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Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Herakles
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Herakles » Fr 20. Jan 2023, 22:47

Klare Zeichen sind was bereits aktenkundig ist bei den Behörden und bei Ärzten. In Kombination durch ein einfaches Gespräch, z.b. beim Antrag für eine Waffe, mit einem psychologisch speziell ausgebildeten Beamten der zuständigen Behörde und den Einbezug der lokalen Polizeistelle kann schon ein sehr dichtes Gesamtbild erstellt werden. Wer bereits Waffen besitzt kann z.b. bei der periodischen Waffenkontrolle zu Hause auch psychisch durch einen Facharzt oder speziell ausgebildeten Beamten jeweils geprüft werden um Veränderungen feststellen zu können.
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Maria
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Maria » Fr 20. Jan 2023, 22:57

Herakles hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 22:47
Klare Zeichen sind was bereits aktenkundig ist bei den Behörden oder bei Ärzten. In Kombination durch ein einfaches Gespräch, z.b. beim Antrag für eine Waffe, mit einem psychologisch speziell ausgebildeten Beamten der zuständigen Behörde und den Einbezug der lokalen Polizeistelle kann schon ein sehr dichtes Gesamtbild erstellt werden. Wer bereits Waffen besitzt kann z.b. bei der periodischen Waffenkontrolle zu Hause auch psychisch durch einen Facharzt oder speziell ausgebildeten Beamten jeweils geprüft werden um Veränderungen feststellen zu können.
Soweit mir bekannt ist wird doch alles geprüft bevor eine WBK ausgestellt wird..? Ein Gutachter ist doch ein Facharzt oder etwa nicht?
Wozu dan diese Maßnahme vor der Ausstellung der WBK..?
Klar kann man periodische Kontrollen durchführen währe auch eine kluge Entscheidung, aber bestimmte Politiker reden nicht von solchen Kontrollen sondern von kompletten waffenverboten, im Klartext wird jedem die chance genommen sich zu beweisen.
Zuletzt geändert von Maria am Sa 21. Jan 2023, 18:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Herakles » Fr 20. Jan 2023, 23:04

Maria hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 22:57
Herakles hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 22:47
Klare Zeichen sind was bereits aktenkundig ist bei den Behörden oder bei Ärzten. In Kombination durch ein einfaches Gespräch, z.b. beim Antrag für eine Waffe, mit einem psychologisch speziell ausgebildeten Beamten der zuständigen Behörde und den Einbezug der lokalen Polizeistelle kann schon ein sehr dichtes Gesamtbild erstellt werden. Wer bereits Waffen besitzt kann z.b. bei der periodischen Waffenkontrolle zu Hause auch psychisch durch einen Facharzt oder speziell ausgebildeten Beamten jeweils geprüft werden um Veränderungen feststellen zu können.
Soweit mir bekannt ist wird doch alles geprüft bevor eine WBK ausgestellt wird..? Ein Gutachter ist doch ein Facharzt oder etwa nicht?
Wozu dan diese Maßnahme vor der Ausstellung der WBK..?
Noch eigenartiger kommt mir vor wenn ein Gutachter der Behörde Gefahrlosigkeit einer person ausstellt selbst wenn diese in pension oder Früh Pension ist wo sieht man dann Gefahr in Verzug..?
Ein Beispiel: Mir ist nicht bekannt das heute Daten zu meinem psychologischen Zustand bei den Behörden und Aerzten nachgefragt werden, auch nicht periodisch. Auch bei der Ausstellung der WBK oder der periodischen Waffenkontrolle zu Hause war da kein speziell psychologisch ausgebildeter Beamter mit dabei und hätte mich auf mein Gefährdungspotential geprüft, die Waffen und deren Aufbewahrung wurde geprüft, aber das ist wie erwähnt absolut nebensächlich wenn man eine echte Verbesserung erreichen will.

