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Wechselsystem und freie Plätze
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- hari
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
Natuerlich kann ich ein Wechselsystem auch ausserhalb von einem Schiessstand verwenden. Warum sollte ich z.B. nicht eine Falle mit einem .22lr Wechselsystem beheben koennen, welches Gesetz oder welche Verordnung verbietet das denn bitte? Warum sollte ich nicht einen Wechsellauf mit Gewinde verwenden um Fallwild mit aufgeschraubtem Schalldaempfer zu erloesen?
Auf einer behoerdlich genehmigten Schiessstaette kann man dann alle seine WS mit frei erhaeltlichen Griffstuecken komplettieren, ohne jegliche Sorgen einer Ueberschreitung der "Plaetze". Das heisst aber nicht im Umkehrschluss dass man abseits des Standes das WS nicht verwenden duerfte.
Auf einer behoerdlich genehmigten Schiessstaette kann man dann alle seine WS mit frei erhaeltlichen Griffstuecken komplettieren, ohne jegliche Sorgen einer Ueberschreitung der "Plaetze". Das heisst aber nicht im Umkehrschluss dass man abseits des Standes das WS nicht verwenden duerfte.
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Du mischt hier 2 Dinge. Jagdlich ist es vermutlich egal, ob es rechtlich gedeckt ist kann eventuell Gewo beantworten.hari hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 16:41Natuerlich kann ich ein Wechselsystem auch ausserhalb von einem Schiessstand verwenden. Warum sollte ich z.B. nicht eine Falle mit einem .22lr Wechselsystem beheben koennen, welches Gesetz oder welche Verordnung verbietet das denn bitte? Warum sollte ich nicht einen Wechsellauf mit Gewinde verwenden um Fallwild mit aufgeschraubtem Schalldaempfer zu erloesen?
Auf einer behoerdlich genehmigten Schiessstaette kann man dann alle seine WS mit frei erhaeltlichen Griffstuecken komplettieren, ohne jegliche Sorgen einer Ueberschreitung der "Plaetze". Das heisst aber nicht im Umkehrschluss dass man abseits des Standes das WS nicht verwenden duerfte.
Der normale WBK Besitzer darf nur am behördlichen Stand das WS komplettieren.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
Andy sorry, aber das ist ein Blödsinn
Natürlich darf ich das WS zuhause komplettieren.
Muss ich ja auch
Mit einer Waffe, deren Funktionssicherheit ich nach einer Manipulation nicht überprüft habe werde ich kaum auf den Schiessstand gehen und ev. die Gesundheit meiner Standnachbaren gefährden.
Ganz abgesehen davon kenne ich niemand, der mit so einer Waffe zu einem Bewerb ausrückt.
MWn ist die Funktions/Sicherheitsüberprüfung der einzige Grund das WS daheim zu komplettieren.
Dass das gerade während der amtlichen Überprüfung stattfinden muss, ist ja wohl nicht anzunehmen und schwer erklärbar.
Ein komplettiertes WS darf nicht gelagert und nicht transportiert werden (ungeachtet dessen ob eine andere Waffe zerlegt bzw. ob noch Plätze frei sind).
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Jetzt mußt nur den Gesetzestext vorlegen, wo der Unterschied zwischen "ich darf WS nicht lagern und transportieren" und "ich bau WS zusammen zwecks Funktionscheck".
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Dein Wissen in Ehren ist leider falsch.Spiky hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 18:38Andy sorry, aber das ist ein Blödsinn
Natürlich darf ich das WS zuhause komplettieren.
Muss ich ja auch
Mit einer Waffe, deren Funktionssicherheit ich nach einer Manipulation nicht überprüft habe werde ich kaum auf den Schiessstand gehen und ev. die Gesundheit meiner Standnachbaren gefährden.
Ganz abgesehen davon kenne ich niemand, der mit so einer Waffe zu einem Bewerb ausrückt.
MWn ist die Funktions/Sicherheitsüberprüfung der einzige Grund das WS daheim zu komplettieren.
Dass das gerade während der amtlichen Überprüfung stattfinden muss, ist ja wohl nicht anzunehmen und schwer erklärbar.
Ein komplettiertes WS darf nicht gelagert und nicht transportiert werden (ungeachtet dessen ob eine andere Waffe zerlegt bzw. ob noch Plätze frei sind).
Müssen musst du erstmal gar nichts.
Ein WS Ist in 10 Sekunden am Stand zusammensetzt.
Wem soll ich dabei gefährden?
Genau aus solchen Gründen wird es bald jemanden erwischen und dann geht die Heulerei los. Du willst sogar zusammenbauen, auch wenn nur kurz. Ist trotzdem rechtlich nicht gedeckt. Aber es soll jeder für sich entscheiden was er für richtig hält.
