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Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 10:16
von Exitus
Den Beamten die Sache erklären, gegebenenfalls auf dem Überprüfungsauftrag vermerken lassen und im Zweifel nur die Kästen öffnen und der Beamte soll sich die Waffe selber schnappen.

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 10:31
von Waldkatzi
Exitus hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 10:16
Den Beamten die Sache erklären, gegebenenfalls auf dem Überprüfungsauftrag vermerken lassen und im Zweifel nur die Kästen öffnen und der Beamte soll sich die Waffe selber schnappen.
Genau so läßt sich dieses interessante und knifflige juristische Problem in der Praxis relativ einfach und unspektakulär dadurch lösen, daß man den Kontrollorganen nach Öffnen des Safes anbietet, sich selbst zu bedienen. Wegschicken würde ich riskanter finden ("Verweigerung").

Ich war zwar am späten Nachmittag weder betrunken noch sonst irgendwie beeinträchtigt (da kommt ja auch sonst was in Frage wie Jetlag, Fieber, müde machende Medikamente, nach deren Einnahme man keine gefährlichen Maschinen bedienen soll usw.), aber ich dachte mir im Stillen angesichts diverser im RIS zu findender Unfälle und Hoppalas, daß das so auch für die Kontrollorgane am entspanntesten ist, wenn ich die Waffen während ihrer Anwesenheit gar nicht erst direkt berühre. Sie waren über meinen Vorschlag nicht unglücklich und sind mit den Waffen mit der gebotenen Sorgfalt und Vorsicht umgegangen, wie man das von Berufswaffenträgern erwarten darf. Umgekehrt würde es mich eher nervös machen, wenn ein Laie im selben Raum unaufgefordert eine Waffe durchrepetiert, selbst wenn ich vermute, daß er das nur tut, um ins Patronenlager zu schauen und sich vom sicheren Zustand der Waffe zu überzeugen. Auf Aufforderung könnte und würde ich es natürlich schon demonstrieren.

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 10:45
von Joewood
Exitus hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 10:16
Den Beamten die Sache erklären, gegebenenfalls auf dem Überprüfungsauftrag vermerken lassen und im Zweifel nur die Kästen öffnen und der Beamte soll sich die Waffe selber schnappen.
In der Praxis sicher ein brauchbarer Vorschlag aber wenn ich an meine letzte (und bisher einzige) Überprüfung denke, dann weiß ich da nicht so recht... der Beamte wollte sich den Safe nicht mal genau ansehen, weil der so tief in einem bestimmten Schrank versenkt ist (ich aber trotzdem gut und schnell rankomme), dass er wohl meine Privatsphäre nicht verletzen wollte...
Keine Ahnung, ob er auf den Vorschlag einsteigen würde...

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 10:51
von Prometheus
Waldkatzi hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 10:31
Exitus hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 10:16
Den Beamten die Sache erklären, gegebenenfalls auf dem Überprüfungsauftrag vermerken lassen und im Zweifel nur die Kästen öffnen und der Beamte soll sich die Waffe selber schnappen.
Genau so läßt sich dieses interessante und knifflige juristische Problem in der Praxis relativ einfach und unspektakulär dadurch lösen, daß man den Kontrollorganen nach Öffnen des Safes anbietet, sich selbst zu bedienen. Wegschicken würde ich riskanter finden ("Verweigerung").

Ich war zwar am späten Nachmittag weder betrunken noch sonst irgendwie beeinträchtigt (da kommt ja auch sonst was in Frage wie Jetlag, Fieber, müde machende Medikamente, nach deren Einnahme man keine gefährlichen Maschinen bedienen soll usw.), aber ich dachte mir im Stillen angesichts diverser im RIS zu findender Unfälle und Hoppalas, daß das so auch für die Kontrollorgane am entspanntesten ist, wenn ich die Waffen während ihrer Anwesenheit gar nicht erst direkt berühre. Sie waren über meinen Vorschlag nicht unglücklich und sind mit den Waffen mit der gebotenen Sorgfalt und Vorsicht umgegangen, wie man das von Berufswaffenträgern erwarten darf. Umgekehrt würde es mich eher nervös machen, wenn ein Laie im selben Raum unaufgefordert eine Waffe durchrepetiert, selbst wenn ich vermute, daß er das nur tut, um ins Patronenlager zu schauen und sich vom sicheren Zustand der Waffe zu überzeugen. Auf Aufforderung könnte und würde ich es natürlich schon demonstrieren.
Nur so als Randnotiz:
Man ist definitv kein Laie wenn man im Besitz einer gültigen WBK ist.
Viele unterschätzen das aber man bekommt mit der WBK auch sehr viel Verantwortung mit.