Das ganze hat natürlich nichts mit einer "Frühpension" zu tun, das ist eine rein politische Nebelgranate.
Zuletzt geändert von Herakles am Fr 20. Jan 2023, 23:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Maria » Fr 20. Jan 2023, 23:08

Auch bei der periodischen Waffenkontrolle zu Hause war da kein speziell psychologisch ausgebildeter Beamter mit dabei und hätte mich auf mein Gefährdungspotential geprüft,
Naja Sorry bei solchen Kontrollen hat auch kein solcher Arzt dabei was verloren, Beamter ist Beamter und hat bei privaten Gesprächen unter Datschenschutz eigentlich nichts verloren, ich würde da eher vorschlagen alle 5 Jahre Einladung zum Gutachter und gut ist.
Aber wie gesagt gewisse Politiker ziehen sowas nicht in Erwägung sondern würden alle gleichermaßen Stigmatisieren.
Zuletzt geändert von Maria am Fr 20. Jan 2023, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Herakles » Fr 20. Jan 2023, 23:10

Maria hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 23:08
Auch bei der periodischen Waffenkontrolle zu Hause war da kein speziell psychologisch ausgebildeter Beamter mit dabei und hätte mich auf mein Gefährdungspotential geprüft,
Naja Sorry bei solchen Kontrollen hat auch kein solcher Arzt dabei was verloren, Beamter ist Beamter und hat bei privaten Gesprächen unter Datschenschutz eigentlich nichts verloren, ich würde da eher vorschlagen alle 5 Jahre Einladung zum Gutachter und gut ist.
Doch, genau da erkennt ein Profi das Wesentliche!
Wer einer Kontrolle nicht zustimmt verliert die WBK, genauso wie heute.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Maria » Fr 20. Jan 2023, 23:13

Doch, genau da erkennt ein Profi genau das wesentliche!
Der Arzt ja nicht jedoch der beamte, was hat der beim solchen Gesprächen dabei verloren..?
Ich gehe jetzt mal davon aus das dir deine Privatsphäre und Datenschutz am Herzen liegt?
Wer einer Kontrolle nicht zustimmt verliert die WBK, genauso wie heute.
Das ist ohnehin Normal, nichts neues.
Beamter Kontrolle
Arzt Untersuchung.. jedoch unter Datenschutz.
Zuletzt geändert von Maria am Fr 20. Jan 2023, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Herakles » Fr 20. Jan 2023, 23:20

Naja, Du unterschreibst ja heute schon das z.b. deine strafrechtlich relevanten Unterlagen bei der Beantragung der WBK konsultiert werden. Datenschutz und Privatsphäre bleiben ja erhalten und für die Prüfung gibst Du ja die Zustimmung.
Keine Prüfung, keine WBK, Keine Waffe.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Maria » Fr 20. Jan 2023, 23:27

Herakles hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 23:20
Naja, Du unterschreibst ja heute schon das z.b. deine strafrechtlich relevanten Unterlagen bei der Beantragung der WBK konsultiert werden. Datenschutz und Privatsphäre bleiben ja erhalten und für die Prüfung gibst Du ja die Zustimmung.
Keine Prüfung, keine WBK, Keine Waffe.
Nach meiner Erinnerung wurde ich z.b. in allen Hinsichten Kontrolliert wie auch jeder andere Kontrolliert wird beim Antrag einer WBK oder eines WP. Und 5 Jahre später erwarte ich den besuch der beamten um die Zuverlässigkeit zu überprüfen so ist es vorgegeben.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von gewo » Fr 20. Jan 2023, 23:28

Herakles hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 23:20
Naja, Du unterschreibst ja heute schon das z.b. deine strafrechtlich relevanten Unterlagen bei der Beantragung der WBK konsultiert werden. Datenschutz und Privatsphäre bleiben ja erhalten und für die Prüfung gibst Du ja die Zustimmung.
Keine Prüfung, keine WBK, Keine Waffe.
Wo unterschreibst sowas?
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von gewo » Fr 20. Jan 2023, 23:34

