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Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 15:55
von cosmoch
Ich sehe es eher als Wertanlage ;)

Was bei den Automaten ins Geld geht ist halt die Munition. Aber man lebt ja nur einmal :)

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 16:33
von yoda
Gibt es in der Schweiz Teile die relevant sind ? Also so wie bei uns Verschluss + Lauf ? Welche Ersatzteile sind frei, wofür braucht man eine Genehmigung ? Ist ein Deko MG42 in Teilen zerlegt legal ohne Ausnahmegenehmigung ?

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 16:35
von Spetznas
yoda hat geschrieben:Gibt es in der Schweiz Teile die relevant sind ? Also so wie bei uns Verschluss + Lauf ? Welche Ersatzteile sind frei, wofür braucht man eine Genehmigung ? Ist ein Deko MG42 in Teilen zerlegt legal ohne Ausnahmegenehmigung ?


Hab ich dich geschrieben :whistle:
Verschlussgehäuse, Verschluss, Lauf, Pstolengriffstück sind wesentliche Beytandteile Und fallen somit unter das Waffengesetz. Also ein MG42 ohne diese Teile gilt nicht als Waffe und kann auch von einem Kind erworben werden.

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 16:52
von bratwurstlego
cosmoch hat geschrieben:Wenn du in deinem EU-Land schon eine Waffenbesitzkarte hast, kannst du nicht nur deinen bestehenden Waffen mitnehmen, sondern du kannst schon mit Ausländerausweis B Munition und Waffen mit WES kaufen.

https://www.waffenmarti.ch/shop/waffene ... mmo_with_b


Ich hab auch folgende Variante gehört:

Aufenthaltsbewilligung L: Bestätigung des Heimatlandes dass man das zu erwerbende Produkt dort haben darf. Zusätzlich braucht es für alles einen WES.

Aufenthaltsbewilligung B: alle Waffen WES pflichtig. Ansonsten keine weiteren Bestätigungen nötig. Und alles wie für die C Bewilligung.

Kann das stimmen?

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 16:52
von yoda
Spetznas hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Gibt es in der Schweiz Teile die relevant sind ? Also so wie bei uns Verschluss + Lauf ? Welche Ersatzteile sind frei, wofür braucht man eine Genehmigung ? Ist ein Deko MG42 in Teilen zerlegt legal ohne Ausnahmegenehmigung ?


Hab ich dich geschrieben :whistle:
Verschlussgehäuse, Verschluss, Lauf, Pstolengriffstück sind wesentliche Beytandteile Und fallen somit unter das Waffengesetz. Also ein MG42 ohne diese Teile gilt nicht als Waffe und kann auch von einem Kind erworben werden.
Super danke, das hat mich interessiert! :)

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 17:35
von Senf
Ich glaub ich spinn... Gut wenn das so ist dann hat die Schweiz bald einen Insassen mehr... Plan fürs Leben: 1) Studium fertig machen; 2) Auswandern; 3) die lustige Sprache lernen ...

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 17:36
von mura
Stimmt es dass im Schweizer Waffengesetz das Recht auf Selbstverteidigung nicht aufgeführt ist wie bei uns?
Arbeite ja selber seit 18Jahren als Grenzgänger in der Schweiz und es ist wirklich im grossen und ganzen
ein tolles Land aber wenn die meisten hier wüssten wie hoch die Lebenskosten sind würde es wahrscheinlich anders
aussehen! :mrgreen:

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 17:38
von Senf
mura hat geschrieben:Stimmt es dass im Schweizer Waffengesetz das Recht auf Selbstverteidigung nicht aufgeführt ist wie bei uns?
Arbeite ja selber seit 18Jahren als Grenzgänger in der Schweiz und es ist wirklich im grossen und ganzen
ein tolles Land aber wenn die meisten hier wüssten wie hoch die Lebenskosten sind würde es wahrscheinlich anders
aussehen! :mrgreen:


