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Wechselsystem und freie Plätze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Glock1768 » Do 3. Nov 2022, 08:57

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 2. Nov 2022, 21:33
Joewood hat geschrieben:
Mi 2. Nov 2022, 21:19
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 2. Nov 2022, 19:58
Solchen Leuten gehört ja dann sowieso die Karte entzogen. :tipphead:
Wie kann man so wichtige Dinge vergessen?
Das WS wird doch normalerweise noch am Stand zerlegt und nach Hause transportiert.
Tuma bissi Wortklauben: Das Zubehör wird am Stand zerlegt - 100% Ack!
Bei einem echten Wechselsystem (ich tausche meinen 9mm Glock Verschluss/Lauf gegen ein .22er System) kann es schon mal vorkommen, dass man das 22er am Griffstückl lässt und das 9mm Set extra herumliegen hat
Selbst Schuld.
Wenn man nicht mal an solche essenzielle Dinge als Waffenbesitzer denkt, braucht ihr euch nicht zu wundern das es demnächst bald jemanden erwischen wird wie Gewo bereits geschrieben hat. Das Umstecken beziehungsweise zerlegen dauert 10 Sekunden.
Bevor hier die "Zubehör" Einheiten wieder mit den verschiedenen Versionen des WaffG vertauscht werden ... prinzipiell eigentlich auch hier egal, aber die Zuordnung zu einer Basiswaffe fehlt seit dem 14.12.2019 und damit kann es mit freien Lowern/Griffstücken eventuell haarig werden.

Ein Wechselsystem/Zubhör nach dem alten WaffG (vor 2019) kann selbstverständlich auch am Griffstück der Basiswaffe entsprechend gelagert werden: Ich habe für meine beiden Shadows ein Wechselsystem Kadett 2 in .22lr ... dieses ist ständig am Griffstück meiner Backup-Shadow im Safe drauf ... der 9mm Verschluß liegt daneben ... das ist auch rechtlich absolut in Ordnung, da hier KEINE Stückzahlüberschreitung vorhanden ist.

Habe ich jedoch jetzt eine "zusätzliche" Waffe nach dem neuen WaffG (nach 2019) als Zubehör fehlt die Zuordnung zu einer Basiswaffe und es kann hier leichter "interpretiert" werden, das es eine zusätzliche Waffe darstellen könnte ... schließlich nutzen das manche eben auch als eine "Stückzahlerweiterung"

Wenn bei einem Zubehör nach dem alten WaffG ein zusätzliches Griffstück vorhanden wäre ist es natürlich auch wieder möglich dies als eine Stückzahlüberschreitung durch BHs zu sehen ... also hier auch kein Unterschied.

Es ist zwar nicht verboten, aber ungeschickt zusätzliche Lower und Griffstücke beim Zubehör zu verstauen ... unnötige Diskussionen muss man nicht provozieren ... landen diese dann vor dem Gericht könnte dies negative Konsequenzen für alle Legalwaffenbesitzer nach sich ziehen.

Denn die Kehrseite, also ein Wegfallen einer Stückzahlbeschränkung (da keine realle Gefahrenerhöhung durch die erhöhte Anzahl von Waffen in der Hand eines Legalwaffenbesitzers vorhanden ist) wird es wahrscheinlich in diesem Leben leider nicht mehr geben
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Joewood » Do 3. Nov 2022, 09:24

Glock1768 hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 08:57
Denn die Kehrseite, also ein Wegfallen einer Stückzahlbeschränkung (da keine realle Gefahrenerhöhung durch die erhöhte Anzahl von Waffen in der Hand eines Legalwaffenbesitzers vorhanden ist) wird es wahrscheinlich in diesem Leben leider nicht mehr geben
Ich glaube - man möge mich korregieren - der Hintergedanke der Begrenzung war nicht der, dass plötzlich einem Waffenbesitzer 8 zusätzliche Arme/Hände wachsen, nur weil er 10 Plätze zur Verfügung hat, sondern die Möglichkeit, dass er eine ganze Truppe (ohne eigenes waffenrechtliches Dokument) mit Kanonen ausrüstet, die dann zur Privatarmee mutiert (dass das illegal ist, darüber brauch ma eh net reden).
Glock1768 hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 08:57
Ein Wechselsystem/Zubhör nach dem alten WaffG (vor 2019) kann selbstverständlich auch am Griffstück der Basiswaffe entsprechend gelagert werden: Ich habe für meine beiden Shadows ein Wechselsystem Kadett 2 in .22lr ... dieses ist ständig am Griffstück meiner Backup-Shadow im Safe drauf ... der 9mm Verschluß liegt daneben ... das ist auch rechtlich absolut in Ordnung, da hier KEINE Stückzahlüberschreitung vorhanden ist.

