Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
glockfun
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 200
Registriert: Fr 13. Mai 2022, 17:10

Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von glockfun » Sa 14. Jun 2025, 19:02

Einfach bei 5.000 die §41 Meldung machen und gut ist. Bei Munition einmalig.

Aus der Praxis bei mir:
Vor Jahren gemacht. Kein Einwand der Beĥörde, muss auch nicht antworten. Nach 6 Monaten braucht es auch keine Antwort mehr und Beanstandung/Auflagen hinfällig.

Wenn die Behörde Auflagen machen will kann diese es zuvor natürlich tun. Zumeist egal wenn korrekt verwahrt (zb in einem befestigen Behältnis das in zumutbarer Weise den Zugriff und die Entnahme verhindert) Ich habe dies dokumentiert und es gab Monate zuvor eine Verwahrungskontrolle.

Meldungen bringe immer schriftlich ein. Bei emails mich selbst als CC Empfänger sichtbar für alle Adressaten.

Bei Munition ist das eine einmalige Sache im Gegensatz zu Waffen (Verdoppelungen).

5.000 22lr oder 9para hast schnell. Bedenke vor C19 kosten 5k 9x19 teils weit weniger als heute eine Glock 17 neu. 22lr reden wir gar nicht.

Verbrauch. Sport!!! Wieviele Aufschläge übt man im Tennis. Wieviele Darts wirft man. Alles im Training bevor man auf ein Match geht. Leute die zB IPSC level 3 schießen sind auf einem Qualifikationsmatch für EM/WM. Nur mal so erwähnt.

§41b Meldung des Händlers bei Verdacht ... obliegt dem Händler. Wenn er Verdacht hat kann er ja schon bei 1 Packerl melden aber ich denke da schickt der verlässliche Händler die Leute gleich weg und verkauft ihnen nix. Unter 5k bei Einzelkauf für mich isd §41 also nicht der Rede wert

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 778
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21
Wohnort: Reutte

Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von rider650 » Mo 16. Jun 2025, 14:16

moretti hat geschrieben:
Sa 14. Jun 2025, 15:34
Die Frage ist auch, wo der Sinn einer solchen Menge über 5000 Schuss liegt. Wenn du morgen abnippelst müßte dein Erbe schon eine WBK oder Waffenpass haben.... Ansonsten Geld zum Fenster raus geworfen. Ich glaube nicht das die Preise für Munition in nächster Zeit durch die Decke gehen, weil wir einen Bürgerkrieg o.Ä. haben.
Wir erinnern uns an den Kriegsbeginn in der Ukraine? Davor gab es .223 für 40 cent und 7,62x39 surplus für 30 cent. Ich wünschte ich könnte da nochmal in der Zeit zurückreisen und mehr bunkern. Davor gab es Corona, was auch nicht gerade gut für die Preisstabilität war.

Und ganz generell druckt die EZB genug dass sich die Erben über Munition in der Erbmasse allemal mehr freuen sollten als z.B. über Euroscheine unterm Kopfkissen. Und wenn es keine freie Munition ist, was in Österreich immer noch der Großteil der Munition ist, haben die Erben Zeit genug, sie trotzdem zu verkaufen (oder verkaufen zu lassen sollte das so ein Problem für sie sein).

Benutzeravatar
ebner33
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1185
Registriert: Fr 4. Dez 2015, 15:35
Wohnort: Kärnten

Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von ebner33 » Mo 16. Jun 2025, 15:28

moretti hat geschrieben:
Sa 14. Jun 2025, 15:34
Die Frage ist auch, wo der Sinn einer solchen Menge über 5000 Schuss liegt. Wenn du morgen abnippelst müßte dein Erbe schon eine WBK oder Waffenpass haben.... Ansonsten Geld zum Fenster raus geworfen. Ich glaube nicht das die Preise für Munition in nächster Zeit durch die Decke gehen, weil wir einen Bürgerkrieg o.Ä. haben.
Wie am Beispiel der Ukraine zu sehen war,muss der Krieg nicht bei uns sein um die Preise explodieren zu lassen!
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2455
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von raptor » Mo 16. Jun 2025, 21:04

Nur FYI: Bei mir hat vor, ich weiß nicht 10 oder 15 Jahren, diese Meldung eine außertourliche Verwahrungsüberprüfung ausgelöst. Der Polizist wollte nur die versperrte Munition sehen, die Waffen nicht. Ich nehme an, dass wohl hoffentlich niemand so blöd ist und irgendwas unversperrt herumliegen lässt, und wenn nicht, gehört's ihm. Aber bei so einem Kontakt mit der Behörde halt die Möglichkeit so einer Nachschau mitdenken und alle Papiere griffbereit haben.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37045
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Wieviel Munition darf man zuhause lagern?

Beitrag von gewo » Di 17. Jun 2025, 00:26

tousibaer hat geschrieben:
Sa 14. Jun 2025, 15:58
gewo hat geschrieben:
Sa 14. Jun 2025, 15:32
Wäre mir neu das die Behörde erfährt wieviel Munition "auf eine WBK" gekauft wird. Sind Händler verpflichtet so etwas zu melden bzw. in ein System ein zu tragen?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10007993
Ja eh.
Aber diese Daten liegen ja vor Ort beim Händler und müssen ja nur auf Verlangen der Behörde mitgeteilt werden.
Also nicht in "Echtzeit", oder? Gibt es da routinemäßige Pflichtmeldungen, so alle xx Wochen oder so?
fallweise kontrollen
wobei aber eigentlich nur die waffenbücher kontrolliert werden
bei den munitionsbüchern wird nur geschaut ob sie eh geführt werden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten