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Re: Waffenbesitzkarte: Zivildienst Sperre für EWR Bürger?

Verfasst: Do 12. Jun 2014, 23:14
von Halvar
Ohne echtes Wissen dahinter aber in Anbetracht, wie lange mein Vater jetzt gebraucht hat um dort seine WBK zu kriegen (1,5 Jahre zog sich das hin) würde ich auf den Kübel tippen.

Was durchaus hilfreich sein könnte/müsste ist das vorweisen von Mitgliedschaft und Ergebnisslisten aus einem österreichischen Schützenverein.
Sie verlangen ja, dass man mindestens ein Jahr (glaub ich) in der entsprechenden Disziplin geschossen hat damit ein Bedürfnis anerkannt wird. Ich hoffe mal dass sie nicht so weit gehen zu verlangen, dass mindestens ein Jahr im Inland geschossen wurde.

Re: Waffenbesitzkarte: Zivildienst Sperre für EWR Bürger?

Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 00:02
von Promo
Kommt darauf an als was - als Jäger ja (österr. Jagdkarte wird anerkannt), als Sammler eventuell (wenn umfangreiche Sammlung und Wissen vorhanden ist), als Sportschütze schwierig.

Beispiel: eine Kurzwaffe mit 2" Lauf ist in Deutschland nicht für das sportliche Schießen zugelassen, daher kann es ein Sportschütze auch nicht besitzen. Welche Begründung könnte also ein österreichischer Sportschütze vorbringen? Geht einfach nicht..

Umgekehrt hängt es vom Wohlwollen der österreichischen Behörde ab. Normalerweise sind diese aber sehr problemlos.