Wenn auf einer Rechnung nur der Kaufpreis und kein Name steht, kannst du das Teil x mal weiterverkaufen. Die Gewährleistung/Garantie bleibt trotzdem erhalten. Vorausgesetzt du kannst immer die originale Rechnung vorlegen. Zu Weihnachten ist das Gang und Gebe die Weitergabe der Rechnung zwecks Garantie.Promo hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:09Eine Gewährleistung kann nicht weiterverkauft werden. Anders ist es, wenn deine Frau die Waffe "kauft" iSv den Kaufpreis [für dich] entrichtet und der Händler die Rechnung auf dich ausstellt und die Meldung an dich durchführt.Papa Bär hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 15:34Versteh ich nicht... die Gewährleistung geht doch mit der Waffe mit, is doch wurscht, wer die kauft.
Wenn mir meine Frau eine Waffe kauft und sie mir dann schenkt, hab ich mit der Waffe dem Händler gegenüber keine Gewährleistung mehr? Kann ich nicht glauben.
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14 tage rückgaberecht ?
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Re: 14 tage rückgaberecht ?
MfG
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Re: 14 tage rückgaberecht ?
Sorry, DAS kann (will) ich nicht glauben.Promo hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:09Eine Gewährleistung kann nicht weiterverkauft werden. Anders ist es, wenn deine Frau die Waffe "kauft" iSv den Kaufpreis [für dich] entrichtet und der Händler die Rechnung auf dich ausstellt und die Meldung an dich durchführt.Papa Bär hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 15:34Versteh ich nicht... die Gewährleistung geht doch mit der Waffe mit, is doch wurscht, wer die kauft.
Wenn mir meine Frau eine Waffe kauft und sie mir dann schenkt, hab ich mit der Waffe dem Händler gegenüber keine Gewährleistung mehr? Kann ich nicht glauben.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Bei Waffen wird der Verkauf an anonym/unbekannt direkt kaum per Kassenbon ablaufen. Bei vielen allein schon wegen digitalen Waffenbuch nicht.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:26Wenn auf einer Rechnung nur der Kaufpreis und kein Name steht, kannst du das Teil x mal weiterverkaufen. Die Gewährleistung/Garantie bleibt trotzdem erhalten. Vorausgesetzt du kannst immer die originale Rechnung vorlegen. Zu Weihnachten ist das Gang und Gebe die Weitergabe der Rechnung zwecks Garantie.Promo hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:09Eine Gewährleistung kann nicht weiterverkauft werden. Anders ist es, wenn deine Frau die Waffe "kauft" iSv den Kaufpreis [für dich] entrichtet und der Händler die Rechnung auf dich ausstellt und die Meldung an dich durchführt.Papa Bär hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 15:34Versteh ich nicht... die Gewährleistung geht doch mit der Waffe mit, is doch wurscht, wer die kauft.
Wenn mir meine Frau eine Waffe kauft und sie mir dann schenkt, hab ich mit der Waffe dem Händler gegenüber keine Gewährleistung mehr? Kann ich nicht glauben.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Wie immer beim Recht geht's da nicht um's Glauben. Hier alles nachzulesen, samt allfälligen Tipps, wie man die Gewährleistung abtreten kann:
https://helpv2.orf.at/stories/1728346/index.html
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Ist aber egal.glockfun hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:29Bei Waffen wird der Verkauf an anonym/unbekannt direkt kaum per Kassenbon ablaufen. Bei vielen allein schon wegen digitalen Waffenbuch nicht.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:26Wenn auf einer Rechnung nur der Kaufpreis und kein Name steht, kannst du das Teil x mal weiterverkaufen. Die Gewährleistung/Garantie bleibt trotzdem erhalten. Vorausgesetzt du kannst immer die originale Rechnung vorlegen. Zu Weihnachten ist das Gang und Gebe die Weitergabe der Rechnung zwecks Garantie.Promo hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:09Eine Gewährleistung kann nicht weiterverkauft werden. Anders ist es, wenn deine Frau die Waffe "kauft" iSv den Kaufpreis [für dich] entrichtet und der Händler die Rechnung auf dich ausstellt und die Meldung an dich durchführt.Papa Bär hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 15:34Versteh ich nicht... die Gewährleistung geht doch mit der Waffe mit, is doch wurscht, wer die kauft.
Wenn mir meine Frau eine Waffe kauft und sie mir dann schenkt, hab ich mit der Waffe dem Händler gegenüber keine Gewährleistung mehr? Kann ich nicht glauben.
Die Garantie /Gewährleistung bezieht sich auf die Sache und und nicht auf den Besitzer. Wenn ich ein neues Auto nach 3 Monaten weiterverkaufe, hat der neue Besitzer sehr wohl die restlichen Monate die selbe Garantie wie der Erstkäufer.
