Seite 9 von 12
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 18:54
von gewo
Maddin hat geschrieben:gewo hat geschrieben:oesterreich hat sich bei dem aktuellen zirkus der position von tschechien angeschlossen
wie viele andere staaten
in tschechien darf jeder waffenbesitzer seine waffe auch fuehren
die unterscheidung in transport und fuehren gibt es dort nicht
danit ist doch eh alles klar oder
spaetestens mit umsetzung der neuen EU bestimmungen duerfen wir die waffen automatisch fuehren ...
Das ist ein Scherz oder ?
das die meisten staaten sich der tschechischen position angeschlossen haben?
nein, kein scherz, stimmt
dass man in tschechien als unbescholtener buerger die waffen auch fuehren darf?
nein, kein scherz, stimmt
dass das automatisch dann auch in AT so sein wird
leider nur eine annahme, wird wohl doch ned so sein ..
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Mo 1. Feb 2016, 19:04
von Bluefish
Realistisch muss man sich darauf einstellen dass das Waffenrecht kontinuierlich verschärft wird. Das Recht auf Waffen ist in Ö nicht mehrheitsfähig. Also immer weniger, alles andere ist Wunschdenken. Wer eine Waffe ohne beruflichen Grund führen möchte muss auswandern. Empfehle Texas
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 15:52
von troglodyte
gewo hat geschrieben: lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden
im waffengesetzt laesst sich dazu nichts finden, auch nicht in den verordnungen, erlaessen und ogh urteilen
aber wenn die zwei der meinung sind ...
Heute kam das besagte Buch per Post:
http://shop.prolibris.at/de/Innere-Verwaltung-und-Wehrrecht/Waffengesetz-Praxiskommentar.html Rudolf Keplinger / Michaela Löff Ausgabe Sept. 2015
Dort lese ich unter dem einzigen Bezug auf ein 'räumliches Naherverhältnis' auf Seite 41 in den Anmerkungen:
zum § 7 Waffengesetz:
2.) Eine Waffe führt bereits, wer sie bei sich hat, wenn keine Ausnahme nach §7 Abs. 2 oder Abs 3 greift.
Eine Waffe hat bei sich, wer sie ein einem solchen räumlichen Naheverhältnis bei sich hat, das ihren unmittelbaren
waffenmäßigen Einsatz erlaubt. Eine Waffe führt daher jedenfalls, wer sie am Körper, in seiner Kleidung oder
einem Behältnis, wie eine Handtasche oder einem Aktenkoffer, trägt oder in seinem Fahrzeug (z.B. Handschuhfach
oder Kofferraum) mit sich führt. Ein ständiges 'Bei sich haben' ist nicht erforderlich. Die Eigentums oder Zivil-
rechtlichen Verhältnisse an der Waffe sind irrelevant.Ich lese daraus:
In der Einleitung wird bereits § 7 Abs 2 oder 3 ( = Transport)
ausdrücklich ausgenommen. Daher ist der nachfolgende
Text der Erläuterung mit dem Bezug auf
ein räumlichen Naheverhältnis nur dazu gedacht, zu präzisieren, dass ein
'Führen' nicht durch -Ausreden- wie, 'ich hab die Waffe ja nicht in der Hand oder eingesteckt gehabt, daher nicht *geführt*'
usw. hintangehalten wird. Nur der Transport zum/vom amtl. Schiessstand, bzw. zum/vom BüMa ist kein Führen.
Ein glaubhafter 'Transport' im Sinne § 7 Abs. 2 oder 3 muss daher gegeben sein. Andereseits sind daher Waffen und gefüllte
Magazine, in einem geschlossenen Behältnis 'zum Transport', auch wenn dort eine andere Form eines Naheverhältnis, zwischen
Waffen <=> vollen Magazinen, besteht, aus meiner Sicht zulässig.
Nartürlich darf das gefüllte Magazin nicht in der Waffe stecken, weil dann gilt die Waffe bereits als geladen. (Referenz im Buch Seite 42)
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 19:53
von -MHK-
troglodyte hat geschrieben:Nur der Transport zum/vom amtl. Schiessstand, bzw. zum/vom BüMa ist kein Führen.
Stimmt so nicht würde ich sagen. Kann meine Waffe ja beispielsweise vom Huptwohnsitz zum Nebenwohnsitz transportieren. Oder von einem Ort der sicheren Verwahrung zu einem anderen Ort der sicheren Verwahrung. Oder zu einem Ort an dem ich diese führen darf (Wenn das z.B. der Chef in der Firma erlaubt oder ein Bekannter in seinem Haus.)
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 19:54
von ronhan
...und dann wundert sich noch jemand über immer restriktiver werdende Bestimmungen, wenn sogar die legalen Waffenbesitzer selbst sich in immer strengeren Auslegungen des Waffengesetzes - bzw. einzelner Begriffe daraus - übertrumpfen?