Habe ich jedoch jetzt eine "zusätzliche" Waffe nach dem neuen WaffG (nach 2019) als Zubehör fehlt die Zuordnung zu einer Basiswaffe und es kann hier leichter "interpretiert" werden, das es eine zusätzliche Waffe darstellen könnte ... schließlich nutzen das manche eben auch als eine "Stückzahlerweiterung"
Auch hier muss man unterscheiden bzw. die Frage: Das nach 2019 gekaufte Kadet System ist plötzlich kein "Wechselsystem" mehr, sondern ein "freies Zubehör"... Ändert sich da was am Umgang dran? Dabei denke ich jetzt gar nicht an eine Stückzahlerweiterung, weil ich zufällig ein weiteres CZ Griffstück daheim habe, sondern um den rein rechtlichen Umgang mit den Teilen. Auch wenn das Waffengesetz nur bedingt logisch ist, sollte sich am Umgang mit dem Kadet/9mm Teilen ja nichts ändern, oder doch?

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » Do 3. Nov 2022, 09:57

Da hier das Gesetz nicht zu 100% eine genaue Definition hergibt, werde ich mich nicht auf dünnes Eis begeben nur weil ich zu faul zum Zerlegen bin. Solange es keine eindeutige Regelung gibt, bleiben die WS/freies Zubehör zerlegt in der Transportbox und wird erst am Stand zusammengebaut und auch wieder zerlegt. Sollten die Griffstücke irgendwann erfasst werden, sprich einer B Waffe gleichgestellt werden, gäbe es einen Haufen Plätze als quasi Altbestand dazu. So wie Damals als die KK Halbautomaten zu B Waffen wurden und es dafür eine Erhöhung der Stückzahl gab. Hätte ich absolut nichts dagegen. Gilt selbstverständlich auch für Lower. ;)
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von spareribs » Do 3. Nov 2022, 12:19

Aber damals hat man für seine Halbautomaten nur begrenzt neue B Plätze bekommen ....bei mehr als 2 Stück sind die nur als genehmigte Besitz eingetragen worden und wenn die verkauft waren....dann wars das...nix mit Neukauf ....
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Ballisticus » Do 3. Nov 2022, 12:55

Joewood hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 09:24
Ich glaube - man möge mich korregieren - der Hintergedanke der Begrenzung war nicht der, dass plötzlich einem Waffenbesitzer 8 zusätzliche Arme/Hände wachsen, nur weil er 10 Plätze zur Verfügung hat, sondern die Möglichkeit, dass er eine ganze Truppe (ohne eigenes waffenrechtliches Dokument) mit Kanonen ausrüstet, die dann zur Privatarmee mutiert (dass das illegal ist, darüber brauch ma eh net reden).
Hintergedanken sind reine Interpretationssache - man weiß es niemals, was wirklich hinter einer bestimmten Regelung steckt, solange man nur die Regelung kennt und deren Urheber nicht befragen kann... und der einem dann auch die Wahrheit sagt...

Das kommt meiner Erfahrung nach bei Politikern niemals vor. Und wenn ich schreibe "niemals", dann meine ich "niemals".

Und was die Privatarmee angeht: Eine Truppe mit Repetierern kann auch sehr effektiv Schaden anrichten, da brauchts keine WBK dazu. Ich hab letztens mit einem Kollegen gesprochen, der so etwa 30 Repetierer daheim rumstehen hat.

Bleiben wir mal bei den Tatsachen: Wann haben in Österreich Terroristen oder irgendeine "Privatarmee" ein Blutbad angerichtet? Mit halbautomatischen Waffen? Der letzte Terrorakt wurde mit einer ILLEGALEN, also ungemeldeten Waffe dieser Art verübt, von einem ethnisch nicht ursprünglich österreichischen Subjekt, und wieder einmal handelte es sich um die Kombination von religiösem Fanatismus mit einer gewissen psychischen Auffälligkeit auf dem Nährboden einer politischen Agitation.

Wir dürfen uns mit solchen Absurditäten rumschlagen, sobald wir ein Wechselsystem im Schrank haben - aber trotz Observierung und warnenden Hinweisen kann ein ungeübter und damit umso auffälligerer Typ in einem Nachbarland auf Munitionssuche gehen, und es geschieht einfach nichts. Aber wehe, man hat eine einzige nachvollziehbare Ergänzung...