Wäre aber nicht Schadenfroh wenn es so einen Spezialisten mal erwischen würde.
gewo hat geschrieben: ↑Mi 2. Nov 2022, 10:13
das wird auch mal kommen
ganz sicher
ich habe genug "spezialisten" unter meinen kunden die sich a wechselsystem und ein passendes griffstueck kaufen und mit mir minutenlang drueber diskutieren warum sie ned das griffstueck neben dem verschluss im safe liegen lassen koennen, es muesse doch reichen wenn es ned zusammen gebaut ist ...
irgendwen von denen derwischt es mal bei einer kontrolle
ganz sicher
und dann kommts drauf an welche behoerde
bei den "grossen" mach ich mir weniger sorgen, die kennen sich eh aus
aber wenns eine von den eh bekannten "schwierigen" periphaeren ist ... dann geht das sicher bis zum Vwgh ...
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- hari
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
Das WS ist im gesamten WaffG ein "wesentlicher Bestandteile". Das ergibt sich aus § 2. Abs 2:
Die erlaubte Anzahl ergibt sich aus § 23., ebenso fuer wesentliche Bestandteile Abs 3:(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
In der "1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" noch "2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung" findet sich etwas zu wesentlichen Bestandteilen.(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Wie kommst Du also zu Deiner Aussage "Der normale WBK Besitzer darf nur am behördlichen Stand das WS komplettieren.". Fuer einen Verweis auf die jeweilige Rechtsnorm waere ich sehr dankbar.
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Müssen tu ich gar nix.
Ich habe nur das geschrieben, was mir mein RA nach einer kleineren Plauderei gesagt hat.
Wird übrigens der selbe sein, welcher mich im Anlassfall vor Gericht vertreten wird
... aber welcher Anlassfall?
Lagerung nicht zusammen gebaut und Transport nicht zusammen gebaut = für die Exekutive kein Grund vorhanden tätig zu werden
Zusammensetzung <> Funktionsüberprüfung
Der Unterschied wird Dir spätestens kurz vor einem Bewerb klar werden
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Welche Bestimmung im WaffG hält mich davon ab daheim auf der SIG P210 das .22 Wechselsystem zu montieren und dann mit dieser zusammengebauten Waffe (ohne dem 9mm Schlitten und Lauf) zum Schießstand zu fahren?
Edit: ich glaube wir vermischen hier einfach zu viel. Wechselsystem so wie es der Gesetzgeber ursprünglich gedacht hat, war, dass man eben ein .22er Wechselsystem zu seiner Waffe hat. Und das natürlich entsprechend auch außerhalb vom Schießstand verwenden kann, weil ja die Anzahl der besessenen Waffen nicht mehr wird.
Durch die "Neuinterpretation" des WaffG aufgrund der nunmehr fehlenden Basiswaffenbindung und der Auslegung, dass man ja "WS" und zugehöriges Griffstück trotzdem als WS besitzen darf ergibt sich zwangsweise spätestens beim Zusammenbau außerhalb des Schießstandes eine Plätzeüberschreitung. Diesen Kuhfuß aber dahingehend ins Gegenteil zu verkehren, dass man deshalb daheim sein .22er WS wie bisher nicht mehr montieren darf, das kann ich nicht nachvollziehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Ich habe für meine Glock 21 jeweils einen Wechsellauf in 10mm Auto, 10mm Auto mit Gewinde und einen 9x25 Dillon.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 19:01
Dein Wissen in Ehren ist leider falsch.
Müssen musst du erstmal gar nichts.
Ein WS Ist in 10 Sekunden am Stand zusammensetzt.
Wem soll ich dabei gefährden?
Genau aus solchen Gründen wird es bald jemanden erwischen und dann geht die Heulerei los. Du willst sogar zusammenbauen, auch wenn nur kurz. Ist trotzdem rechtlich nicht gedeckt. Aber es soll jeder für sich entscheiden was er für richtig hält.
Wäre aber nicht Schadenfroh wenn es so einen Spezialisten mal erwischen würde.
Aus welchen Grund darf ich jetzt meine Waffe nicht mit einem dieser Läufe lagern bzw damit am Stand fahren?
Ich verstehe was du meinst bei kompletten Wechselsystemen ohne eine dazu passende Waffe, aber das sind für mich zwei komplett verschiedene Fälle.
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Die neue Regelung ohne Waffenzuordnung macht die Situation so schwierig wie schon mehrfach erwähnt.Exitus hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 20:30Ich habe für meine Glock 21 jeweils einen Wechsellauf in 10mm Auto, 10mm Auto mit Gewinde und einen 9x25 Dillon.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 19:01
Dein Wissen in Ehren ist leider falsch.