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 10:53
von Glock1768
wie heisst es so schön: "Durch's redn kuman'd Leut zsam ..."

bei meinen Kontrollen waren es absolut nette Polizisten ... ja, wenn man ehrlich in der Kommunikation und im Umgang ist wird man mit Ihnen eine beidseitig gangbare Lösung finden ... keine Probleme suchen, wo keine sind.

Und selbst wenn ich etwas getrunken habe ... ich kann Ihnen die Verwahrstelle(n) zeigen, eventuell kurz öffnen ... höflich fragen, ob wegen Alkoholkonsum (oder anderer Gründe) die Verwahrkontrolle eventuell um einen Tag verschoben werden könnte ... durch das kurze Zeigen und eventuelle Öffnen sollte erkennbar sein, dass man nichts zu verbergen hat, alles soweit offensichtlich passt und die Details macht man am nächsten Tag.

Leute bitte ... Polizisten sind auch (nur) Menschen ... die allermeisten machen Ihren Job mit Herz, Hirn und Hausverstand ... wissen, dass 99% der Legalwaffenbesitzer genauso verantwortungsvolle Menschen sind und nichts zu verbergen haben, und diese Kontrollen idR unnötige Beschäftigungstherapie sind ...

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 12:51
von Glock1768
Prometheus hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 10:51
Nur so als Randnotiz:
Man ist definitv kein Laie wenn man im Besitz einer gültigen WBK ist.
Viele unterschätzen das aber man bekommt mit der WBK auch sehr viel Verantwortung mit.
ähm ... welche ach so besondere Verantwortung denn bitte?

Wir sind alle Erwachsene Menschen und tragen für vieles eine Verantwortung uns gegenüber, der Familie, der Gesellschaft ...

Aber ja, in einer Zeit, wo alle anderen Schuld sind wenn mir etwas passiert, man immer schuldige braucht um wieder Leben zu können ... mag sein, dass man diesen Umstand dann extra betonen muss.

Ich habe durch meine WBK, meine Waffen keinerlei mehr Verantwortung als die, die ich meiner Frau, meinen Kindern gegenüber generell habe, unserer Gesellschaft, die ich auch als Fahrzeuglenker übernehme, die ich beruflich übernehme ... als Erwachsener ist man es gewohnt Verantwortung zu übernehmen (zumindest ist dies meine Einstellung, Meinung, Überzeugung)

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 13:15
von gewo
GoodReason hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 09:20
Dem Beamten den Sachverhalt schildern und um einen anderen Termin bitten. Das wäre meine Vorgangsweise.
"waffenueberprufeung" und "anderer termin" sind ein no-go

bei einer verschiebung aus welchem grund auch immer sdteht im raum dass du ned wegen grund "xy" verschieben willst sondern weil deine beiden waffen statt friedlich nebeneinander im tresor, sich eine unter den kopfpolster und eine im handschuhfach vom auto befinden.

verschiebung eine solches termins geht immer nur im ausdruecklichen und auch ausdruecklich so ausformuliertem einverstandnis mit den ueberpruefenden beamten, und selbst dann kanns in die hose gehen wenn der vorgesetzte am posten das thema rechtlich anders bewertet

tresor oeffnen und die beamten um entn ahme ersuchen erscheint mir ein gangbarer weg
auch
tresor oeffnen und das vollstaendige vorhandensein der richtigen anzahl an schusswaffen feststellen lassen und detailpruefung zu einem spaeteren termin geht, wollen die beamten aber sicher ned, die sind froh wenn der dienstauftrag abgeschlossen werden kann

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 13:38
von Trijikon
gewo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 00:46
r4ptor hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 00:14
Der letzte Schritt geht schief mit der Verlinkung.

klick mich

Dann wie von John Connor erwähnt, alles auswählen, "markierte Dokumente anzeigen"

