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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von yoda » Fr 17. Aug 2012, 22:24

@ Gewo
Der Verkäufer meldet das Ding dann einfach ab und damit ist der Fall für ihn erledigt ? Weisst du wie das genau funktionieren wird ?

gewo
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Fr 17. Aug 2012, 22:35

yoda hat geschrieben:@ Gewo
Der Verkäufer meldet das Ding dann einfach ab und damit ist der Fall für ihn erledigt ? Weisst du wie das genau funktionieren wird ?


hallo

du kannst keine waffe ABmelden
du kannst sie nur ANmelden

so wie jetzt auch
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Lichtgestalt
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Lichtgestalt » Di 21. Aug 2012, 22:06

Was ich bei der ganzen Novelle noch immer nicht verstehe ist die Tatsache wenn jemand ganz brav und gesetzestreu seine C-Waffe registriert, sie später an Jemanden der das erlaubte Alter hat verkauft und dieser dann keine Meldung macht, man dann für die Behörde noch immer der "aktuelle" Besitzer ist. Falls nur die Behörde eines Tages auf die Idee kommt auch die gemeldeten Waffen zu kontrollieren fehlt diese klarerweise im Bestand. Wie soll dann die Behörde je einen Überblick über den Gesamtbestand an Waffen im Volk bekommen? Das war doch die eigentliche Idee dabei oder nicht? Oder muss wie bei B-Waffen in Zukunft ein Formular gesendet werden dass die Waffe nicht mehr im Besitz ist?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Di 21. Aug 2012, 23:25

Lichtgestalt hat geschrieben:Das war doch die eigentliche Idee dabei oder nicht?


hallo

wer sagt das?

die idee war dass man die EU forderungen in einer minimalloesung umsetzt
und das hat man getan

und nebenbei hat man den haendlern offenbar die elektronische kat B registrierung mit umgehaengt
das spart unmengen an arbeit in den waffenbehoerden die jetzt anderweitig verwendet werden koennen
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Lichtgestalt » Di 21. Aug 2012, 23:44

So habe ich die EU-Forderung verstanden.
Wenn das so ist, dann ist es nichts weiteres als die elektronische Variante der bisherigen Meldungen oder siehst du das anders gewo?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von bivgeh » Mi 22. Aug 2012, 09:28

woolf hat geschrieben:- zentrales Register, immer aktuelles Register (Stichwort: Waffensteuer)


Nach der Diskussion von Lichtgestalt und gewo ist dem wohl nicht so.

Ich kaufe im November eine Waffe die auf mich registiert wird, verkaufe sie im nächsten Jahr (notiere mir natürlich die Daten des Käufers aber melden kann ich nichts) und 2025 flattert der Zahlschein für die Waffensteuer ins Haus!

So sorgt das Register nur für mehr illegale Waffen:
die welche Opa vor 50 Jahren gekauft hat und seit 15 Jahren in der Werkstatt im Schrank steht und niemand meldet
die welche auf mich registriert ist, von mir verkauft wurde aber vom Käufer nie gemeldet wurde

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2012, 10:06

Lichtgestalt hat geschrieben:So habe ich die EU-Forderung verstanden.
Wenn das so ist, dann ist es nichts weiteres als die elektronische Variante der bisherigen Meldungen oder siehst du das anders gewo?



hi

wenn nicht irgenwo im letzten moment noch irgendwelche verordnungen auftauchen dann ist das so
die §30-zetteln wurden auf "elektronisch" umgestellt

zusaetzlich wuerde eine meldepüflicht fuer kat D neuwaffen geschaffen

und den haendlern wurde die (kostenlose) registrierung der kat B waffen "aufs aug gedrueckt"
wir freuen uns alle sehr ....
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2012, 10:08

woolf hat geschrieben:- Für jede Waffe muss man nun eine Begründung für den Besitz angeben. "Haben wollen" ist kein zulässiger Grund.


hallo

wenn ich mich recht erinnere dann war DAS aber ein punkt den sich eine interessensvertretung rausverhandelt hat
urspruenglich war eine begruendung nicht geplant

man moege mich korrigieren wenn ich mir irre ...
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2012, 10:11

bivgeh hat geschrieben:...verkaufe sie im nächsten Jahr (notiere mir natürlich die Daten des Käufers aber melden kann ich nichts) .....


