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Revolver Halbautomat ja/nein
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Wenn ein Revolver ein Halbautomat wäre, müsste das auchführ Revolvergewehre gelten. Demnach die aber Kat. C sind gehe ich mal davon aus dass ein Revolver kein Halbautomat ist.

Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Was ist an "Also kein HA" missverständlich? (#3 in diesem Thread … Du hast um 9:05 gefragt und die Antwort war um 9:19 gegeben.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Revolver: egal ob SA oder DA, die Trommel wird erst vor dem Schuss bewegt und dann gezündet. Analog Gewehr wäre das Patrone ins Lager repetieren und dann abschießen.
HA: nach Betätigen des Abzuges wird eine Patrone abgefeuert, die leere Hülse automatisch ausgezogen und die nächste Patrone ins Patronenlager zugeführt. Ganz grob gesagt also wird hier automatisiert geladen, in der Reihenfolge verkehrt rum als beim Revolver.
Aus diesen Gründen sind z.B. Revolvergewehre auch Kategorie C, weil sie keine halbautomatischen Schusswaffen sind.
PS: Gatling Gun ist technisch betrachtet ein Einzellader. Scheitert aber dann daran, dass die Waffe zum Schießen ein Dreibein braucht, welches rechtlich als Lafette gilt, die in Österreich Kriegsmaterial ist.
HA: nach Betätigen des Abzuges wird eine Patrone abgefeuert, die leere Hülse automatisch ausgezogen und die nächste Patrone ins Patronenlager zugeführt. Ganz grob gesagt also wird hier automatisiert geladen, in der Reihenfolge verkehrt rum als beim Revolver.
Aus diesen Gründen sind z.B. Revolvergewehre auch Kategorie C, weil sie keine halbautomatischen Schusswaffen sind.
PS: Gatling Gun ist technisch betrachtet ein Einzellader. Scheitert aber dann daran, dass die Waffe zum Schießen ein Dreibein braucht, welches rechtlich als Lafette gilt, die in Österreich Kriegsmaterial ist.
"Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
(Adolf Hitler am 15.09.1935)
(Adolf Hitler am 15.09.1935)
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Ausnahmen
https://de.wikipedia.org/wiki/Webley-Fosbery_Revolver
Mateba 6 https://de.wikipedia.org/wiki/Mateba
https://de.wikipedia.org/wiki/Webley-Fosbery_Revolver
Mateba 6 https://de.wikipedia.org/wiki/Mateba
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Lafetten für Kriegsmaterial sind Kriegsmaterial, Lafetten für alles andere sind kein Kriegsmaterial. Aber war eh klar dass sie wieder irgendwelche Gründe erfinden um die Gatling Guns zur Kat. A zu machen...
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Wir reden hier immerhin auch noch von einer Gesetzgebung, die Plastikboxen mit Metallfedern als Kategorie A einstuft, wenn sie eine gewisse Größe überschreiten.
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Liebes Forum,
Beides ist eigentlich sehr leicht verständlich.
oatman
Technisch gibt es keine Kategorien. Die Kategorien entstehen durch die Einschätzung der Gefährlichkeit. Wo die Gatling gun hingehört ist völlig klar.Da gibt's irgendwo einen Kommentar eines Wissenden aus der Verwaltung oder so, wahrscheinlich hier im Forum, nachdem das Prinzip der Gatling Gun durch irgendwas keine "Double Action" Langwaffe darstellt. Was aber eh wurscht ist, weil die Pump-Guns wurden ja auch politisch und nicht technisch zur A Kategorie umgebettet
Ein 30 Schuss Magazin für ein HA Gewehr ist was andres als ein Tuppergeschirr mit einem Butterbrot drin.Wir reden hier immerhin auch noch von einer Gesetzgebung, die Plastikboxen mit Metallfedern als Kategorie A einstuft, wenn sie eine gewisse Größe überschreiten.
Beides ist eigentlich sehr leicht verständlich.
oatman
Menschen die nicht hier und jetzt ihre demokratische Zukunft gestalten, sondern in den irrelevanten Welten des Sports, des pseudowissenschaftlichen Geschwurbels oder der metaphysischen Phantasie leben, sind leicht zu kontrollieren und zu manipulieren.
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Lese dir bitte den roten Text oben auf dieser Seite durch.
Dann versuche bitte deine Aussage zu belegen. Siehe dir dazu die Paragr. 17 bis 19 Waffg. durch.
Spoiler: Wird wohl nix werden....