MfG
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Re: 14 tage rückgaberecht ?
Absurd, aber gut, dann tritt man die Rechte eben ab, warum sollte ein Verkäufer das nicht machen?RAR hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:43Wie immer beim Recht geht's da nicht um's Glauben. Hier alles nachzulesen, samt allfälligen Tipps, wie man die Gewährleistung abtreten kann:
https://helpv2.orf.at/stories/1728346/index.html
Fall erledigt.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Ja bzw formhalber korrekt über die Abtretung durch den Vorbesitzer.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:48Ist aber egal.glockfun hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:29Bei Waffen wird der Verkauf an anonym/unbekannt direkt kaum per Kassenbon ablaufen. Bei vielen allein schon wegen digitalen Waffenbuch nicht.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:26Wenn auf einer Rechnung nur der Kaufpreis und kein Name steht, kannst du das Teil x mal weiterverkaufen. Die Gewährleistung/Garantie bleibt trotzdem erhalten. Vorausgesetzt du kannst immer die originale Rechnung vorlegen. Zu Weihnachten ist das Gang und Gebe die Weitergabe der Rechnung zwecks Garantie.
Die Garantie /Gewährleistung bezieht sich auf die Sache und und nicht auf den Besitzer. Wenn ich ein neues Auto nach 3 Monaten weiterverkaufe, hat der neue Besitzer sehr wohl die restlichen Monate die selbe Garantie wie der Erstkäufer.
War eher als Ergänzung gedacht weil eben typisch "auf Namen" verkauft wird.
Problem beim Umtausch. Eigentlich beginnt die Garantie schon zu laufen. Der nächste "Neukunde" kauft die retournierte XY ev. erst monate später vom Händler. Hat dann nicht mehr die volle Garantie. Klar beginnt die Gewährleistung vom Händler neu und voll zu laufen.
Da kommt dann schon zu tragen warum soll der Händler umtauschen wenn er bei einen späteren "Neuverkauf" eine geringere Deckung seiner Gewährleistungspflicht durch die Garantie.des Herstellers hat.
Den Aufwand Rücknahme und Überprüfung habe ich oben schon beschrieben.
Wenn dein Business über Amazon facebook und co verkauft kommst da eh nicht drum herum. Nachdem man Waffen/Munition aber den Fernabsatz verwehrt ist es imho unverhältnismäßig deren Umtauschgebahren als Grundlage zu nehmen.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
wie kommst drauf?
Natürlich kann ich eine Waffe online kaufen, ich muss halt dann trotzdem hinfahren und sie abholen, oder hab ich da jetzt einen Denkfehler?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Das ist das oben von mir beschriebene "Click & Collect"
Das ist eine rechtliche Grauzone, dürfte aber eher dem Ladengeschäft zugeordnet werden, da man beim abholen sehr wohl die Gelegenheit hat, die Ware genau zu begutachen.
https://help.orf.at/stories/3204271/
Click & Collect fällt offensichtlich eher in die Defintion von "reservieren" als von Online Kauf und daher zieht die Online Regelung nicht
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Es geht mir um die Übergabe per Versand.
Privat an Händler - Versand ok (auch zum Ankauf)
Händler an Händler - Versand ok (auch Verkauf)
Händler an Privat - verboten
Zumindest im Bereich A/B/C
Es geht leider soweit, dass selbst wenn ich im Laden eine Waffe kaufe (per Vertrag) und sofort bezahle ich mir diese nicht nachhause schicken lassen kann. Wennst auf Geschäftsreise bist und ein Angebot am anderen Ende von AT lockt. Zumindest wurde mir das so mal erklärt. Müsste selber zur Post und an mich schicken. Das ist doch reine Frotzelei von Kunden und Gewerbetreibenden. Bitte um Korrektur falls so ein Versand doch geht.
Muss dann wieder an Waffenhändler zur Abholung.
Branchenspezifische Diskriminierung. Gibt es andernorts auch zb rezeptpflichtige Medikamente. Selbst wenn auf der ecard hinterlegt.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Das ist nicht korrekt: Die Garantie kann der Hersteller einschränken wie er möchte. Specialized (Fahrradhersteller im höheren Preissegment) schränkt die Garantie auf den ersten Käufer ein. Rahmengarantie lebenslang - aber nur für den ERstkäufer. Das ist so auch rechtens.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:48Ist aber egal.glockfun hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:29Bei Waffen wird der Verkauf an anonym/unbekannt direkt kaum per Kassenbon ablaufen. Bei vielen allein schon wegen digitalen Waffenbuch nicht.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:26Wenn auf einer Rechnung nur der Kaufpreis und kein Name steht, kannst du das Teil x mal weiterverkaufen. Die Gewährleistung/Garantie bleibt trotzdem erhalten. Vorausgesetzt du kannst immer die originale Rechnung vorlegen. Zu Weihnachten ist das Gang und Gebe die Weitergabe der Rechnung zwecks Garantie.
