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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Aug 2012, 11:38

Nach Inkrafttreten:

§ 28.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
(3) Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet
ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen
und zwar jener Behörde, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten
ausgestellt hat. Abs. 2 vorletzter Satz gilt. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind,
Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.


Also: nein.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2012, 12:01

Stickhead hat geschrieben:Weil du sagst, sie haben den Händlern die Registrierung der Kategorie B-Waffen aufs Aug gedrückt...
Kommt das ned aufs Selbe raus, wie wenn du eine Meldung gem. § 28 Abs. 3 WaffG schreibst (nur ohne
Papierkrieg und Postversand)?


hallo

des ist schon E R H E B L I C H S T aufwaendiger als einen zettel ausfuellen und zur post geben

des ganze fangt mal mit einer abfrage aus dem melderegister an wozu du namen, geburtsdatum und geburtsort des kaeufers brauchst und ich glaub die angegebene adresse musst auch reinklopfen auch

und dann kannst die waffendokumentdaten eintippen
also ALLE daten reinklopfen (art des dokumentes, ausstellungsdatum, ausstellende behoerde) ect
dann die waffendaten also hersteller, modell , kaliber und alle nummern an der waffe ect ect

und dann ist die frage wie schnell das system ist
wie rasch die fenster ueberhaupt im echtbetrieb aufgehen und wie rasch dann der notwendige ausdruck geht

und der knackpunkt:
fuer die kat C und kat D meldungen steht dem haendler laut gesetz eine verguetung zu
fuer die kat B meldung nicht ...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von joe77 » Mi 22. Aug 2012, 12:03

Selber melden mit Bürgerkarte, od. Wie auch immer.
Was ist damit geworden ?
Weiß da wer was ? Gewo vielleicht ?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2012, 12:04

joe77 hat geschrieben:Selber melden mit Bürgerkarte, od. Wie auch immer.
Was ist damit geworden ?
Weiß da wer was ? Gewo vielleicht ?


hi

altbestand der VOR DEM 1.10.2012 erworben wurde kann selber mit buergerkarte gemeldet werden
alles ab 1.10. 2012 gekaufte muss vom haendler eingegeben werden
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Aug 2012, 12:18

@gewo: ist klar.. naja wird sich eh zeigen, ob und wie es funktioniert.
@joe77: das gilt nur für Altbestand.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von joe77 » Mi 22. Aug 2012, 13:57

Ist eigentlich auch schon wieder schwachsinnig, wenn ich nur den Altbestand selber machen kann,..
Bei B-Waffen seh ich ja noch ein ,..
Aber C + D im Privatbereich , sprich ohne Händler. Wäre es trotzdem einfacher,..
Aber was solls, ....
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Lichtgestalt » Mi 22. Aug 2012, 18:32

MikeD hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:- Für jede Waffe muss man nun eine Begründung für den Besitz angeben. "Haben wollen" ist kein zulässiger Grund.


hallo

wenn ich mich recht erinnere dann war DAS aber ein punkt den sich eine interessensvertretung rausverhandelt hat
urspruenglich war eine begruendung nicht geplant

man moege mich korrigieren wenn ich mir irre ...


Was sieht das elektronische Formular für Begründungen vor oder ist das Freitext ;-)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Robert » Mi 22. Aug 2012, 20:34

Ich werde auf jeden Fall versuchen ob mir mein Büchser nicht als Begründung: "Zombies!!" einträgt... ;-)

Oder "MYOB"


Aja: die Begründung hat die EU gefordert.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von savage3000 » Mi 22. Aug 2012, 20:40

und ich warte bis nach der NR Wahl...

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Robert » Mi 22. Aug 2012, 21:21

Das war wohl missverständlich: Ich warte auch bis Mai/Juni 2014 mit dem registrieren, ist ja nicht eilig.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Teal'c » Mi 22. Aug 2012, 21:53

ich kanns kaum erwarten und werd natürlich sofort im Oktober zum Büchser rennen und alles registrieren!!!

Bild
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von icemann221 » So 9. Sep 2012, 07:26

Frage an die Wissenden hier:

Habe vernommen das am 1.Oktober 2012 das neue Waffengesetz in kraft tritt. Ist das richtig???
ALLES WAS LAUT IST, RAUCHT UND STINKT MACHT SPASS


http://ichobins.meinbrutalo.de

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Bud Spencer » So 9. Sep 2012, 07:32

icemann221 hat geschrieben:Frage an die Wissenden hier:

Habe vernommen das am 1.Oktober 2012 das neue Waffengesetz in kraft tritt. Ist das richtig???


:lol: :lol: :lol:
:shock: :roll: :headslap:

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Noldi » So 9. Sep 2012, 08:42

Und genau diese Frage in einem Waffenforum bestätigt meine Überzeugung dass 2014 nur sehr sehr wenig wirklich nachregistriert sein wird ... Es wird bei uns genausowenig funktionieren wie in Kanada.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von savage3000 » So 9. Sep 2012, 08:51

zeas noldi. denk ich auch! gruss aus gm.

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