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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 17:37
von mh45acp
OK, Danke mal für die schnelle Hilfe - meine Frage hierzu noch: Ist der Platz auf der WBK "sofort" wieder frei wenn ich die "Überlassungsanzeige" bzw eben das von beiden unterschriebene Formular direkt zur BH bringe? Oder dauert das dann auch wieder bis das bearbeitet wird?

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 17:39
von gewo
mh45acp hat geschrieben:OK, Danke mal für die schnelle Hilfe - meine Frage hierzu noch: Ist der Platz auf der WBK "sofort" wieder frei wenn ich die "Überlassungsanzeige" bzw eben das von beiden unterschriebene Formular direkt zur BH bringe? Oder dauert das dann auch wieder bis das bearbeitet wird?


der platz wird mit dem datum das auf der ueberlassung steht wieder frei
die eintragung kann dauern

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 17:42
von mh45acp
gewo hat geschrieben:
mh45acp hat geschrieben:OK, Danke mal für die schnelle Hilfe - meine Frage hierzu noch: Ist der Platz auf der WBK "sofort" wieder frei wenn ich die "Überlassungsanzeige" bzw eben das von beiden unterschriebene Formular direkt zur BH bringe? Oder dauert das dann auch wieder bis das bearbeitet wird?


der platz wird mit dem datum das auf der ueberlassung steht wieder frei
die eintragung kann dauern


Danke für die schnelle Antwort - d.h. angenommen ich brings am 10. des Monats vormittags direkt zur BH, dann kann ich direkt am 10. beim Händler am Nachmittag den Platz wieder belegen, oder täusch ich mich da?

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 17:55
von gewo
mh45acp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
mh45acp hat geschrieben:OK, Danke mal für die schnelle Hilfe - meine Frage hierzu noch: Ist der Platz auf der WBK "sofort" wieder frei wenn ich die "Überlassungsanzeige" bzw eben das von beiden unterschriebene Formular direkt zur BH bringe? Oder dauert das dann auch wieder bis das bearbeitet wird?

der platz wird mit dem datum das auf der ueberlassung steht wieder frei
die eintragung kann dauern

Danke für die schnelle Antwort - d.h. angenommen ich brings am 10. des Monats vormittags direkt zur BH, dann kann ich direkt am 10. beim Händler am Nachmittag den Platz wieder belegen, oder täusch ich mich da?


was "bringst"?
den verkaufszettl?

es geht nicht um das datum wann der zettl bei der BH einlangt sondern mit welchem datum er ausgefuellt wurde

wenn die ueberlassung am 8. erfolgt ist kannst dir am 8. ( oder halt von mir aus am 9., wegen der hormonchemie des sachbearbeiters waere es ,....) eine andere waffe kaufen

wennst den zettl dann am 10. zur behoerde bringst isses auch recht
laenger als sechs wochen darfst dir halt ned zeit lassen ...

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 18:15
von BlackAce
Dass es beide melden müssen hat den Zweck, dass der Erwerber das Teil auch wirklich auf sich gemeldet hat, könnte ja sein, er kauft es, meldet es aber nicht auf sich, benutzt es für eine Straftat und der Überlasser hat dann ein klein wenig Erklärungsbedarf. Im Nachhinein zu klären, wann genau und ob überhaupt die Waffe ihren Besitzer gewechselt hat, wird schwer werden und wahrscheinlich mit einigem Aufwand verbunden sein.
Also ich melde als Überlasser immer selbst an die BH, ob es der Erwerber auch macht ist sein Problem und kann auch eine Strafe nach sich ziehen, wenn er es nicht macht.
Meldung an die BH des Überlassers ist rein optional. Die BH des Erwerbers muss die Waffe ummelden.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 7. Aug 2017, 18:51
von mh45acp
gewo hat geschrieben:
mh45acp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:der platz wird mit dem datum das auf der ueberlassung steht wieder frei
die eintragung kann dauern

Danke für die schnelle Antwort - d.h. angenommen ich brings am 10. des Monats vormittags direkt zur BH, dann kann ich direkt am 10. beim Händler am Nachmittag den Platz wieder belegen, oder täusch ich mich da?


was "bringst"?
den verkaufszettl?

es geht nicht um das datum wann der zettl bei der BH einlangt sondern mit welchem datum er ausgefuellt wurde

wenn die ueberlassung am 8. erfolgt ist kannst dir am 8. ( oder halt von mir aus am 9., wegen der hormonchemie des sachbearbeiters waere es ,....) eine andere waffe kaufen

wennst den zettl dann am 10. zur behoerde bringst isses auch recht
laenger als sechs wochen darfst dir halt ned zeit lassen ...


