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Re: Geplant: Softguns nur im Waffenhandel

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 14:16
von Nudnik
Da ich das aktuell recherchiert habe,

Softguns mit einer Mündungsenergie kleiner 0,08J fallen unter das Lebensmittelgesetz 1975 $6 lit. D und sind als Gebrauchsgegenstand eingestuft, frei verkäuflich.

§ 6. Gebrauchsgegenstände sind
d) Spielwaren, Farben für Bilderbücher, Tusch- und Malfarben, Scherzartikel, Kerzen, Tapeten, Vorhänge, Möbelstoffe, Teppiche, Bodenbeläge, Perücken, ferner Kleidung und Bettwäsche sowie Mittel zu deren Behandlung; e)


Softguns mit einer Mündungsenergie größer gleich 0,08J fallen unter die Verordnung für Schußwaffenähnliche Produkte

BGBl. II Nr. 185/1997
Typ: V Teil: 2 Datum: 1997-07-08
§ 1. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten, die weder dem Waffengesetz 1996
(BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fassung) unterliegen noch Spielwaren gemäß § 6 lit. d Lebensmittelgesetz 1975 (BGBl. Nr. 86/1975 in der jeweils geltenden Fassung) sind und deren Geschosse eine mittlere Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule aufweisen, insbesondere Federdruckwaffen.

Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 2. (1) Schußwaffenähnliche Produkte dürfen nur von Gewerbetreibenden mit einer Bewilligung zur Ausübung des
Waffengewerbes (§ 127 Z 1 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) an Letztverbraucher abgegeben werden.

(2) Die Abgabe von schußwaffenähnlichen Produkten gemäß Abs. 1 an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

Re: Geplant: Softguns nur im Waffenhandel

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 01:52
von langbolzen
Werte Mitleser! Auch in diesen Fall kommt es nicht auf das "Werkzeug / Spielzeug " an, sondern was man
damit anstellt: In der Dunkelheit wird eine Holzwaffe genauso gefährlich aussehen, wie eine täuschend
echte Plastikwaffe. Jedoch denke ich ist es viel wichtiger egal ob für Jugendliche oder Erwachsene, nicht
auf andere zu zielen- damals waren wir vielleicht 14 und hatten oft genug Luftdruckwaffen in unseren
Händen- wären aber nie auf die Idee gekommen auf Meschen zu zielen- einzig einige Blumen meiner Mutter hatten gelitten- wofür wir uns rechtzeitig entschuldigt haben - und uns hat es auch wirklich leid
getan ( weil wir nicht an die Arbeit dafür gedacht haben ).

Re: Geplant: Softguns nur im Waffenhandel

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 13:39
von mgritsch
werter mitschreiber!

langbolzen hat geschrieben:Werte Mitleser! Auch in diesen Fall kommt es nicht auf das "Werkzeug / Spielzeug " an, sondern was man
damit anstellt: In der Dunkelheit wird eine Holzwaffe genauso gefährlich aussehen, wie eine täuschend
echte Plastikwaffe.


ob es darauf ankommt? aus rechtlicher sicht zum glück nicht, wir haben keine anscheinsparagraphen die dinge verbieten weil sie aussehen wie eine waffe. (sogar im gegenteil!) und das ist gut so. feuerzeugpistolen, replikas, softair etc. sind somit nach wie vor spielzeug und es obliegt der erziehung der eltern bzw dem hausverstand der "bedrohten" die situation angemessen einzuschätzen und angemessen zu reagieren. nur gegenstände von denen eine tatsächliche gefahr ausgeht die nicht rein der paranoiden phantasie des "bedrohten" entspring werden regelementiert.

Re: Geplant: Softguns nur im Waffenhandel

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 15:48
von Nudnik
mgritsch hat geschrieben:es obliegt der erziehung der eltern bzw dem hausverstand der "bedrohten" die situation angemessen einzuschätzen und angemessen zu reagieren. ....


Das trifft den Nagel auf den Kopf!

Mein Vater hatte seit es mich gibt Waffen zuhause. Er hatte auch noch einen Waffenpass. Er hat vor mir die Waffen nie verteufelt a la "Pfui böse, wenns't die anrührst gibts haue", sondern er erklärte mir erstmalig als ich fünf war den sicheren Umgang damit. Finger vom Abzug, gehe immer davon aus dass sie geladden ist, ziele nicht auf Lebewesen, ziele nicht in Richtungen wo du nicht weist wo das Projektil einschlägt und natürlich hat er auch gesagt rühr sie besser nicht an wenn ich nicht dabei bin aber er hat auch erklärt, dass eine Waffe nicht von selbst schießt.
Unabhängig davon waren seine FFWs immer eingesperrt aber der Punkt ist, hätte er mal vergessen sie einzusperren hätte ich gewusst dass ich sie in Ruhe lassen muss. Ich hätte aber auch gewusst dass das kein Wunderding ist vor dem ich Angst haben muss nur weils irgendwo rumliegt.

Ich musste nie die Gelegenheit nutzen mir die Dinger heimlich anzusehen wenn's keiner merkt. Ich durfte sie mir ansehen und damit hantieren wenn er dabei war.

So halte ich das auch mit meinen Kindern.

Re: Geplant: Softguns nur im Waffenhandel

Verfasst: Sa 15. Jan 2011, 16:06
von mgritsch
@nudnik: ja, wären nur alle so entspannt und vernünftig, wir hätten eine schöne freie und friedliche welt!