Die Garantie /Gewährleistung bezieht sich auf die Sache und und nicht auf den Besitzer. Wenn ich ein neues Auto nach 3 Monaten weiterverkaufe, hat der neue Besitzer sehr wohl die restlichen Monate die selbe Garantie wie der Erstkäufer.
Es wird von den meisten Herstellern so gehandhabt wie von die beschrieben - aber das ist abhängig von den Garantie Bestimmungen. Die kann auch auch örtlich einschränken etc.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Ich hatte bis dato noch nie Probleme mit einem Gebrauchtkauf bei dem ich die originale Rechnung mitbekommen habe. Selbst bei einer Reklamation wollte der Händler nur die Rechnung sehen wegen des Datums. Selbst bei einem PKW gab es keine Diskussion, wichtig war nur das vollständige Serviceheft.kuni hat geschrieben: ↑Mo 10. Okt 2022, 12:10Das ist nicht korrekt: Die Garantie kann der Hersteller einschränken wie er möchte. Specialized (Fahrradhersteller im höheren Preissegment) schränkt die Garantie auf den ersten Käufer ein. Rahmengarantie lebenslang - aber nur für den ERstkäufer. Das ist so auch rechtens.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:48Ist aber egal.glockfun hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 18:29Bei Waffen wird der Verkauf an anonym/unbekannt direkt kaum per Kassenbon ablaufen. Bei vielen allein schon wegen digitalen Waffenbuch nicht.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 16:26
Wenn auf einer Rechnung nur der Kaufpreis und kein Name steht, kannst du das Teil x mal weiterverkaufen. Die Gewährleistung/Garantie bleibt trotzdem erhalten. Vorausgesetzt du kannst immer die originale Rechnung vorlegen. Zu Weihnachten ist das Gang und Gebe die Weitergabe der Rechnung zwecks Garantie.
Die Garantie /Gewährleistung bezieht sich auf die Sache und und nicht auf den Besitzer. Wenn ich ein neues Auto nach 3 Monaten weiterverkaufe, hat der neue Besitzer sehr wohl die restlichen Monate die selbe Garantie wie der Erstkäufer.
Es wird von den meisten Herstellern so gehandhabt wie von die beschrieben - aber das ist abhängig von den Garantie Bestimmungen. Die kann auch auch örtlich einschränken etc.
MfG
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Re: 14 tage rückgaberecht ?
Das ist super und wird auch übliche Praxis sein - aber deine Aussage, dass die Garantie immer auch an den 2. Besitzer übergeht ist trotzdem falschAUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 10. Okt 2022, 12:24Ich hatte bis dato noch nie Probleme mit einem Gebrauchtkauf bei dem ich die originale Rechnung mitbekommen habe. Selbst bei einer Reklamation wollte der Händler nur die Rechnung sehen wegen des Datums. Selbst bei einem PKW gab es keine Diskussion, wichtig war nur das vollständige Serviceheft.
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Re: 14 tage rückgaberecht ?
Garantie ist nicht verpflichtend sondern freiwillig, im Gegensatz zur Gewährleistung, somit kann, muss aber nicht für den 2. oder 3. Besitzer gelten.
Re: 14 tage rückgaberecht ?
Als Ergänzung, ist in der GewO im § 50 Abs. 2 normiert:glockfun hat geschrieben: ↑So 9. Okt 2022, 20:47Es geht mir um die Übergabe per Versand.
Privat an Händler - Versand ok (auch zum Ankauf)
Händler an Händler - Versand ok (auch Verkauf)
Händler an Privat - verboten
Zumindest im Bereich A/B/C
Es geht leider soweit, dass selbst wenn ich im Laden eine Waffe kaufe (per Vertrag) und sofort bezahle ich mir diese nicht nachhause schicken lassen kann. Wennst auf Geschäftsreise bist und ein Angebot am anderen Ende von AT lockt. Zumindest wurde mir das so mal erklärt. Müsste selber zur Post und an mich schicken. Das ist doch reine Frotzelei von Kunden und Gewerbetreibenden. Bitte um Korrektur falls so ein Versand doch geht.
Muss dann wieder an Waffenhändler zur Abholung.
Branchenspezifische Diskriminierung. Gibt es andernorts auch zb rezeptpflichtige Medikamente. Selbst wenn auf der ecard hinterlegt.
Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
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