Müssen musst du erstmal gar nichts.
Ein WS Ist in 10 Sekunden am Stand zusammensetzt.
Wem soll ich dabei gefährden?
Genau aus solchen Gründen wird es bald jemanden erwischen und dann geht die Heulerei los. Du willst sogar zusammenbauen, auch wenn nur kurz. Ist trotzdem rechtlich nicht gedeckt. Aber es soll jeder für sich entscheiden was er für richtig hält.
Wäre aber nicht Schadenfroh wenn es so einen Spezialisten mal erwischen würde.
Aus welchen Grund darf ich jetzt meine Waffe nicht mit einem dieser Läufe lagern bzw damit am Stand fahren?
Ich verstehe was du meinst bei kompletten Wechselsystemen ohne eine dazu passende Waffe, aber das sind für mich zwei komplett verschiedene Fälle.
Ein altes waffengebundenes Zubehör ( mit Bescheid ) ist da heutzutage die Ausnahme.
Nach dem alten System hast du ja nur den genehmigten Lauf getauscht und keine ganze ( extra ) Waffe zusammengestellt. Ob die Freiheit mit den WS Neu so gewollt war bezweifle ich stark. Es ermöglicht dir halt eine ganze Menge verschiedener WS
( Waffen ) mehr legal zu besitzen. Die du nur am Stand nutzen kannst.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
Also, wenn ich all das zusammenfasse und einen Zustand haben will, mit dem ich zu 100% auf der sicheren Seite bin, sähe das wohl so aus:
B-Waffe vollständig zusammengebaut im Originalzustand im Waffensafe lagern. In diesem Zustand kann ich sie auch zusammengebaut mit auf den Schießplatz nehmen.
Wechselsystem immer getrennt vom lower im Safe haben und bei Verwendung unverbunden auf den Schießplatz mitnehmen und erst dort zusammenbauen. Nach dem Schießen auseinander bauen und so transportieren.
Daheim wieder den originalen upper auf den lower.
Lustig ist ja, dass ein lower ein freies Teil ist - aber der lower einer gekauften B-Waffe ist ja insofern nicht frei, als er ja die Nummer trägt, die der upper auch hat.
B-Waffe vollständig zusammengebaut im Originalzustand im Waffensafe lagern. In diesem Zustand kann ich sie auch zusammengebaut mit auf den Schießplatz nehmen.
Wechselsystem immer getrennt vom lower im Safe haben und bei Verwendung unverbunden auf den Schießplatz mitnehmen und erst dort zusammenbauen. Nach dem Schießen auseinander bauen und so transportieren.
Daheim wieder den originalen upper auf den lower.
Lustig ist ja, dass ein lower ein freies Teil ist - aber der lower einer gekauften B-Waffe ist ja insofern nicht frei, als er ja die Nummer trägt, die der upper auch hat.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: Wechselsystem und freie Plätze
...und damit wird Deine Aussage zu Stammtischgequatsche und ist nichts Wert.Spiky hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 19:25Müssen tu ich gar nix.
Ich habe nur das geschrieben, was mir mein RA nach einer kleineren Plauderei gesagt hat.
Wird übrigens der selbe sein, welcher mich im Anlassfall vor Gericht vertreten wird
... aber welcher Anlassfall?
Lagerung nicht zusammen gebaut und Transport nicht zusammen gebaut = für die Exekutive kein Grund vorhanden tätig zu werden
Zusammensetzung <> Funktionsüberprüfung
Der Unterschied wird Dir spätestens kurz vor einem Bewerb klar werden
Re: Wechselsystem und freie Plätze
Da bin ich vollkommen bei dir. Es steht in den parlamentarischen Materialien was gewollt war - dass man seine Glock 17 auch ohne dem .22er Wechselsystem verkaufen kann, ohne gleich in eine Plätzeüberschreitung zu laufen. Die kreative Uminterpretation, dass man dann zusätzliche Kat.B Waffen "zerlegt" besitzt, die wurde dann in der Praxis hauptsächlich von Händlern erfunden (wer denn auch sonst, hätte ja keine Privatperson die Waffen als Wechselsysteme verkaufen können), was durch wirtschaftliche Interesse zusätzliche Waffen zu verkaufen durchwegs nachvollziehbar ist. Das BMI hat dies jetzt auch zusätzlich dadurch legitimiert, als dass es im ZWR die Funktion des "Zerlegens" und "Zusammenbau" einer Waffe implementiert hat.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 20:48Die neue Regelung ohne Waffenzuordnung macht die Situation so schwierig wie schon mehrfach erwähnt.