Herakles hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 23:04
Maria hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 22:57
Herakles hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 22:47
Klare Zeichen sind was bereits aktenkundig ist bei den Behörden oder bei Ärzten. In Kombination durch ein einfaches Gespräch, z.b. beim Antrag für eine Waffe, mit einem psychologisch speziell ausgebildeten Beamten der zuständigen Behörde und den Einbezug der lokalen Polizeistelle kann schon ein sehr dichtes Gesamtbild erstellt werden. Wer bereits Waffen besitzt kann z.b. bei der periodischen Waffenkontrolle zu Hause auch psychisch durch einen Facharzt oder speziell ausgebildeten Beamten jeweils geprüft werden um Veränderungen feststellen zu können.
Soweit mir bekannt ist wird doch alles geprüft bevor eine WBK ausgestellt wird..? Ein Gutachter ist doch ein Facharzt oder etwa nicht?
Wozu dan diese Maßnahme vor der Ausstellung der WBK..?
Noch eigenartiger kommt mir vor wenn ein Gutachter der Behörde Gefahrlosigkeit einer person ausstellt selbst wenn diese in pension oder Früh Pension ist wo sieht man dann Gefahr in Verzug..?
Ein Beispiel: Mir ist nicht bekannt das heute Daten zu meinem psychologischen Zustand bei den Behörden und Aerzten nachgefragt werden, auch nicht periodisch. Auch bei der Ausstellung der WBK oder der periodischen Waffenkontrolle zu Hause war da kein speziell psychologisch ausgebildeter Beamter mit dabei und hätte mich auf mein Gefährdungspotential geprüft, die Waffen und deren Aufbewahrung wurde geprüft, aber das ist wie erwähnt absolut nebensächlich wenn man eine echte Verbesserung erreichen will.

Das ganze hat natürlich nichts mit einer "Frühpension" zu tun, das ist eine rein politische Nebelgranate.
Von welcher „verbesserung“ redest du denn bitte?
Hier gibts nix zu verbessern.
Das oesterreichische WBK system ist das umfassenste und genauest vieler europaeischer staaten.
Und es funktioniert

Messer
Stumpfe gegenstaende
Kraftfahrzeuge
Sind um ein vielfaches oefter gegenstaende der wahl

Was soll also diese unnoetige verschaerfungsdisussion?
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von FdH22 » Fr 20. Jan 2023, 23:45

:mrgreen: wenn ich diesen thread so lese, fällt mir ein bekanntes Sprichwort ein:
"Der LWB ist des LWB grösster Feind". :(

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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Maria » Fr 20. Jan 2023, 23:51

wenn ich diesen thread so lese, fällt mir ein bekanntes Sprichwort ein:
"Der LWB ist des LWB grösster Feind
Ich hätte da ein Heilmittel es nennt sich Zusammenhalt :at1:
Allerdings weiß ich gerade nicht ob der gute Herakles in diesem Thema sachkundig ist was so Anträge einer waffenrechtlichen Urkunde betrifft.
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von FdH22 » Sa 21. Jan 2023, 00:01

Maria hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 23:51
wenn ich diesen thread so lese, fällt mir ein bekanntes Sprichwort ein:
"Der LWB ist des LWB grösster Feind
Ich hätte da ein Heilmittel es nennt sich Zusammenhalt :at1:
Allerdings weiß ich gerade nicht ob der gute Herakles in diesem Thema sachkundig ist was so Anträge einer waffenrechtlichen Urkunde betrifft.
"Zusammenhalt". Der war gut. Passt in die Rubrik "Witz des Tages". :lol:

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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Maria » Sa 21. Jan 2023, 00:09

"Zusammenhalt". Der war gut. Passt in die Rubrik "Witz des Tages". :lol:
Naja Nägel ohne Köpfe sehen so Nackt aus... :at2:
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Re: Waffenverbot für psychisch kranke Frühpensionisten

Beitrag von Herakles » Sa 21. Jan 2023, 08:43

gewo hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 23:28
Herakles hat geschrieben:
Fr 20. Jan 2023, 23:20
Naja, Du unterschreibst ja heute schon das z.b. deine strafrechtlich relevanten Unterlagen bei der Beantragung der WBK konsultiert werden. Datenschutz und Privatsphäre bleiben ja erhalten und für die Prüfung gibst Du ja die Zustimmung.
Keine Prüfung, keine WBK, Keine Waffe.
Wo unterschreibst sowas?
§ 55 und § 56 WG. Mit Antrag und Unterschrift kommt das WG zur Anwendung.
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