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Lagerung Kat. B + Munition
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- TheWayOfTheGun
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- Wohnort: BGLD
Re: Lagerung Kat. B + Munition
Das mit den Waffenschrank ist wie mit dem Fernseher, der kann nie zu groß sein !
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- doc steel
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Re: Lagerung Kat. B + Munition
...und noch was:
Bitte verwechselt nicht das deutsche mit dem österreichischen Waffengesetz hinsichtlich Aufbewahrung von Waffe und Munition!!!!!
Ö sagt man darf Waffe und Munition gemeinsam in einem Tresor verwahren.
D sagt Waffe und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden.
Bitte verwechselt nicht das deutsche mit dem österreichischen Waffengesetz hinsichtlich Aufbewahrung von Waffe und Munition!!!!!
Ö sagt man darf Waffe und Munition gemeinsam in einem Tresor verwahren.
D sagt Waffe und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden.
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
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Re: Lagerung Kat. B + Munition
Ein TV-Gerät darf im Hause Doc Steel gerade so groß sein, dass man das Gezeigte von seiner bevorzugten Position noch mühelos erkennen kann. Alles was darüber hinaus geht verhunzt den Stil und wirkt störend auf das Einrichtungsbild.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 07:12wie mit dem Fernseher, der kann nie zu groß sein !
Ich wohn schliesslich ned in an Kino.
- Ballisticus
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Re: Lagerung Kat. B + Munition
Dieser Waffenhändler ist ein schweres Sicherheitsrisiko, wenn er das wirklich so gesagt haben sollte.Bäckerl hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 18:57nerd hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 16:24Wie um alles in der Welt bist du nur durch den Waffenführerschein gekommen?
Kurz: Ja, du wirst Probleme kriegen. Jetzt aber schnell nachbessern... hier zum Nachlesen. Wurde alles schon zig mal geschrieben. Google und die Forumssuche sind deine Freunde.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... g%C3%A4nze
viewtopic.php?t=49811&start=15
Mir wurde das damals so erklärt und ich hab extra nochmals beim Waffenhändler (der mit mir die Einweisung machte) nachgefragt. Dieser sagte zu mir dass es reicht wenn ich die Waffe in einem zugesperrten Koffer lagere. Theoretisch wärs sogsr möglich sie in eine zugesperrte Schublade zu geben, wenn ich alleine wohnen würde. Daher komme ich auf das…
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
- Ballisticus
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Re: Lagerung Kat. B + Munition
Da steckt jetzt eine kleine Ausrede drin Du müsstest es beim Waffenführerschein anders gehört haben.
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Re: Lagerung Kat. B + Munition
Dafür hat man einen wunderschönen Wandteppich - und dahinter in einer Vertiefung einen riesigen Flatscreendoc steel hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 08:22Ein TV-Gerät darf im Hause Doc Steel gerade so groß sein, dass man das Gezeigte von seiner bevorzugten Position noch mühelos erkennen kann. Alles was darüber hinaus geht verhunzt den Stil und wirkt störend auf das Einrichtungsbild.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 07:12wie mit dem Fernseher, der kann nie zu groß sein !
Ich wohn schliesslich ned in an Kino.
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Re: Lagerung Kat. B + Munition
Wie soll er es beim Waffenführerschein anders gehört haben, wenn der Händler den FS macht???Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 10:27Da steckt jetzt eine kleine Ausrede drin Du müsstest es beim Waffenführerschein anders gehört haben.
Leute, seid's nicht päpstlicher als der Papst. Wer von euch hat nach der Fahrschule die STVO auswendig gelernt? Das was ihr in der Fahrschule gelernt habt, war für euch gültig, oder nicht? Wenn der Fahrlehrer Blödsinn geredet hat, dann hast halt an Blödsinn gemacht, sofern die Prfüung nicht zufällig dein falsches Wissen bei genau DEM Themengebiet aufgedeckt hätte...
Soweit ich das mitbekommen habe nehmen sie einem die Kanone nicht gleich weg, wenn die Verwahrung nicht perfekt ist; falls sich da nicht grob was geändert hat, bekommt man eine Frist zur Nachbesserung
Re: Lagerung Kat. B + Munition
jop
1.) ein guter teil der ueberpruefenden exekutivebeamten kennt die details zur aktuellen judikatur zum waffenrecht NICHT.
ist genau genommen auch nicht ihre aufgabe.
daher rutscht du wahrscheinlich bei ca 1/3 bis zur haelte aller kontrollen mit einem nicht befestigten behaeltniss durch.
wenn die waffen allerdings in so einer situation bei einem einbruch weg sind dann ist in der folge meist die WBK auch weg.
daher besser ordentlich verwahren
2.) wenn nicht andere gefahrenerhoehende umstaende dazu kommen die wir jetzt nicht kennen dann ist eine versperrte, aber nicht gegen wegnahme gesicherte verwahrung wohl nur ein geringer verwahrungsmangel.
du bekommst an bescheid den missstand zu beheben und das nachzuweisen und das wars.
evt schieben sie dir eine der fuenfjaehrigen erweiterungsmoeglichkeiten ein paar jahre weiter raus, aber das wars auch schon
von daher:
handlungsbedarf ja aber panik ist nicht angebracht
1.) ein guter teil der ueberpruefenden exekutivebeamten kennt die details zur aktuellen judikatur zum waffenrecht NICHT.
ist genau genommen auch nicht ihre aufgabe.