Ein altes waffengebundenes Zubehör ( mit Bescheid ) ist da heutzutage die Ausnahme.
Nach dem alten System hast du ja nur den genehmigten Lauf getauscht und keine ganze ( extra ) Waffe zusammengestellt. Ob die Freiheit mit den WS Neu so gewollt war bezweifle ich stark. Es ermöglicht dir halt eine ganze Menge verschiedener WS
( Waffen ) mehr legal zu besitzen. Die du nur am Stand nutzen kannst.
Der Fehler in deinem obigen Post ist, dass, wie auch ursprünglich durch das BMI gedacht, man keine extra Waffe zusammenstellt, wenn man z.B. bei seiner Pistole den Schlitten und Lauf runter nimmt und einen als Kat.B Zubehör eingetragenen Schlitten und Lauf montiert. Die Gesamtzahl der besessenen (und zusammengebauten) Waffen bleibt somit auch außerhalb von Schießstand oder Händler gleich. Dem WaffG ist auch keine Bestimmung dahingehend zu entnehmen, dass Wechselsysteme nur am Schießstand montiert werden dürften.
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
das gilt doch nur für die "reinen" wechselsysteme, die auch als solche verwendet werden.Promo hat geschrieben: ↑Mo 7. Nov 2022, 09:22Da bin ich vollkommen bei dir. Es steht in den parlamentarischen Materialien was gewollt war - dass man seine Glock 17 auch ohne dem .22er Wechselsystem verkaufen kann, ohne gleich in eine Plätzeüberschreitung zu laufen. Die kreative Uminterpretation, dass man dann zusätzliche Kat.B Waffen "zerlegt" besitzt, die wurde dann in der Praxis hauptsächlich von Händlern erfunden (wer denn auch sonst, hätte ja keine Privatperson die Waffen als Wechselsysteme verkaufen können), was durch wirtschaftliche Interesse zusätzliche Waffen zu verkaufen durchwegs nachvollziehbar ist. Das BMI hat dies jetzt auch zusätzlich dadurch legitimiert, als dass es im ZWR die Funktion des "Zerlegens" und "Zusammenbau" einer Waffe implementiert hat.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 6. Nov 2022, 20:48Die neue Regelung ohne Waffenzuordnung macht die Situation so schwierig wie schon mehrfach erwähnt.
Ein altes waffengebundenes Zubehör ( mit Bescheid ) ist da heutzutage die Ausnahme.
Nach dem alten System hast du ja nur den genehmigten Lauf getauscht und keine ganze ( extra ) Waffe zusammengestellt. Ob die Freiheit mit den WS Neu so gewollt war bezweifle ich stark. Es ermöglicht dir halt eine ganze Menge verschiedener WS
( Waffen ) mehr legal zu besitzen. Die du nur am Stand nutzen kannst.
Der Fehler in deinem obigen Post ist, dass, wie auch ursprünglich durch das BMI gedacht, man keine extra Waffe zusammenstellt, wenn man z.B. bei seiner Pistole den Schlitten und Lauf runter nimmt und einen als Kat.B Zubehör eingetragenen Schlitten und Lauf montiert. Die Gesamtzahl der besessenen (und zusammengebauten) Waffen bleibt somit auch außerhalb von Schießstand oder Händler gleich. Dem WaffG ist auch keine Bestimmung dahingehend zu entnehmen, dass Wechselsysteme nur am Schießstand montiert werden dürften.
das freie zubehör, welches von den händler wie von dir beschrieben, verkauft wird, fällt da wohl nicht darunter.
es macht schon einen unterschied, ob ich das zubehör mit freiem lower zusammengebaut hab oder den wechsellauf installiert hab.
das eine is a platzüberschreitung, das andere nicht.
und der behördlich genehmigte stand ist mw deshslb nit explizit angeführt, weil das schiessstättenprivileg zieht.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
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Re: Wechselsystem und freie Plätze
Genau darum dreht es sich ja - weil ein paar Seiten davor in Abrede gestellt wurde, dass man zuhause ein .22er WS montieren darf .. lies doch noch mal nach.milu hat geschrieben: ↑Mo 7. Nov 2022, 09:40das gilt doch nur für die "reinen" wechselsysteme, die auch als solche verwendet werden.
das freie zubehör, welches von den händler wie von dir beschrieben, verkauft wird, fällt da wohl nicht darunter.
es macht schon einen unterschied, ob ich das zubehör mit freiem lower zusammengebaut hab oder den wechsellauf installiert hab.
das eine is a platzüberschreitung, das andere nicht.
und der behördlich genehmigte stand ist mw deshslb nit explizit angeführt, weil das schiessstättenprivileg zieht.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.