Wenn ich meinen originalen 16,75" upper verkaufen wollte, um nur das 20" Wechselsystem zu behalten, hätte ich PHYSISCH genau ZWEI Halbautomaten, nämlich meine SKS und das AR - JURISTISCH sinds aber DREI, weil ja das Wechselsystem eine Nummer hat, der lower vom originalen AR-15 aber auch.

Hier gehts nicht um irgendwelche Überlegungen zu einer "Privatarmee", ich glaube eher, dass es um ein klassische österreichisches Prinzip geht: "Wir verbieten ihnen die Wechselsysteme nicht, aber wir machen es so umständlich und verwickelt, dass es ihnen zu haarig und/oder umständlich wird, und zusammen mit dem Ermessensspielraum und der Entscheidungsgewalt der Behörde trauen es sich die meisten dann eh ned, weil sie wissen, dass sie im Zweifelsfalle das Nachsehen haben."
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » Do 3. Nov 2022, 13:05

spareribs hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 12:19
Aber damals hat man für seine Halbautomaten nur begrenzt neue B Plätze bekommen ....bei mehr als 2 Stück sind die nur als genehmigte Besitz eingetragen worden und wenn die verkauft waren....dann wars das...nix mit Neukauf ....
Ich habe damals 2 Plätze dazubekommen und einen fix eingetragen mit Nummer.
Der Platz ist dann weg wenn ich den HA verkaufen würde.
Aber mein 10/22er ist jetzt so aufgemotzt dass er für immer bleibt. ;)
Bei den Vorderladern war es leichter möglich gratis Plätze zu bekommen.
Da hat mein Vater einfach einen langen Lauf zersägt, eine Seite zugeschweißt, mit Piston und Phantasienummer versehen und gemeldet. Das haben damals sehr viele Leute gemacht um an billige Plätze zu kommen. Danach wurden die Platzhalter zurückgegeben und dafür was Neues gekauft. So haben viele ihre Plätze aufgestockt in der Vergangenheit.
MfG
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Joewood » Do 3. Nov 2022, 13:26

Ballisticus hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 12:55
Joewood hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 09:24
Ich glaube - man möge mich korregieren - der Hintergedanke der Begrenzung war nicht der, dass plötzlich einem Waffenbesitzer 8 zusätzliche Arme/Hände wachsen, nur weil er 10 Plätze zur Verfügung hat, sondern die Möglichkeit, dass er eine ganze Truppe (ohne eigenes waffenrechtliches Dokument) mit Kanonen ausrüstet, die dann zur Privatarmee mutiert (dass das illegal ist, darüber brauch ma eh net reden).
Bleiben wir mal bei den Tatsachen: Wann haben in Österreich Terroristen oder irgendeine "Privatarmee" ein Blutbad angerichtet? Mit halbautomatischen Waffen? Der letzte Terrorakt wurde mit einer ILLEGALEN, also ungemeldeten Waffe dieser Art verübt, von einem ethnisch nicht ursprünglich österreichischen Subjekt, und wieder einmal handelte es sich um die Kombination von religiösem Fanatismus mit einer gewissen psychischen Auffälligkeit auf dem Nährboden einer politischen Agitation.
Man müsste das wohl geschichtlich aufarbeiten... die Stückzahlbegrenzung an sich gibt es ja nicht erst seit 2019, sondern zumindest seit 1967 (das weiß ich fix, weil mein Vater seine Waffen basierend auf der Novelle von 1967 hatte und auf 2 limitiert war), vielleicht sogar seit 1945. Damals hatten die mit dem Krieg und dem Bürgerkrieg im Gedächtnis noch andere Beweggründe, als wir es uns heute vorstellen können...

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von TheWayOfTheGun » Do 3. Nov 2022, 14:12

Das Handling mit den Wechselsystemen seit 2019 sehe ich als sehr positiv an.
Es gibt einen die Möglichkeit seinen Bestand mit ein paar Einschränkungen trotz akutem B-Platzmangel zu erweitern,
dass Einige etwas abgeschreckt sind und deswegen von WS keinen Gebrauch machen kann schon sein,
aber ich denke das ist eher die Ausnahme!

Alleine in diesem Forum gibt es sicher mehr als genug Schützen die ein WS haben!
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Shrimp » Do 3. Nov 2022, 14:54

TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 14:12
Das Handling mit den Wechselsystemen seit 2019 sehe ich als sehr positiv an.
Es gibt einen die Möglichkeit seinen Bestand mit ein paar Einschränkungen trotz akutem B-Platzmangel zu erweitern,
dass Einige etwas abgeschreckt sind und deswegen von WS keinen Gebrauch machen kann schon sein,
aber ich denke das ist eher die Ausnahme!

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Hin und wieder gehen wir auch mal einen Schritt voran, bevor wir zwanzig Schritte zurück gehen.

Wechselsysteme und Freigabe vieler Halbautomaten sind ein Plus. Dafür sind Plastikbehälter mit Metallfeder ab einer gewissen Kapazität jetzt laut Gesetz so schlimm wie ein vollautomatisches Gewehr oder ein Granatwerfer.

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von TheWayOfTheGun » Do 3. Nov 2022, 15:12

Shrimp hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 14:54
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 14:12
Das Handling mit den Wechselsystemen seit 2019 sehe ich als sehr positiv an.
Es gibt einen die Möglichkeit seinen Bestand mit ein paar Einschränkungen trotz akutem B-Platzmangel zu erweitern,
dass Einige etwas abgeschreckt sind und deswegen von WS keinen Gebrauch machen kann schon sein,
aber ich denke das ist eher die Ausnahme!

Alleine in diesem Forum gibt es sicher mehr als genug Schützen die ein WS haben!
Hin und wieder gehen wir auch mal einen Schritt voran, bevor wir zwanzig Schritte zurück gehen.

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 4. Nov 2022, 17:12

glockfun hat geschrieben:
Di 1. Nov 2022, 10:06
Grundsätzlich ist eine Privatperson nicht befugt zum ändern des Kategoriestatus.
Dafür braucht man Behörde oder Händler.
Wie darf man das verstehen? Worauf stützt du dich?

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 4. Nov 2022, 17:53

Ballisticus hat geschrieben:
Di 1. Nov 2022, 11:19
Habe ich zwei Kat. B (und auch nicht mehr bewilligt) und dazu je zwei Wechselsysteme, dann darf ich immer nur zwei zusammengebaute Waffen der Kat. B haben.
Wieso "zusammengebaut"?

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von titan » So 6. Nov 2022, 08:32

Ballisticus hat geschrieben:
Di 1. Nov 2022, 11:19
Habe ich zwei Kat. B (und auch nicht mehr bewilligt) und dazu je zwei Wechselsysteme, dann darf ich immer nur zwei zusammengebaute Waffen der Kat. B haben.
Das ist unpräzise. Du darfst das WS nirgends zu einer ganzen Waffe zusammensetzen außer am Schießstand. Die Anzahl der zerlegten ganzen Waffen und freien Plätze ist irrelevant.
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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von BR1 » So 6. Nov 2022, 15:33

titan hat geschrieben:
So 6. Nov 2022, 08:32
Du darfst das WS nirgends zu einer ganzen Waffe zusammensetzen außer am Schießstand. Die Anzahl der zerlegten ganzen Waffen und freien Plätze ist irrelevant.
Die erste klare Aussage zum Thema hier. Hast Du mehr Hintergrundinformation dazu?

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Re: Wechselsystem und freie Plätze

Beitrag von AUG-andy » So 6. Nov 2022, 16:18

BR1 hat geschrieben:
So 6. Nov 2022, 15:33
titan hat geschrieben:
So 6. Nov 2022, 08:32
Du darfst das WS nirgends zu einer ganzen Waffe zusammensetzen außer am Schießstand. Die Anzahl der zerlegten ganzen Waffen und freien Plätze ist irrelevant.
Die erste klare Aussage zum Thema hier. Hast Du mehr Hintergrundinformation dazu?
Diese klare Aussage hat Gewo schon x mal hier geschrieben. :doh:
Eine Kleinigkeit habt ihr trotzdem übersehen.
Gilt nur für behördlich abgenommene Stände.
Und nicht auf privaten Hinterhofschießständen.
gewo hat geschrieben:
Mo 10. Jan 2022, 21:49

die schusswaffe bleibt immer eine waffe
egal ob zerlegt oder nicht

das waffenzubehoer bleibt immer ein waffenzubehoer
solange es ned (ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiessplatzes oder im schauraum eines waffenhaendlers) durch ein ergaenzendes waffenteil zu einer vollstandigen waffe ergaenzt wird
MfG
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