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Liebes Forum,
um das alles einordnen zu können, muss man sowohl die technische Seite als auch die Seite der Gesetzesmaterie - beides auf qualifizierte Art - verstehen.
Technisch gesehen sind dafür zunächst Verschlusssysteme und Abzugssysteme relevant. Rechtlich gesehen gibt es die Intention des Gesetzgebers, bestimmte Sachverhalte nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz - u.a. Waffen und andere Gegenstände in ihrer Wechselwirkung dazu, nicht zuletzt nach ihrer Gefährlichkeit - zu regeln. Das macht man u.a. mit den Kategorien. Sie sind nicht dazu gedacht eine abschliessende Beschreibung aller technischen Systeme im letzten Detail zu geben. Nur der technisch und rechtlich Unkundige erwartet das.
Revolver - halbautomatisch oder nicht - sind leicht einzuordnen und auch Gatling Guns, wenn es denn einmal nötig sein sollte. Man muss nur Eins und Eins zusammenzählen. Es ist wirklich nicht schwer.
oatman
um das alles einordnen zu können, muss man sowohl die technische Seite als auch die Seite der Gesetzesmaterie - beides auf qualifizierte Art - verstehen.
Technisch gesehen sind dafür zunächst Verschlusssysteme und Abzugssysteme relevant. Rechtlich gesehen gibt es die Intention des Gesetzgebers, bestimmte Sachverhalte nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz - u.a. Waffen und andere Gegenstände in ihrer Wechselwirkung dazu, nicht zuletzt nach ihrer Gefährlichkeit - zu regeln. Das macht man u.a. mit den Kategorien. Sie sind nicht dazu gedacht eine abschliessende Beschreibung aller technischen Systeme im letzten Detail zu geben. Nur der technisch und rechtlich Unkundige erwartet das.
Revolver - halbautomatisch oder nicht - sind leicht einzuordnen und auch Gatling Guns, wenn es denn einmal nötig sein sollte. Man muss nur Eins und Eins zusammenzählen. Es ist wirklich nicht schwer.
oatman
Menschen die nicht hier und jetzt ihre demokratische Zukunft gestalten, sondern in den irrelevanten Welten des Sports, des pseudowissenschaftlichen Geschwurbels oder der metaphysischen Phantasie leben, sind leicht zu kontrollieren und zu manipulieren.
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Du verwechselst den funktionalen Begriff der Waffe laut StGB mit dem technischen Begriff des WaffG.oatman hat geschrieben: ↑So 19. Mär 2023, 10:18Liebes Forum,
um das alles einordnen zu können, muss man sowohl die technische Seite als auch die Seite der Gesetzesmaterie - beides auf qualifizierte Art - verstehen.
Technisch gesehen sind dafür zunächst Verschlusssysteme und Abzugssysteme relevant. Rechtlich gesehen gibt es die Intention des Gesetzgebers, bestimmte Sachverhalte nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz - u.a. Waffen und andere Gegenstände in ihrer Wechselwirkung dazu, nicht zuletzt nach ihrer Gefährlichkeit - zu regeln. Das macht man u.a. mit den Kategorien. Sie sind nicht dazu gedacht eine abschliessende Beschreibung aller technischen Systeme im letzten Detail zu geben. Nur der technisch und rechtlich Unkundige erwartet das.
Revolver - halbautomatisch oder nicht - sind leicht einzuordnen und auch Gatling Guns, wenn es denn einmal nötig sein sollte. Man muss nur Eins und Eins zusammenzählen. Es ist wirklich nicht schwer.
oatman
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Liebes Forum,
oatman
Nein, das tue ich keineswegs.Du verwechselst den technischen Begriff der Waffe laut StGB mit dem funktionalen Begriff des WaffG.
oatman
Menschen die nicht hier und jetzt ihre demokratische Zukunft gestalten, sondern in den irrelevanten Welten des Sports, des pseudowissenschaftlichen Geschwurbels oder der metaphysischen Phantasie leben, sind leicht zu kontrollieren und zu manipulieren.
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Ich meinte es genau umgekehrt. Hab meinen Post korrigiert aber du hast mich schon vor der Korrektur zitiert.
Korrektur: Du verwechselst den funktionalen Begriff der Waffe laut StGB mit dem technischen Begriff des WaffG.
Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Liebes Forum,
oatman
Auch das tue ich nicht.Du verwechselst den funktionalen Begriff der Waffe laut StGB mit dem technischen Begriff des WaffG.
oatman
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Re: Revolver Halbautomat ja/nein
Um welchen Unfall in D ist es eigentlich gegangen? 

Gefährten sucht der Schaffende, und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
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