Bevor hier die "Zubehör" Einheiten wieder mit den verschiedenen Versionen des WaffG vertauscht werden ... prinzipiell eigentlich auch hier egal, aber die Zuordnung zu einer Basiswaffe fehlt seit dem 14.12.2019 und damit kann es mit freien Lowern/Griffstücken eventuell haarig werden.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 2. Nov 2022, 21:33Selbst Schuld.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 2. Nov 2022, 21:19Tuma bissi Wortklauben: Das Zubehör wird am Stand zerlegt - 100% Ack!
Bei einem echten Wechselsystem (ich tausche meinen 9mm Glock Verschluss/Lauf gegen ein .22er System) kann es schon mal vorkommen, dass man das 22er am Griffstückl lässt und das 9mm Set extra herumliegen hat
Wenn man nicht mal an solche essenzielle Dinge als Waffenbesitzer denkt, braucht ihr euch nicht zu wundern das es demnächst bald jemanden erwischen wird wie Gewo bereits geschrieben hat. Das Umstecken beziehungsweise zerlegen dauert 10 Sekunden.
Ein Wechselsystem/Zubhör nach dem alten WaffG (vor 2019) kann selbstverständlich auch am Griffstück der Basiswaffe entsprechend gelagert werden: Ich habe für meine beiden Shadows ein Wechselsystem Kadett 2 in .22lr ... dieses ist ständig am Griffstück meiner Backup-Shadow im Safe drauf ... der 9mm Verschluß liegt daneben ... das ist auch rechtlich absolut in Ordnung, da hier KEINE Stückzahlüberschreitung vorhanden ist.
Habe ich jedoch jetzt eine "zusätzliche" Waffe nach dem neuen WaffG (nach 2019) als Zubehör fehlt die Zuordnung zu einer Basiswaffe und es kann hier leichter "interpretiert" werden, das es eine zusätzliche Waffe darstellen könnte ... schließlich nutzen das manche eben auch als eine "Stückzahlerweiterung"
Wenn bei einem Zubehör nach dem alten WaffG ein zusätzliches Griffstück vorhanden wäre ist es natürlich auch wieder möglich dies als eine Stückzahlüberschreitung durch BHs zu sehen ... also hier auch kein Unterschied.
Es ist zwar nicht verboten, aber ungeschickt zusätzliche Lower und Griffstücke beim Zubehör zu verstauen ... unnötige Diskussionen muss man nicht provozieren ... landen diese dann vor dem Gericht könnte dies negative Konsequenzen für alle Legalwaffenbesitzer nach sich ziehen.
Denn die Kehrseite, also ein Wegfallen einer Stückzahlbeschränkung (da keine realle Gefahrenerhöhung durch die erhöhte Anzahl von Waffen in der Hand eines Legalwaffenbesitzers vorhanden ist) wird es wahrscheinlich in diesem Leben leider nicht mehr geben