ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Ankündigung:
https://www.polizei.gv.at/wien/start.as ... 4D3D&nwo=0
Verordnung:
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2575.pdf
Plan:
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2576.pdf
Ausnahmen (auszugsweise):
" ...Die Waffenverbotszone gilt nicht für Menschen welche Waffen aufgrund ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung bei sich haben....."
anmerkung:
danke an BR1 fuer desses erstposting der zone im anderen thread
https://www.polizei.gv.at/wien/start.as ... 4D3D&nwo=0
Verordnung:
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2575.pdf
Plan:
https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2576.pdf
Ausnahmen (auszugsweise):
" ...Die Waffenverbotszone gilt nicht für Menschen welche Waffen aufgrund ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung bei sich haben....."
anmerkung:
danke an BR1 fuer desses erstposting der zone im anderen thread
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenverbotszone Innerfavoriten 30.03. bis 30.06.2024
die Zone schliesst den Hauptbahnhof mit ein.
Das Ankommen am Hauptbahnhof Wien und dessen Verlassen in richtung Norden ist also offenbar Personen mit einer Kat C Waffen nicht mehr erlaubt, oder?
Was tun die Menschen die in dieser Zone ihren Wohnsitz haben mit Ihren Kat C Waffen?
Das Ankommen am Hauptbahnhof Wien und dessen Verlassen in richtung Norden ist also offenbar Personen mit einer Kat C Waffen nicht mehr erlaubt, oder?
Was tun die Menschen die in dieser Zone ihren Wohnsitz haben mit Ihren Kat C Waffen?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Ich muss hier gleich I-tipferlreiten, aber in der Verordnung steht das minimalst anders.
Ist das nun Führen gem. §7 WaffG ?§1 (2) Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen
Fragen über Fragen
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
sorry
du hast recht
ich musste es abtippen weil die LPD es als "Fotoscan" und nicht als "Textscan" auf ihre homepage geladen hat, daher kein Copy/Paste moeglich
du hast recht
ich musste es abtippen weil die LPD es als "Fotoscan" und nicht als "Textscan" auf ihre homepage geladen hat, daher kein Copy/Paste moeglich
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com
Re: Waffenverbotszone Innerfavoriten 30.03. bis 30.06.2024
Der Hauptbahnhof ist lt. Plan nicht Teil der Waffenverbotszone.gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2024, 12:54die Zone schliesst den Hauptbahnhof mit ein.
Das Ankommen am Hauptbahnhof Wien und dessen Verlassen in richtung Norden ist also offenbar Personen mit einer Kat C Waffen nicht mehr erlaubt, oder?
Was tun die Menschen die in dieser Zone ihren Wohnsitz haben mit Ihren Kat C Waffen?
Das Mitführen einer Waffe ist doch zulässig, wenn eine waffenrechtliche Bewilligung vorliegt. Aus meiner Sicht bedeutet dies, ich kann meine Büchse (gemeldet im ZWR selbstverständlich, also bewilligt) wie bisher zum Büchsenmacher bringen und dabei Favoriten und die Waffenverbotszone durchqueren.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 148
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Wenn deine Büchse nicht zufällig eine Selbstladebüchse ist, ist sie Kategorie C. Damit nicht bewilligungspflichtig. Die Eintragung im ZWR ist keine Bewilligung!
Dazu gab's ja schonmal einen Thread: viewtopic.php?f=20&t=43774&start=90
Aber ich hoffe natürlich, ich irre mich! Bzw.: Ich hoffe, der Beamte, der den Stuss verfasst hat, irrt sich. Aber in Ö weiß man ja nie...
Dazu gab's ja schonmal einen Thread: viewtopic.php?f=20&t=43774&start=90
Damit ist es (meiner juristischen Laien-Meinung nach) de facto unmöglich, eine Waffe, für die du keinen WP hast, in so eine Zone hinein- oder aus so einer Zone hinauszubekommen. Außer, du bist Jäger auf dem Weg ins Revier.Frage: Ist es korrekt, dass die Begrifflichkeit "mit sich führen" im Zusammenhang mit Waffen sowohl das "Führen" gemäß § 7 WaffG als auch den Transport gemäß § 7 Abs. (3) WaffG umfasst?
Antwort BMI: Eine Waffenverbotszonen-Verordnung gem. § 36b SPG verbietet das Betreten der festgelegten Örtlichkeit mit Waffen und Gegenständen, die geeignet sind (objektive Komponente) und den Umständen nach dazu dienen (subjektive Komponente), Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.
Das von Ihnen angesprochene „Führen“ als auch der „Transport“ solcher Waffen und waffengleicher Gegenstände sind vom Verordnungsinhalt des § 36b Abs. 1 SPG mitumfasst.
Ausdrücklich ausgenommen von diesem Verbot sind Menschen, die in Ausübung ihres Berufes selbst oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung die Waffe führen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Ausnahme im Gesetz selbst besteht und nicht in der Verordnung wiederholt werden muss.
Aber ich hoffe natürlich, ich irre mich! Bzw.: Ich hoffe, der Beamte, der den Stuss verfasst hat, irrt sich. Aber in Ö weiß man ja nie...