...net den "verkaufszettel".... herst... :roll:

...aber gut, alles geklärt, danke! :D

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 8. Aug 2017, 13:59
von Feakl
Ich möchte das Thema nicht noch einmal anheizen, aber ich war erst vor ein paar Tagen auf der BH Baden und habe mich genau über dieses Thema informiert, da ich selbst eine Waffe (Kat. B) privat verkaufen möchte!

Aussage war: Einer der beiden (also Verkäufer oder Käufer) schickt die Überlassung (von beiden unterfertigt) an die BH des Käufers. Im Normalfall sollte es aber der Käufer erledigen und wenn man es sicherheitshalber noch haben will, kann man die Überlassung auch noch an die BH des Verkäufers auch noch schicken....und das ganze geht problemlos per Mail!

Habe es noch nicht versucht, aber ich werde mich da einmal an die Aussage der Dame in Baden heften und das so erledigen!

LG Feakl

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 10:50
von Philipp181281
Kurze Frage:
Ich hab eine Waffe der Kat.B letzte Woche an einen netten Herrn wohnhaft in 1210 Wien verkauft.
WBK des Käufers ist aber von der BH Neunkirchen ausgestellt.

An wem muss ich jetzt die Meldung schicken? LPD Wien oder BH Neunkirchen?

Vielen Dank für die Hilfe!
Philipp

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 10:54
von brausi
In dem Fall BH Neunkirchen.

§ 28 Abs. 2 sagt:

"Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat."

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 11:20
von HowlingWolf
Nur der Vollständigkeit halber:

Sollte der Entwurf zum neuen Waffengesetz in seiner derzeitigen Form verabschiedet werden, wird ab 1.1.2019 die Wohnsitz-Behörde zuständig sein:

Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der Behörde des Erwerbers schriftlich anzuzeigen.

Das war vermutlich noch ein Relikt aus der Zeit vor dem ZWR.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 11:56
von karl255
Ich melde das immer nur an meine BH, und nicht auch an die BH des Käufers.
NIcht alle BHs geben gerne die emails des Waffenreferenten am Tel heraus, und ich fahr da sicher net persönlich von Wien nach Spittal an der Drau um als Verkäufer die Meldung an die Wohnsitz BH des Käufers zu machen.
Ein Email od Fax an die zentrale Adresse der BH hilft da auch oft nicht weiter.
Daher schicke ich das an meine BH mit der bitte um Weiterleitung, weil die kennen eh alle die Kollegen im Bundesgebiet.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 09:54
von Philipp181281
Hallo,

hab jetzt bei BH Neunkirchen und LPD Wien nachgefragt.

Keine Ahnung ob das jetzt mit der neuen Reform geändert wurde, aber laut BH Neunkirchen und LPD Wien immer an die Behörde des Wohnsitzes des Kaufer melden.

In diesem Fall LPD Wien!!!

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 10:03
von mighty
Philipp181281 hat geschrieben:Hallo,

hab jetzt bei BH Neunkirchen und LPD Wien nachgefragt.

Keine Ahnung ob das jetzt mit der neuen Reform geändert wurde, aber laut BH Neunkirchen und LPD Wien immer an die Behörde des Wohnsitzes des Kaufer melden.

In diesem Fall LPD Wien!!!


So wars auch bereits bisher.

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 10:07
von gewo
Philipp181281 hat geschrieben:Hallo,

hab jetzt bei BH Neunkirchen und LPD Wien nachgefragt.

Keine Ahnung ob das jetzt mit der neuen Reform geändert wurde, aber laut BH Neunkirchen und LPD Wien immer an die Behörde des Wohnsitzes des Kaufer melden.

In diesem Fall LPD Wien!!!



das ist seit 1996 GESETZESinhalt
meldungen an andere stellen als die das waffendokument des kaeufers ausstellende behoerden sind unwirksam

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 10:10
von HowlingWolf
Entspricht dann aber nicht der (von brausi weiter oben richtig zitierten) aktuellen Gesetzeslage.

Siehe WaffG 1996 im RIS §28 Abs. 2