hallo

der ordnung halber:
du musst nix notieren
eine aufzeichnung darueber an wen du waffen verkaufst ist nach derzeitiger gesetzeslage nicht notwenig

und wuerde auch nix bringen
wie willst denn das strafbewehren..?
wennst den kaesezettel nach 10 jahren nimmer hast dann ist das ein verstzoss gegen das waffengesetz?
wennst alzheimer bekommst und weisst nimmer wo der zettel liegt auch?
und wennst an schweren verkehrsunfall hast dann erfaehrt auch keiner mehr wo die kanone geblieben ist

ist doch bullshit

so wie es heute aussieht wird das ZWR die elektronische variante der §30 meldungen
ned mehr
und ned weniger
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Re: AW: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Bernedti » Mi 22. Aug 2012, 10:22

1+
Seh ich auch so

Mal abgesehn davon wenn sie wirklich wollten das keine Waffen mehr privat im Umlauf sind dann hätte es auch bei dieser Novell keine Erleichterungen in manchen Sachen gegeben :grin::grin:

Gesendet von meinem HTC Desire HD A9191 mit Tapatalk 2
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von MikeD » Mi 22. Aug 2012, 10:50

gewo hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:- Für jede Waffe muss man nun eine Begründung für den Besitz angeben. "Haben wollen" ist kein zulässiger Grund.


hallo

wenn ich mich recht erinnere dann war DAS aber ein punkt den sich eine interessensvertretung rausverhandelt hat
urspruenglich war eine begruendung nicht geplant

man moege mich korrigieren wenn ich mir irre ...

Die Begründung kommt aus der EU-Richtlinie !

Ursprünglich wollte man dort ja auf nur 2 Kategorien (verboten & genehmigungspflichtig) umstellen und für eine Genehmigung (Kat. B) war schon in der alten RL eine Rechtfertigung notwendig. Da es aber bezüglich Abschaffung der Kat. C & D massive Einwände gab, hat man sie zwar belassen aber das zentrale Register und eine Rechtfertigung für den Besitz (=Erlaubnis) eingeführt.

Und aus der Rechtfertigung ("...who have a good cause...") wurde dann in der deutschen Übersetzung "...dafür ein Bedürfnis nachweisen können..." (ursprünglich war´s "...eine Rechtfertigung anführen können...").

Insoferne enthält die Richtlinie schon jetzt die Möglichkeit, den Besitz ALLER Feuerwaffen an einen Bedarfsnachweis (wie für einen WP) zu koppeln :-(
Künftige Verschärfungen sind also jederzeit leicht möglich...

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Re: AW: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 22. Aug 2012, 10:56

Bernedti hat geschrieben:1+
Seh ich auch so
Mal abgesehn davon wenn sie wirklich wollten das keine Waffen mehr privat im Umlauf sind dann hätte es auch bei dieser Novell keine Erleichterungen in manchen Sachen gegeben :grin::grin:


hallo

das grundsaetzliche interesse geht schon in die richtung "weniger waffen in der bevoelkerung"
das ist zweifelsfrei und das weiss ich auch aus persoenlichen gesprachen mit entscheidungstragern

aber dzt setzt sich keine patrei richtig dahinter
weder in die eine
noch in die andere richtung

die genehmigungsthematik ist also derzeit eher eine frage der personelichen einstellung des jeweiligen amtsleiters oder referenten
erlaesse hin- oder her

spannend wird die zukuenftige weiterverwendung der bisherigen waffenreferenten
aufgrund der wesentlich geringen anzahl an waffendokumenten (vor allem die waffenpaesse "sterben" ja richtiggehen weg wie eis in der augustsonne) hoert man vereinzelt was von personalreduzierungen bzw zusammenlegungen von referaten ect

ist ja logisch
anzahl der dokumente wird weniger
stueckzahlen werden weniger
und ins system eingeben muessen die kat B waffen ab 1.10. die haendler

das wird wohl folgen haben vermute ich mal
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Mi 22. Aug 2012, 11:20

Weil du sagst, sie haben den Händlern die Registrierung der Kategorie B-Waffen aufs Aug gedrückt...
Kommt das ned aufs Selbe raus, wie wenn du eine Meldung gem. § 28 Abs. 3 WaffG schreibst (nur ohne
Papierkrieg und Postversand)?
Privat an Privat wird ja nach wie vor direkt an die Behörde zu richten sein.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Mandella » Mi 22. Aug 2012, 11:31

Heißt das eigentlich auch, daß man für einen Verkauf von privat zu privat, auch nur zum Händler latschen muß, und nicht wie bisher mit der Behörde zu tun hat?
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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