Einfach bei 5.000 die §41 Meldung machen und gut ist. Bei Munition einmalig.
Aus der Praxis bei mir:
Vor Jahren gemacht. Kein Einwand der Beĥörde, muss auch nicht antworten. Nach 6 Monaten braucht es auch keine Antwort mehr und Beanstandung/Auflagen hinfällig.
Wenn die Behörde Auflagen machen will kann diese es zuvor natürlich tun. Zumeist egal wenn korrekt verwahrt (zb in einem befestigen Behältnis das in zumutbarer Weise den Zugriff und die Entnahme verhindert) Ich habe dies dokumentiert und es gab Monate zuvor eine Verwahrungskontrolle.
Meldungen bringe immer schriftlich ein. Bei emails mich selbst als CC Empfänger sichtbar für alle Adressaten.
Bei Munition ist das eine einmalige Sache im Gegensatz zu Waffen (Verdoppelungen).
5.000 22lr oder 9para hast schnell. Bedenke vor C19 kosten 5k 9x19 teils weit weniger als heute eine Glock 17 neu. 22lr reden wir gar nicht.
Verbrauch. Sport!!! Wieviele Aufschläge übt man im Tennis. Wieviele Darts wirft man. Alles im Training bevor man auf ein Match geht. Leute die zB IPSC level 3 schießen sind auf einem Qualifikationsmatch für EM/WM. Nur mal so erwähnt.
§41b Meldung des Händlers bei Verdacht ... obliegt dem Händler. Wenn er Verdacht hat kann er ja schon bei 1 Packerl melden aber ich denke da schickt der verlässliche Händler die Leute gleich weg und verkauft ihnen nix. Unter 5k bei Einzelkauf für mich isd §41 also nicht der Rede wert
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Wieviel Munition darf man zuhause lagern?
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?
Wir erinnern uns an den Kriegsbeginn in der Ukraine? Davor gab es .223 für 40 cent und 7,62x39 surplus für 30 cent. Ich wünschte ich könnte da nochmal in der Zeit zurückreisen und mehr bunkern. Davor gab es Corona, was auch nicht gerade gut für die Preisstabilität war.moretti hat geschrieben: ↑Sa 14. Jun 2025, 15:34Die Frage ist auch, wo der Sinn einer solchen Menge über 5000 Schuss liegt. Wenn du morgen abnippelst müßte dein Erbe schon eine WBK oder Waffenpass haben.... Ansonsten Geld zum Fenster raus geworfen. Ich glaube nicht das die Preise für Munition in nächster Zeit durch die Decke gehen, weil wir einen Bürgerkrieg o.Ä. haben.
Und ganz generell druckt die EZB genug dass sich die Erben über Munition in der Erbmasse allemal mehr freuen sollten als z.B. über Euroscheine unterm Kopfkissen. Und wenn es keine freie Munition ist, was in Österreich immer noch der Großteil der Munition ist, haben die Erben Zeit genug, sie trotzdem zu verkaufen (oder verkaufen zu lassen sollte das so ein Problem für sie sein).
Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?
Wie am Beispiel der Ukraine zu sehen war,muss der Krieg nicht bei uns sein um die Preise explodieren zu lassen!moretti hat geschrieben: ↑Sa 14. Jun 2025, 15:34Die Frage ist auch, wo der Sinn einer solchen Menge über 5000 Schuss liegt. Wenn du morgen abnippelst müßte dein Erbe schon eine WBK oder Waffenpass haben.... Ansonsten Geld zum Fenster raus geworfen. Ich glaube nicht das die Preise für Munition in nächster Zeit durch die Decke gehen, weil wir einen Bürgerkrieg o.Ä. haben.
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Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?
Nur FYI: Bei mir hat vor, ich weiß nicht 10 oder 15 Jahren, diese Meldung eine außertourliche Verwahrungsüberprüfung ausgelöst. Der Polizist wollte nur die versperrte Munition sehen, die Waffen nicht. Ich nehme an, dass wohl hoffentlich niemand so blöd ist und irgendwas unversperrt herumliegen lässt, und wenn nicht, gehört's ihm. Aber bei so einem Kontakt mit der Behörde halt die Möglichkeit so einer Nachschau mitdenken und alle Papiere griffbereit haben.
Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?
fallweise kontrollentousibaer hat geschrieben: ↑Sa 14. Jun 2025, 15:58Ja eh.gewo hat geschrieben: ↑Sa 14. Jun 2025, 15:32https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10007993Wäre mir neu das die Behörde erfährt wieviel Munition "auf eine WBK" gekauft wird. Sind Händler verpflichtet so etwas zu melden bzw. in ein System ein zu tragen?
Aber diese Daten liegen ja vor Ort beim Händler und müssen ja nur auf Verlangen der Behörde mitgeteilt werden.
Also nicht in "Echtzeit", oder? Gibt es da routinemäßige Pflichtmeldungen, so alle xx Wochen oder so?
wobei aber eigentlich nur die waffenbücher kontrolliert werden
bei den munitionsbüchern wird nur geschaut ob sie eh geführt werden
doubleaction OG, Wien
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