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Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 16:07
von gewo
ASCO hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 15:59
Naja, nachdem der Großvater verstorben ist, würde ich das Ding ja jetzt nicht als Fundsache sehen, sondern als Erbschaft sofern der „Finder“ erbberechtigt ist.
ned nach 60 jahren
das kannst du machen so lange das verlassenschaftsverfahren noch laeuft
aber jetzt nimmer

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 16:11
von v0s
Demnach das Gewehr einen gewissen Wert darstellt, auf den er Anspruch hat/haben könnte, macht es schon Sinn Zustand, Seriennummer, Stempelungen usw. zu dokumentieren bevor man es abgibt.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 16:15
von ASCO
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 16:07
ASCO hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 15:59
Naja, nachdem der Großvater verstorben ist, würde ich das Ding ja jetzt nicht als Fundsache sehen, sondern als Erbschaft sofern der „Finder“ erbberechtigt ist.
ned nach 60 jahren
das kannst du machen so lange das verlassenschaftsverfahren noch laeuft
aber jetzt nimmer
Nachdem er den Dachboden jetzt geräumt hat, gehe ich davon aus dass der Trauerfall zeitnah passiert ist.
Das mit den 60 Jahren denke ich hast du missverstanden.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 16:26
von Joewood
Das mit den 60 Jahren hat ja der TO gar nicht geschrieben; da ging es nur um einen Hinweis, dass vor 60 Jahren gewisse Dinge anders gelaufen sind, hat aber mit dem gegenständlichen Fall eher weniger zu tun.

Darum war ich auch so irritiert, dass man das Ding so schnell abgeben/melden muss

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 16:35
von Salem
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 15:55
Joewood hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 15:47
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 15:03
das war ned zwingend so zu verstehen
es ist nun mal ned sonderlich clever eine fotosession mit einer fundwaffe zu machen bei der du verpflichtet bist sie unverzueglich bei der naechsten polizeidienststelle abzugeben

ich mein so schwer ist der begriff "unverzueglich" ja eigentlich ned zu verstehen oder?
von da her is bei dritten a gewisse resignation wenn der betreffende a umfassende fotodokumentation ankuendigt durchaus verstaendlich
Gilt das auch für kat C? Wo die einzige Voraussetzung ist, dass man über 18 ist und sie jederzeit besitzen darf (Waffenverbot und ähnliches mal außen vor)?
selbstverstaendlich

gefundene schusswaffen sind unverzueglich bei der naechsten poizeidienststelle abzugeben
und "unverzeuglich" bedeutet je nach interpretation und tageszeit irgendwas zwischen max. 12 und 24 stunden
Fast richtig: Im §42 (2) steht "...unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Tagen...".
Das Procedere ist also wie folgt: Binnen 2 Tagen bei der nächsten Dienststelle abgeben, bei der Anzeige die Rückgabe im Protokoll deponieren, ab auf die KTU, nach einem Jahr (Fundsache) Ausfolgung mit anschließender Registrierungspflicht nach §33. Eh ganz einfach.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 19:04
von Alaskan454
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 15:03

das war ned zwingend so zu verstehen
Wie kann oder soll man es denn sonst verstehen ausser so wie es der Ebner33 gesagt hat? :think:

Aber selbst wenn das zweideutig zu verstehen ist oder wäre macht das einen ganz tollen Eindruck auf mind die Hälfte der Leute die es eben nicht "anders" verstehen beim lesen.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 19:19
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 19:04
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 15:03

das war ned zwingend so zu verstehen
Wie kann oder soll man es denn sonst verstehen ausser so wie es der Ebner33 gesagt hat? :think:

Aber selbst wenn das zweideutig zu verstehen ist oder wäre macht das einen ganz tollen Eindruck auf mind die Hälfte der Leute die es eben nicht "anders" verstehen beim lesen.
wenn du das so sieht.. bittesehr

fuer mich war die intention klar:
"...du sollst ned rumfotografieren, du sollst sie abgeben..."

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 19:27
von Alaskan454
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 19:19

fuer mich war die intention klar:
"...du sollst ned rumfotografieren, du sollst sie abgeben..."
"Und jetzt nimm den Besen und die Schachtel mit den 20 Stück Zubehör und verschwinde damit!
Und denk immer daran: Du hast nie etwas gefunden. Auch keinen Besen!"

Danke für die Klarstellung deiner Sicht

Es wäre aber vielleicht ganz interessant was man abgeben soll wenn es ja angeblich nichts gibt was man auch angeblich niemals gefunden hat? :think:

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 19:33
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 19:27
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 19:19

fuer mich war die intention klar:
"...du sollst ned rumfotografieren, du sollst sie abgeben..."
"Und jetzt nimm den Besen und die Schachtel mit den 20 Stück Zubehör und verschwinde damit!
Und denk immer daran: Du hast nie etwas gefunden. Auch keinen Besen!"

Danke für die Klarstellung deiner Sicht

Es wäre aber vielleicht ganz interessant was man abgeben soll wenn es ja angeblich nichts gibt was man auch angeblich niemals gefunden hat? :think:
ach das doc-gschichtl meinst?
ich habe mich auf das posting mit "..der nächste unbelehrbare... " bezogen

die literarischen erguesse vom kollegen muss ich jetzt ned wirklich kommentieren oder?
ich hab sie vom beginn an ned in allen faellen sonderlich gelungen empfunden ...

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 19:51
von Alaskan454
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 19:33

ach das doc-gschichtl meinst?
ich habe mich auf das posting mit "..der nächste unbelehrbare... " bezogen
Ja genau das meine ich.

Ich denke aber auch das sich der User Ebner33 ebenfalls auf das bezogen hat in seinem zweiten Posting.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 19:54
von caroli
Gewo: Ist hier ganz nett aber ich denke ich lese wieder nur mit wie die letzten Jahre. Meiner Meinung nach,sollte man wenn man schon was GEFUNDENES abgeben will,die Polizei verstäbdigen damit die das Zeug abholt. Denke wenn ich jetzt mit einer 40er mit angesteckten Magazin beim nächsten Polizeiposten einrausche wird das ganze nicht gut rüberkommen.Oder?

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 20:15
von AUG-andy
caroli hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 19:54
........... aber ich denke ich lese wieder nur mit wie die letzten Jahre.
Gute Idee. :clap:

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 21:59
von caroli
AUG-andy.....richtig,du hast Recht. Da ich mit knapp 70 Lebensjahren ein wenig anderst denke alls die Sportschützen von heute.

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Di 17. Jan 2023, 01:37
von MikeV
caroli hat geschrieben:
Mo 16. Jan 2023, 19:54
Gewo: Ist hier ganz nett aber ich denke ich lese wieder nur mit wie die letzten Jahre. Meiner Meinung nach,sollte man wenn man schon was GEFUNDENES abgeben will,die Polizei verstäbdigen damit die das Zeug abholt. Denke wenn ich jetzt mit einer 40er mit angesteckten Magazin beim nächsten Polizeiposten einrausche wird das ganze nicht gut rüberkommen.Oder?
Deine Meinung in allen Ehren, aber das Gesetz ist da recht eindeutig… der Fund der Waffe MUSS angezeigt, und die Waffe abgeliefert werden. Und zwar unverzüglich. PUNKT.
Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind; verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern
WENN man selbst kompetent genug ist, v.a. Kriegsmaterial zu erkennen, und selbst eine WBK ( im Fall von Kat B) hat, kann die Waffen auch selbst zur Dienststelle bringen, am besten mit Vorankündigung. Kriegsmaterial (MPs, Granaten etc, MÜSSEN abgeholt werden.
(4) Wer wahrnimmt, dass sich Kriegsmaterial offenbar in niemandes Obhut befindet, hat dies ohne unnötigen Aufschub einer Sicherheits- oder Militärdienststelle zu melden. Die auf Grund der Meldung einschreitenden Organe sind ermächtigt, den Gegenstand vorläufig sicherzustellen. In diesem Fall sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes darüber hinaus ermächtigt, jedermann aus dem Gefahrenbereich zu weisen, so lange nicht die zuständige Behörde gemäß Abs. 5 und 5a die allenfalls notwendigen weiteren Sicherungsmaßnahmen setzt. Dabei gilt § 50 SPG.

(5) Die Sicherung, der Transport, die Verwahrung und die allfällige Vernichtung von Kriegsmaterial obliegen dem Bundesminister für Landesverteidigung, sofern nicht eine Sicherstellung und Beschlagnahmung nach der Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631/1975, erfolgt. Der Bund haftet für Schäden, die Dritten bei der Sicherung oder Vernichtung dieses Kriegsmaterials entstehen, bis zu einer Höhe von 72 600 Euro; auf das Verfahren ist das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, BGBl. Nr. 735/1988, anzuwenden
Im übrigen denke ich auch, dass GewO nicht unbedingt recht hat mit dem Jahr KTU… denn die Jahresfrist bezieht sich nur auf Fälle, wo sich der Verlustträger nicht feststellen lässt. In Meinem Haus, dass ich von Meinem Opa geerbt habe, sollte sich dieser jedoch feststellen lassen, und dann muss nur noch registriert werden…
;
(8) Den Finder von Schusswaffen der Kategorien C trifft die Registrierungspflicht gemäß § 33 mit dem Erwerb des Eigentums (§ 395 ABGB).
§ 395 ABGB spricht übrigens auch von einem Jahr, wenn sich der Verlustträger nicht feststellen lässt.

vermutlich wird die gelebte Praxis bei Erbschaftsfunden, welche nicht in der Verlassenschaft vermerkt sind, wohl aber doch auf 1 Jahr Wartezeit hinauslaufen…

Re: Gewehr gefunden.

Verfasst: Di 17. Jan 2023, 02:20
von Lukas
Also ich habe jetzt mal alles der Polizei gebracht, jetzt beginnt mal das Wartespiel.
Mal sehen was rauskommt. Vllt kann ich's bahalten vllt auch nicht...wer weiß was kommt... :think: