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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 11:37
von doc steel
DonPapa hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 21:09
Solange kein Problem, bis etwas passiert.

Es ist verboten wiedergeladene Munition zu verkaufen ! (speziell von vielen "Hobbyladern", die für Freunde laden und sich vielleicht so etwas verdienen, um ihr eigenes Hobby teilweise zu finanzieren. Meines Erachtens ist das unverantwortlich.
abgesehen vom verbot... rechne einmal nach wie viel/günstig du einkaufen musst damit ein privater halbwegs einen gewinn hätte.
klar, bei exoten schauts besser aus aber bei massen-kalibern wie 9mm, .357, .45 und .223 schaut nix raus.

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 14:20
von gewo
doc steel hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:37
abgesehen vom verbot... rechne einmal nach wie viel/günstig du einkaufen musst damit ein privater halbwegs einen gewinn hätte.
klar, bei exoten schauts besser aus aber bei massen-kalibern wie 9mm, .357, .45 und .223 schaut nix raus.
mach dir keine sorgen um unsere nebenerwerbslader

geschosse einkaufen im "direktverkauf" in CZ
pulver in der trommel aus italien
zuender von fiocci von ebendort
huelsen vom (eigenen oder vereinseigenen) schiesstand auf dem das huelsen aufheben und mitnehmen verboten wird

da bist im einkauf bei 9x19mm auf zwischen 100,- und 110,- mit den komponenten
die nicht berufstaetige AMS hausfrau oder der pensionierte papa fuellt alle stund den 10.000,- lade vollautomaten im nebenzimmer von der tante mit komponenten nach
und die muni vercheckst im nylonsackerl zu frueher 160,- jetzt 175,-/ 1000 als "spezielle matchmunition" bei den bewerben

da machst 70,- pro sackl
cash cash auf die kralle

und der kofferraum ist immer so voll dass die karre richtig in den federn haengt ..

da machst ca 5.000,- bis 7.000,- im monat
in der hauptsaison mehr

die haben sicher keine existenzsorgen ...

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 14:42
von ronhan
Na Hauptsache, die steuerrechtliche Komponente wird hiebei nicht vernachlässigt...

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 17:24
von Elmo12
Munition entsorgen geht auch in diversen Müllhöfen. In Graz kannst du Munition (entsorgungsgruppe I) zur Sturzgasse bringen und bei der Einfahrt 2 einem der Mitarbeiter geben die sie dann durch Fachkräfte entsorgen lassen.
Hab ich zu Beginn meiner wiederladezeit gemacht wenn ich mir bei Patronen nicht zu 1000% sicher dass eh alles genau nach Rezept geladen wurde bzw. Wenn ladeleitern vor der letzten Stufe leichte überduckanzeichen hatten.

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 18:37
von gewo
Elmo12 hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 17:24
Munition entsorgen geht auch in diversen Müllhöfen. In Graz kannst du Munition (entsorgungsgruppe I) zur Sturzgasse bringen und bei der Einfahrt 2 einem der Mitarbeiter geben die sie dann durch Fachkräfte entsorgen lassen.
Hab ich zu Beginn meiner wiederladezeit gemacht wenn ich mir bei Patronen nicht zu 1000% sicher dass eh alles genau nach Rezept geladen wurde bzw. Wenn ladeleitern vor der letzten Stufe leichte überduckanzeichen hatten.
falls das faustfeuerwaffenmunition war stellt sich - rein theoeretisch - schon auch die waffenrechtliche frage dazu
im prinzip ist das ueberlassung an unberechtigte oder?

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 18:51
von Da_Mani
Beim Entsorgen gibts sicher eine Ausnahme

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 20:15
von Steelman
Da_Mani hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 18:51
Beim Entsorgen gibts sicher eine Ausnahme
Na sicher ned!
Wir haben doch eh zuwenig Bürokratie.
Und wenn wir grad keinen §§§ haben, erfinden wir was um uns das Leben zu erschweren.

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 20:28
von gewo
Steelman hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 20:15
Da_Mani hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 18:51
Beim Entsorgen gibts sicher eine Ausnahme
Wir haben doch eh zuwenig Bürokratie.
Und wenn wir grad keinen §§§ haben, erfinden wir was um uns das Leben zu erschweren.
wir haben a menge bestimmungen dazu
daran liegts ned ...

§ 6.
(1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.

§ 11.
(1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.


§ 16b.
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

§ 24.
(1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.


und wennst dir das durchliest und mir dann sagts du darfst munition am mistplatz entsorgen dann
naja
ist das halt deine meinung

es kann uebrigens tatsaechlich a sonderbestimmung geben
wenn die muellmaenner zu einer gebietskoerperschaft gehoeren
vielleicht
ich weiss ned
ich vercheck halt meinen kram und schmeiss ihn ned weg ...

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 20:52
von Steelman
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 20:28

und wennst dir das durchliest und mir dann sagts du darfst munition am mistplatz entsorgen dann
naja
ist das halt deine meinung
Jo, passt scho!
GsD gibt´s mehrere Meinungen u. da ist sicher für jeden etwas dabei. :(

Wäre sicher auch keine schlechte Idee das Waff§§ auf 5.000 Seiten aufzuplustern.
Machen uns ja unsere deutschen Freunde vor.

Als nächstes plädiere ich für genaue Registrierung der WC-Sitzungsdauer sowie genaue Stückelung u. Verbrauchsbescheinigung der Papierblatteln :shifty:

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 21:33
von Elmo12
Dachte eigentlich dass klar war dass das LW muni frei ab 18 (vor mehreren Jahren) war.
Da jetzt Kat C mun eine registrierungsbestätigung braucht war mir gar nicht bewusst. Krieg die mun dafür ja mit Wbk.

Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 22:21
von gewo
Elmo12 hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 21:33
Da jetzt Kat C mun eine registrierungsbestätigung braucht war mir gar nicht bewusst. Krieg die mun dafür ja mit Wbk.
kat C muni die FFW kaliber ist bekommst mit registrierungsbestaetigung wenn du keine WBK hast
so ist das gemeint