Verwandte von mir wohnen im Kanton ZH und soooviel teuerer als bei uns ist's auch net... vorausgesetzt man wird in Franken bezahlt ;)

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 17:58
von Spetznas
mura hat geschrieben:Stimmt es dass im Schweizer Waffengesetz das Recht auf Selbstverteidigung nicht aufgeführt ist wie bei uns?
en:


Kenn mich damit nicht so gut aus. Ich weiss jedoch, dass das Gesetz besagt: Notwehr mit einer Schusswaffe kann nur geltend gemacht werden, wenn akute Lebensgefahr besteht.
Was damit genau gemeint ist, wird von Fall zu Fall entschieden. Aber ich weiss das man hier sehr streng vorgeht!
Wenn also ein Einbrecher mit einem Messer 3 Meter vor dir steht, kann Notwehr nicht geltend gemacht werden. Er müsste wahrscheinlich auf dich zurennen und Warnschüsse ignorieren. Wie auch immer das dann später bewiesen werden soll...

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 19:13
von GSchoenbauer
3m vor Dir mitm Messer, da hast eh ka Schanze mehr.
Von einem Warnschuss ganz abgesehn.

:(

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 08:19
von rhodium
GSchoenbauer

Da kommt wieder das Schweizer Waffenrecht zum Zug: mit einer Maschinenpistole hast du vermutlich eine Chance ;-)

@all

Nicht nur das Waffenrecht ist toll in der Schweiz, auch die direkte Demokratie und die Steuersätze sind beeindruckend

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Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 18:03
von Spetznas
rhodium hat geschrieben:GSchoenbauer

Da kommt wieder das Schweizer Waffenrecht zum Zug: mit einer Maschinenpistole hast du vermutlich eine Chance ;-)

@all

Nicht nur das Waffenrecht ist toll in der Schweiz, auch die direkte Demokratie und die Steuersätze sind beeindruckend

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Dafür haben wir Wehrpflicht, teure Produktpreise, Überbevölkerung und die schlimmsten Linken der Welt ;)

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 18:11
von Alaskan
Spetznas hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:GSchoenbauer

Da kommt wieder das Schweizer Waffenrecht zum Zug: mit einer Maschinenpistole hast du vermutlich eine Chance ;-)

@all

Nicht nur das Waffenrecht ist toll in der Schweiz, auch die direkte Demokratie und die Steuersätze sind beeindruckend

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Dafür haben wir Wehrpflicht, teure Produktpreise, Überbevölkerung und die schlimmsten Linken der Welt ;)

Ja aber eure Linken haben so wies nach außen ausschaut net viel zu melden ;)
Wehrpflicht haben wir auch und schadet nicht ;)
Teure Preise versteh ich,verdient ja auch um ein eck mehr wie bei uns ;)und weil die Bonzen ned deppert sind ,ziehen sie eich auch die Kohle aus der Tasche wie überall auf der Welt ;)
Überbevölkerung .....wenn's nach unseren Grünen gehen würde hätte Österreich statt 8,8 Mio 16 Mio Einwohner ;) immer nur herein damit weißt eh wir waren ja alle mal Nazis und sind bis ins unendliche der ganzen Welt was Schuldig ;)
Übrigens das muss doch ein tolles Gefühl sein seine freie Meinung zu äußern und keiner kann dich Nazi schimpfen.....wart ja nie welche :lol: ach ich liebe die Schweiz

Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 22:11
von rhodium
@Spetznas

Aber viele Schweizer denken eher konservativ und sind bodenständig. Die Linken haben halt in den Städten ihre Saat gestreut und die geht leider auf. Schlimm ist nur, dass die Meinung des Stimmvolkes vom (linken) Bundesrat nicht oder nur teilweise umgesetzt wird.

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Re: Schweizer Waffenrecht

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 22:13
von DrCooper
Wie schön ist so ein einfaches Weltbild, wo alles, was links ist, pfui gack und böse ist...