LG,
Andi
Andi
-
- .223 Rem
- Beiträge: 192
- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Was machst dann, wenn du in einer Verbotszone wohnst?Grerdinger hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2024, 23:15Wenn deine Büchse nicht zufällig eine Selbstladebüchse ist, ist sie Kategorie C. Damit nicht bewilligungspflichtig. Die Eintragung im ZWR ist keine Bewilligung!
Dazu gab's ja schonmal einen Thread: viewtopic.php?f=20&t=43774&start=90
Damit ist es (meiner juristischen Laien-Meinung nach) de facto unmöglich, eine Waffe, für die du keinen WP hast, in so eine Zone hinein- oder aus so einer Zone hinauszubekommen. Außer, du bist Jäger auf dem Weg ins Revier.Frage: Ist es korrekt, dass die Begrifflichkeit "mit sich führen" im Zusammenhang mit Waffen sowohl das "Führen" gemäß § 7 WaffG als auch den Transport gemäß § 7 Abs. (3) WaffG umfasst?
Antwort BMI: Eine Waffenverbotszonen-Verordnung gem. § 36b SPG verbietet das Betreten der festgelegten Örtlichkeit mit Waffen und Gegenständen, die geeignet sind (objektive Komponente) und den Umständen nach dazu dienen (subjektive Komponente), Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.
Das von Ihnen angesprochene „Führen“ als auch der „Transport“ solcher Waffen und waffengleicher Gegenstände sind vom Verordnungsinhalt des § 36b Abs. 1 SPG mitumfasst.
Ausdrücklich ausgenommen von diesem Verbot sind Menschen, die in Ausübung ihres Berufes selbst oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung die Waffe führen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Ausnahme im Gesetz selbst besteht und nicht in der Verordnung wiederholt werden muss.
Aber ich hoffe natürlich, ich irre mich! Bzw.: Ich hoffe, der Beamte, der den Stuss verfasst hat, irrt sich. Aber in Ö weiß man ja nie...
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 148
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Wie gesagt: Ich hoffe, die Interpretation ist falsch (entweder die meine, oder die vom Beamten, oder von beiden).
Ich weiß nicht mal, ob man sich da präventiv dagegen wehren kann. Im Zivilrecht gäbe es ja eine Feststellungsklage. Die ist hier nicht möglich.
Im schlimmsten Fall (lies: höchstwahrscheinlich) ist es so, dass erst wer beim Transport einer Waffe kontrollierter wird, einen Strafbescheid bekommt und dagegen klagen muss. Bis zum OGH.
Ich weiß nicht mal, ob man sich da präventiv dagegen wehren kann. Im Zivilrecht gäbe es ja eine Feststellungsklage. Die ist hier nicht möglich.
Im schlimmsten Fall (lies: höchstwahrscheinlich) ist es so, dass erst wer beim Transport einer Waffe kontrollierter wird, einen Strafbescheid bekommt und dagegen klagen muss. Bis zum OGH.
LG,
Andi
Andi
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Was ist der Hintergrund für diese Waffenverbotszone?
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3095
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Wahlkampf und die Messerstechereien der "zuagroastn"...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
- mura
- Supporter .308 Win. AMAX
- Beiträge: 1490
- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
§ 7 WaffG Führen
WaffG - Waffengesetz 1996
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024
(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Ist dieses Thema hinfällig? Wir reden hier ja von Transport (3) und nix anderem?
WaffG - Waffengesetz 1996
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024
(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Ist dieses Thema hinfällig? Wir reden hier ja von Transport (3) und nix anderem?
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 148
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Nein, leider - reden wir nicht.
Lt. Verordnung ist es verboten, die Örtlichkeit. mit Waffen udgl. zu betreten.
Führen oder nicht wird da nicht erwähnt...
Lt. Verordnung ist es verboten, die Örtlichkeit. mit Waffen udgl. zu betreten.
Führen oder nicht wird da nicht erwähnt...
LG,
Andi
Andi
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 148
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Hier mal der Text der Verordnung:
Schutzzweck (8 1)
(1) Zur Vorbeugung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen wird mit dieser Verordnung verboten, die in §2 genannte Örtlichkeit zur dort angeführten Zeit mit Waffen (§1 WaffG) oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten.
(2)
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen.
(3)
Die Waffenverbotszone gilt nicht für Reizgassprays (z.B. Pfefferspray), die von Personen, die zum Besitz von Waffen berechtigt sind, zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden.
LG,
Andi
Andi
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Glauben die wirklich das sich Messerstecher und Verbrecher an die Zone halten werden oder an sonst-welche Gesetze?
Wäre es nicht besser die Verbrecher von der Zone auszuschliessen? Nein halt, die Verbrecher ins Gefängnis zu stecken oder abzuschieben?
Wäre es nicht besser die Verbrecher von der Zone auszuschliessen? Nein halt, die Verbrecher ins Gefängnis zu stecken oder abzuschieben?
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
-
- .308 Win
- Beiträge: 454
- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Vielleicht sollten wir einfach das Abstechen an sich verbieten?Herakles hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 10:25Glauben die wirklich das sich Messerstecher und Verbrecher an die Zone halten werden oder an sonst-welche Gesetze?
Wäre es nicht besser die Verbrecher von der Zone auszuschliessen? Nein halt, die Verbrecher ins Gefängnis zu stecken oder abzuschieben?