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Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 11:05
von Promo
An der Systemhülse des Kat.C Repetierers ist immer noch ein Abzug dran, damit kann die Waffe herkömmlich (wie vom Hersteller vorgesehen) bedient werden. An einem Glock Wechselsystem ist kein Abzug dran. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie man damit - ohne Zuhilfenahme von Werkzeug - dieses abfeuern könnte.

Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 12:43
von BR1
Glock: Patrone in den Lauf, Lauf in den Verschluss einlegen, Schlagbolzensicherung drücken, Schlagbolzen nach hinten ziehen und loslassen.

Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 12:48
von gewo
Promo hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 11:05
An der Systemhülse des Kat.C Repetierers ist immer noch ein Abzug dran, damit kann die Waffe herkömmlich (wie vom Hersteller vorgesehen) bedient werden. An einem Glock Wechselsystem ist kein Abzug dran. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie man damit - ohne Zuhilfenahme von Werkzeug - dieses abfeuern könnte.
du brauchst bei der glock nur unten die Nase des Schlagbolzens zurueckziehen und loslassen
geht ohne werkzeug und ohne alles
handschuehe wuerde ich mir anziehen sicherheitshalber ...

und seit wann gehoert es zur eigenschaft eines wechselsystems dass wir es nicht ohne restliche waffenteile abfeuern koennen ...?
dazu gibts weder judikatur noch eine theorie

Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 12:56
von Polaris
gewo hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 12:48
und seit wann gehoert es zur eigenschaft eines wechselsystems dass wir es nicht ohne restliche waffenteile abfeuern koennen ...?
dazu gibts weder judikatur noch eine theorie
Gut, dann ist der M1 Carbine ohne Schaft auch ein WS? Und wenn ich beim AKM den Schaft und den Griff abschraube muss das demnach auch gelten? :think:

Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 13:03
von gewo
Polaris hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 12:56
gewo hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 12:48
und seit wann gehoert es zur eigenschaft eines wechselsystems dass wir es nicht ohne restliche waffenteile abfeuern koennen ...?
dazu gibts weder judikatur noch eine theorie
Gut, dann ist der M1 Carbine ohne Schaft auch ein WS?
ich habe eine diesbezuegliche rechtauskunft einer behoerde vorliegen, ja.

gegenfrage:
was waere es denn sonst?

wechselsystem ist nun mal lauf+verschluss
so steht es sogar im ZWR drinnen als begriff

wennst den schaft wegtust bleibt halt lauf&verschluess uebrig ...

Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 19:18
von haberl1204
Promo hat geschrieben:
Mo 4. Jul 2022, 18:44
Das gute Stück ist auch ohne Schaft schießfähig. Von daher für mich kein Wechselsystem sondern eine vollständige und funktionsfähige Waffe. Es sind alle waffenrechtlich relevanten Teile (gasdruckbelastete Systemhülse, Verschluss und Lauf) vorhanden, sodass auch kein Wechselsystem im rechtlichen Sinne vorliegen kann. Übrigens muss der Händler normalerweise bei einem Wechselsystem angeben, was er damit meint (Wechsellauf, Wechselverschluss, etc.). Wie steht es denn auf deiner Meldung drauf?
Auf der Meldung steht bei Art "Wechselsystem Büchse" ansonsten ist alles normal und es werden weder Teile noch sonst irgendwas bezeichnet

Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 19:20
von haberl1204
Kleines Update...

Hab heute meine sb angekurbelt, die hatte so einen Fall noch nicht, muss sich erstmal informieren und gibt mir bescheid...

Ihrer Meinung nach hätts aber als normale Büchse eingetragen gehört und ned als Wechselsystem, weils ja eben nur a Büchse ohne schaft ist und in der Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird....

Re: Wechselsystem kat C

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 10:22
von Promo
gewo hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 13:03
wechselsystem ist nun mal lauf+verschluss
so steht es sogar im ZWR drinnen als begriff
Das stimmt nicht. Das ZWR kennt für u.A. folgende Optionen in exakt diesem Wortlaut:
a) Rahmen
b) Gehäuse
c) Wechseltrommel
d) Wechselverschluss
e) Wechsellauf
f) Wechselsystem

Wechselsystem wird in den Bestandteilen ausdrücklich nicht definiert, nicht mal in der Hilfe-Datei des ZWR.
gewo hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 12:48
und seit wann gehoert es zur eigenschaft eines wechselsystems dass wir es nicht ohne restliche waffenteile abfeuern koennen ...?
dazu gibts weder judikatur noch eine theorie
Wie wird deines Erachtens denn ein Wechselsystem definiert, wenn nicht so? Sobald "irgendein Teil fehlt"? Reicht es dann aus, dass ich die Kimme bei einer Pistole rausklopfe, damit ein Wechselsystem vorliegt? Oder den Pistolengriff abnehme? Oder wo ist dann genau die Grenze.