass ihr euch da besser auskennts als ich. Gut i arbeit erst seit bissel mehr als 15 Jahren im Wertransport.
Aber nur so nebenbei, die ÖNB kann mit ihren LKWs auch nur eine gewisse Tonnage fahren und bevor da zweimal gefahren wird fahrt da ein LKW von uns im Konvoi mit.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:07
von Alex87
v0s hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 19:04
Ich sehe schon dass ihr euch da besser auskennts als ich. Gut i arbeit erst seit bissel mehr als 15 Jahren im Wertransport.
Aber nur so nebenbei, die ÖNB kann mit ihren LKWs auch nur eine gewisse Tonnage fahren und bevor da zweimal gefahren wird fahrt da ein LKW von uns im Konvoi mit.
Wäre mir in Tirol noch nicht untergekommen.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:09
von Alex87
Wennst von Loomis redest. Da sind ja die Bankomatfahrer auch bewaffnet. Damals musste zumindest einer von Beiden immer bewaffnet sein. Also eigentlich nix Besonderes.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:20
von Alaskan454
Alex87 hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 19:07

Wäre mir in Tirol noch nicht untergekommen.
Hätte ich bis heute auch noch nie gehört oder gesehen und mein Verwandter hatte 40 Jahre damit zu tun bis zur Pension, aber soll so sein und vielleicht ist es heute wirklich anders.

Was aber Fakt ist bis heute ist das den Schutz dieser Werttransporte die Polizei über hat.

https://www.oenb.at/Presse/Pressearchiv ... 70719.html

Da gibt's zb ein Foto von den beiden Werttransportern samt dem Begleitschutz.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 07:21
von Neurologe44
Unlängst erst in Aktenzeichen XY gehört, dass in deutschen und österreichischen Bankomaten bis zu 150.000 Euro drinnen sind. Hätte ich total unterschätzt. Wenn man jetzt überschlägt was die privaten Bargeldfahrer dann liefern und was dann im Nationalbank LKW drinnen sein könnte....

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 08:33
von Alex87
Neurologe44 hat geschrieben:
Di 14. Mär 2023, 07:21
Unlängst erst in Aktenzeichen XY gehört, dass in deutschen und österreichischen Bankomaten bis zu 150.000 Euro drinnen sind. Hätte ich total unterschätzt. Wenn man jetzt überschlägt was die privaten Bargeldfahrer dann liefern und was dann im Nationalbank LKW drinnen sein könnte....
Wenn du wüsstest, was in einem Geldkoffer drinnen ist und wie viele davon in einem Werttransporter drinnen sind. Ist schon ein nettes Sümmchen. Man muss aber auch sagen, dass man grundsätzlich mit den Koffern nichts anfangen kann, wenn man nicht genau weiß, wie diese gesichert sind und wie man diese öffnet, ohne dass das Bargeld unbrauchbar wird.

Deswegen sind bei solchen Raubüberfällen auch meistens Insider (Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter) involviert.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 08:59
von Promo
Meine Absicht war nicht eine Diskussion darüber zu beginnen, wie die Nationalbank ihre Transporte beschützt, sondern lediglich exemplarisch gemeint.

Re: Rechtfertigung: Waffenpass für normale Magazine im Gewehr [Ausn. gem 17 (3) iVm (1) Z 8]

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 09:10
von titan
Manchmal fragt man sich schon ein bisschen wie gedankenlos Dinge im Internet veröffentlicht werden.