(Mein Beitrag zu den letzten 13 Seiten)
Und jetzt noch einmal zum Nachsprechen:
Der-Transport(sic!)-einer-ungeladenen-Schusswaffe-in-einem-geschlossenen-Behältnis*-von-einem-Ort-zum-anderen-IST-KEIN-FÜHREN!!!
*kein Holster, keine Bauchtasche
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:23
von Maddin
Komische Frage ich weiß, aber muss das Behältnis undurchsichtig sein ?
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:25
von Maddin
Bluefish hat geschrieben:Realistisch muss man sich darauf einstellen dass das Waffenrecht kontinuierlich verschärft wird. Das Recht auf Waffen ist in Ö nicht mehrheitsfähig. Also immer weniger, alles andere ist Wunschdenken. Wer eine Waffe ohne beruflichen Grund führen möchte muss auswandern. Empfehle Texas
In Tschechien gehts auch, ist nicht ganz so weit weg.
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:30
von ronhan
Maddin hat geschrieben:Komische Frage ich weiß, aber muss das Behältnis undurchsichtig sein ?
Hmmja, diese Wortmeldung wäre nunmehr eines Monty Python-Filmes würdig...
Aber zur Frage -
müssen tut es das nicht (steht nix im Gesetz davon); ich würd's allerdings nicht probieren...
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:36
von RBM
Maddin hat geschrieben:Komische Frage ich weiß, aber muss das Behältnis undurchsichtig sein ?
Ich glaub' rosa Herzerln müssen auch drauf sein. Im Fasching ist durchaus auch ein buntes Behältnis erwünscht.
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:37
von Blackhawk
ronhan hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Komische Frage ich weiß, aber muss das Behältnis undurchsichtig sein ?
Hmmja, diese Wortmeldung wäre nunmehr eines Monty Python-Filmes würdig...
Und als Draufgabe: Muß das Behältnis fest sein oder gilt eine weiche Tasche auch
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 21:27
von illskillz
RBM hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Komische Frage ich weiß, aber muss das Behältnis undurchsichtig sein ?
Ich glaub' rosa Herzerln müssen auch drauf sein. Im Fasching ist durchaus auch ein buntes Behältnis erwünscht.
hahah wie geil ... eine Hallo-Kitty Brotdose wärs doch
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 21:35
von RBM
illskillz hat geschrieben:RBM hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Komische Frage ich weiß, aber muss das Behältnis undurchsichtig sein ?
Ich glaub' rosa Herzerln müssen auch drauf sein. Im Fasching ist durchaus auch ein buntes Behältnis erwünscht.
hahah wie geil ... eine Hallo-Kitty Brotdose wärs doch
Ausgezeichnet! - Hab ich!
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 22:51
von troglodyte
-MHK- hat geschrieben:troglodyte hat geschrieben:Nur der Transport zum/vom amtl. Schiessstand, bzw. zum/vom BüMa ist kein Führen.
Stimmt so nicht würde ich sagen. Kann meine Waffe ja beispielsweise vom Huptwohnsitz zum Nebenwohnsitz transportieren. Oder von einem Ort der sicheren Verwahrung zu einem anderen Ort der sicheren Verwahrung. Oder zu einem Ort an dem ich diese führen darf (Wenn das z.B. der Chef in der Firma erlaubt oder ein Bekannter in seinem Haus.)
Mann, oh Mann, so penibel. Steht doch im §7 Abs 3 '...zu dem Zweck, von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat(Transport)'.
Die Frage war doch:
"Transport zum Schießplatz, wie?"Ja, ob das geschlossenen Behältnis aus mundgekautem Pinguinleder einer jungen Eskimo Jungfrau oder schlichtes Chinesisches Nylon ist, ist auch 'wurscht'.
Geschlossen, sagt das Gesetz. Knöpferl, Zip oder zugeschraubt
OGH Entscheidungen diesbezüglich stehen leider aus, wären aber spannend!
Abwarten, irgend ein 'Experte' wirds mal mit einem starken Nylonsackerl mit Zip probieren - ist ja auch geschlossen - und dann geht's bis zum OGH
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 22:53
von Hane
Eskimo sagt man nicht, sondern Inuit!
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 23:00
von Maddin
ronhan hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Komische Frage ich weiß, aber muss das Behältnis undurchsichtig sein ?
Hmmja, diese Wortmeldung wäre nunmehr eines Monty Python-Filmes würdig...
Aber zur Frage -
müssen tut es das nicht (steht nix im Gesetz davon); ich würd's allerdings nicht probieren...
Naja nur weils im Gesetz nicht steht heißt das erstmal gar nix. Mich hätte es interessiert, denn ich hab für die Munition/Waffe eine ziemlich gute Box daheim gefunden, würd mir da etwas Geld ersparen. Auf der anderen Seite will ich natürlich kein Risiko eingehen, deshalb wollte ich mal fragen. Auch wenns offensichtlich als "Comedy" rüberkam, hatte ich aber eigentlich nicht vor.