ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
aragorn
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 448
Registriert: Mi 7. Mai 2014, 22:36

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von aragorn » Di 18. Aug 2015, 11:05

Heer ist sowieso durch Sondergesetze geregelt.

Benutzeravatar
impact
#IamTheGunLobby
#IamTheGunLobby
Beiträge: 3472
Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
Wohnort: in the zone
Kontaktdaten:

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von impact » Mi 19. Aug 2015, 14:04

Kann mir jemand beantworten, ob die Verwahrung von einer Kat C/D Waffe ein Problem darstellt, wenn diese entweder in einem absperrbarem, aber tragbarem Behältnis (Koffer/Tasche) lagert, oder nur durch ein Abzugsschloss gesichert herumliegt/hängt, etc? Vor allem ersteres wüsste ich gerne.
Bild
A year from now you will wish you had started TODAY!
Verband Mitglied - Verein Mitglied - Firearms United Supporter

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von rupi » Mi 19. Aug 2015, 14:06

du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern

wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
impact
#IamTheGunLobby
#IamTheGunLobby
Beiträge: 3472
Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
Wohnort: in the zone
Kontaktdaten:

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von impact » Mi 19. Aug 2015, 14:21

rupi hat geschrieben:du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern

wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht


Ales klar, danke!
Bild
A year from now you will wish you had started TODAY!
Verband Mitglied - Verein Mitglied - Firearms United Supporter

Benutzeravatar
erazer13
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 89
Registriert: Di 26. Feb 2013, 18:00
Wohnort: VorAllemBerg

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von erazer13 » Mi 19. Aug 2015, 17:55

Warum nicht so ?

Das müßte so doch paßen :headslap:

Geschweißter Halter, mit Verstrebungen, Schwerlastdübel in Beton welche vom Gewehr verdeckt sind.
Geschweißter Bolzen welcher den Abzug blockiert, Anschlag damit das Magazin nicht entfernt werden kann.
Umklappbarer Bügel mit verschweißtem Drehpunkt welcher auch das Repetieren verhindert. Somit kann auch kein "waffenrelevanter Teil" entfernt werden.
Beim Öffnen des Zahlenschloßes läßt sich der Bügel umlegen und das Gewehr entnehmen. :dance:

Bild

Bild

Bild

Hm..soll ich ne Serienfertigung starten ? :headslap: :D :D :D

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4561
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von rhodium » Mi 19. Aug 2015, 20:25

Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von BigBen » Mi 19. Aug 2015, 20:27

rhodium hat geschrieben:Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk


Aha, und wenn das Kind die Hand auf ein Auto legt kriegts eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
erazer13
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 89
Registriert: Di 26. Feb 2013, 18:00
Wohnort: VorAllemBerg

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von erazer13 » Mi 19. Aug 2015, 21:28

"Kollege" Polizist meint : das ist so in Ordnung... Streng genommen dürfte sie so sogar durchgeladen sein.
Meine Meinung: Ein Baumarkt Waffenschrank ist schneller aufgebrochen...

PS: Eine R94 kriegt sowieso kein Kind zum durchladen (nicht ernst gemeint) ... :headslap: :headslap: :headslap: :headslap:

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4561
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von rhodium » Mi 19. Aug 2015, 21:37

Wie ist das "etwas innehaben" definiert?

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von BigBen » Do 20. Aug 2015, 09:50

rhodium hat geschrieben:Wie ist das "etwas innehaben" definiert?

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk



https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90052.html

Nur weil du etwas Berühren kannst, hast doch noch lange keine Macht bzw. Gewahrsam darüber.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

the_law
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2727
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 20:55
Wohnort: Im Herzen von Tirol

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von the_law » Do 20. Aug 2015, 09:58

BigBen hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:Wie ist das "etwas innehaben" definiert?

Nur weil du etwas Berühren kannst, hast doch noch lange keine Macht bzw. Gewahrsam darüber.


is wie bei den frauen :lol:

Benutzeravatar
Kehnra
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 671
Registriert: Do 15. Mai 2014, 20:22

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von Kehnra » Do 20. Aug 2015, 10:06

Wird bei der Verwahrungskontrolle eigentlich zwischen der Art des Waffenschrankes unterschieden? Gibt im Baumarkt ja jeweils die Stahl und die Blechschränke. Waffenschrank steht auf beiden drauf, nur wenn wir ehrlich sind bekommt man den aus Blech auch mit nen Schraubenzieher auf..?

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von pointi2009 » Do 20. Aug 2015, 10:11

nein da nicht, zumindest bei mir nicht. Heisst ja nur Schutz vor befugt oder unbefugt anwesenden Personen, wie lange der unbefugt Anwesende braucht, um da ran zu kommen ist meiner Meinung für die Verwahrung egal. Was anderes könnte sein, wenn es dann tatsächlich zum Diebstahl kommt und geprüft wird, wie schwer/leicht wer an die Waffen kommt. Da hängt es aber sicher auch vom Aussenschutz ab, wie der Maßstab angesetzt wird.

Versicherungstechnisch schauts dann noch einmal anders aus, was ich weiss.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von gewo » Do 20. Aug 2015, 11:25

Kehnra hat geschrieben:Wird bei der Verwahrungskontrolle eigentlich zwischen der Art des Waffenschrankes unterschieden? Gibt im Baumarkt ja jeweils die Stahl und die Blechschränke. Waffenschrank steht auf beiden drauf, nur wenn wir ehrlich sind bekommt man den aus Blech auch mit nen Schraubenzieher auf..?


schutz gegen kriminellen taeter ist die eine sache
dagegen hast normalerweise eine tuere die versperrt ist

zweite sache ist schutz vor personen die sich rechtmaessig in der wohnung befinden die aber keinen zugriff auf die waffe haben duerfen
im fall von kat C/D minderjaehrige und im fall von kat B personen ohne genehmigungsdokument (WBK, WP)

da es nicht ueblich ist dass zB die tante mit komplettem einbruchswerkzeug zum sonntagnachmittag kaffee auf besuch kommt ist fuer den schutz der waffe gegen die berechtigt anwesenden personen das versperren der waffe grundsaetzlich ausreichend
es reicht daher auch ein (massiver) schrank oder ein spind
safe ist besser, logisch
der muss aber keine spezielle sicherheitsstufe haben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Halvar
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 677
Registriert: Di 10. Jun 2014, 19:47
Wohnort: Wien

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Beitrag von Halvar » Do 20. Aug 2015, 19:20

gewo hat geschrieben:da es nicht ueblich ist dass zB die tante mit komplettem einbruchswerkzeug zum sonntagnachmittag kaffee auf besuch kommt


Sorry 4 Spam, aber da kennst du die Verwandschaft von manchen Leuten nicht :lol:

Gesperrt