Das sollte gehn.
oh
das ist interessant

einer der rechtssaetze lautet
Das Mitführen von Schusswaffen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand reicht in der Regel aus, die waffenrechtliche Verlässlichkeit einer Person zu verneinen (vgl. z. B. das E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0559).

und gemeint ist ab 0,5 promille

na halleluja ….

war mir so nicht bekannt
Was hat eigentlich das vorzeigen oder auch tragen von Waffen in den eigenen 4 Wänden mit (mit)führen zu tun?
LG Wolfgang

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 13:47
von gewo
Trijikon hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:38
gewo hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 00:46
r4ptor hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 00:14
Der letzte Schritt geht schief mit der Verlinkung.

klick mich

Dann wie von John Connor erwähnt, alles auswählen, "markierte Dokumente anzeigen"

Das sollte gehn.
oh
das ist interessant

einer der rechtssaetze lautet
Das Mitführen von Schusswaffen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand reicht in der Regel aus, die waffenrechtliche Verlässlichkeit einer Person zu verneinen (vgl. z. B. das E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0559).

und gemeint ist ab 0,5 promille

na halleluja ….

war mir so nicht bekannt
Was hat eigentlich das vorzeigen oder auch tragen von Waffen in den eigenen 4 Wänden mit (mit)führen zu tun?
LG Wolfgang
hast dir die anderen rechtssaetze alle durchgelesen?

wenn zu einer alkoholisierung (offenbar ab 0,5promille) ein waffenrechtlicher bezug dazu kommt dann fuehrt das zu einem waffenverbot.

die faelle im link waren zwar immer welche bei denen waffen gefuehrt oder mitgefuehrt wurden
das war der waffenrechtliche bezug zur alkoholisierung

ein solcher bezug entsteht meiner einschaetzung nach aber genauso beim hantieren zu hause

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 13:55
von combatmiles
hm, am Schießstand gilt das WaG ja net... wie schauts da dann aus?

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 14:04
von AUG-andy
combatmiles hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:55
hm, am Schießstand gilt das WaG ja net... wie schauts da dann aus?
Übernachtest am Stand? :lol:
Sobald du am Heimweg bist ist es vorbei mit der Außnahme.

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 14:11
von combatmiles
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 14:04
combatmiles hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:55
hm, am Schießstand gilt das WaG ja net... wie schauts da dann aus?
Übernachtest am Stand? :lol:
Sobald du am Heimweg bist ist es vorbei mit der Außnahme.
ma kann ja früh anfangen und am Abend wieder unter 0,5 sein... *lol*

und ja, ab und an bleib ich am Schießstand... ;)

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 14:22
von Trijikon
Ich habe immer nur vom führen gelesen und glaube fest das es auch nur darum geht!
Apropos wie schaut es dann mit Jägern aus welche ja nach erfolgreicher Jagd meist a bissale was geistiges genießen und die Waffen zu dem Zeitpunkt sicher noch nicht zu Hause verwahrt haben?

LG Wolfgang

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 14:26
von Joewood
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 14:04
combatmiles hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 13:55
hm, am Schießstand gilt das WaG ja net... wie schauts da dann aus?
Übernachtest am Stand? :lol:
Sobald du am Heimweg bist ist es vorbei mit der Außnahme.
Braucht ma gar nicht mal konstruieren... ich bin ab und zu einfach am Stand, borg mir eine Kanone aus, schieße und geh wieder (ohne die Waffe)... könnte ich theoretisch (sofern ich es halbwegs verstecken und mich der Waffenmeister nicht rausschmeißt kann) blunznfett auch machen...
Gibt übrigens mehr als nur einen Schießkeller mit angeschlossener Bar, wo man Bier/Wein bekommt... die lassen dich dann meist trotzdem weiter schießen.
War erst letztens bei einem Bewerb, wo im angeschlossenen Restaurant Alkohol konsumiert wurde... will gar net wissen, wie viele da über den 0,5 drüber waren...
...

Re: Schusswaffen 0.0 Promille

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 16:01
von Pirker
GoodReason hat geschrieben:
Mi 13. Apr 2022, 09:20
Dem Beamten den Sachverhalt schildern und um einen anderen Termin bitten. Das wäre meine Vorgangsweise.
Ich hätte nur freundlich um einen anderen Termin gebeten, eine Rechtfertigung (außer vielleicht:"Keine Zeit") ist soweit mir bekannt ist, nicht notwendig.