daher rutscht du wahrscheinlich bei ca 1/3 bis zur haelte aller kontrollen mit einem nicht befestigten behaeltniss durch.
wenn die waffen allerdings in so einer situation bei einem einbruch weg sind dann ist in der folge meist die WBK auch weg.
daher besser ordentlich verwahren
2.) wenn nicht andere gefahrenerhoehende umstaende dazu kommen die wir jetzt nicht kennen dann ist eine versperrte, aber nicht gegen wegnahme gesicherte verwahrung wohl nur ein geringer verwahrungsmangel.
du bekommst an bescheid den missstand zu beheben und das nachzuweisen und das wars.
evt schieben sie dir eine der fuenfjaehrigen erweiterungsmoeglichkeiten ein paar jahre weiter raus, aber das wars auch schon
von daher:
handlungsbedarf ja aber panik ist nicht angebracht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- Ballisticus
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Re: Lagerung Kat. B + Munition
Sorry, aber bei der Verwahrung der Waffe gibts keine Ausreden - man weiß ja sehr vieles nicht, auch wenn man eine sehr gute Waffenführerschein-Belehrung hatte, aber das sind die absoluten Basics. Ich glaub, das waren überhaupt die zwei Dinge, die ich dauerhaft vom WF mitgenommen habe, damals: (1) Verwahrung und (2) dass eine Pistole noch ned entladen ist, wenn das Magazin rausgenommen wird. Alles andere hat sich dann im Laufe der Zeit ergeben, und ich stelle von Zeit zu Zeit auch hier im Forum Fragen, aus denen ersichtlich wird, dass ich auch ned der profunde Kenner aller Details bin.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 11:24Wie soll er es beim Waffenführerschein anders gehört haben, wenn der Händler den FS macht???Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 10:27Da steckt jetzt eine kleine Ausrede drin Du müsstest es beim Waffenführerschein anders gehört haben.
Leute, seid's nicht päpstlicher als der Papst. Wer von euch hat nach der Fahrschule die STVO auswendig gelernt? Das was ihr in der Fahrschule gelernt habt, war für euch gültig, oder nicht? Wenn der Fahrlehrer Blödsinn geredet hat, dann hast halt an Blödsinn gemacht, sofern die Prfüung nicht zufällig dein falsches Wissen bei genau DEM Themengebiet aufgedeckt hätte...
Soweit ich das mitbekommen habe nehmen sie einem die Kanone nicht gleich weg, wenn die Verwahrung nicht perfekt ist; falls sich da nicht grob was geändert hat, bekommt man eine Frist zur Nachbesserung
Und wie ich schon sagte: Wenn ihm das wirklich so beim WF gesagt wurde, dann ist der Waffenhändler/WF-Belehrende zu hinterfragen.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6765
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Lagerung Kat. B + Munition
Die WFS sind teilweise leider einfach für die Katz. Meiner Frau hat der "Lehrende" z.B. erzählt, sie müsse Waffen, Munition und alle Magazine (!) getrennt versperrt verwahren und dürfe nicht mehr als 2500 Schuss pro Waffe besitzen...
Nun ja.
Wie Gewo sagt, ein guter Teil der überprüfenden Exekutivebeamten kennt die Details zur aktuellen Judikatur zum Waffenrecht nicht, aber das gilt für einen guten Teil der Händler bzw. ihrer Angestellten wohl auch...
Nun ja.
Wie Gewo sagt, ein guter Teil der überprüfenden Exekutivebeamten kennt die Details zur aktuellen Judikatur zum Waffenrecht nicht, aber das gilt für einen guten Teil der Händler bzw. ihrer Angestellten wohl auch...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
...the Brotherhood of Blackpowder...
Re: Lagerung Kat. B + Munition
Die allgemeine Meinung zu dem Thema dreht sich hier wie die Fahne im Wind...
Gibt ja auch Entscheidungen vom VwGH mit dem exakt gegenteiligen Ergebnis:
Gibt ja auch Entscheidungen vom VwGH mit dem exakt gegenteiligen Ergebnis:
Der Verwaltungsgerichtshof hat aber schon ausgesprochen, dass eine solche zu unterstellende Annahme letztlich bedeuten würde, dass von einer im genannten Sinn allein lebenden Person generell ein zusätzliches einbzw aufbruchsicheres Behältnis für die Waffe zu fordern wäre, dass sich aber ein solches Erfordernis aus dem WaffG und der dazu ergangenen Verordnung nicht ableiten lässt (vgl VwSlg 15.263 A/1999).
Re: Lagerung Kat. B + Munition
Der Witz ist: allein mit der Tatsache, dass du dich hirt im Foum aufhältst und zumindest ab und zu Fragen stellst bzw, mitliest, hebt dich massiv vom Schnitt der durschnittlichen Waffenbesitzer ab.Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 14:29und ich stelle von Zeit zu Zeit auch hier im Forum Fragen, aus denen ersichtlich wird, dass ich auch ned der profunde Kenner aller Details bin.
Ich kenne alleine 4 sehr aktive Waffenbesitzer, die von dem Forum hier noch nie was gehört haben und sich hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen eben ausschließlich auf das verlassen, was ihnen beim WFS Kurs erzählt wird (sofern sie sich nicht überhaupt nur einen Gefälligkeitsstempel holen weil sie die Kanonen teilweise eh schon seit 40 oder mehr Jahren haben und sich "auskennen")
Ah ja... und dann gibt es noch die, die bis vor ein paar Jahren noch nicht mal gewusst haben, dass es so einen WFS überhaupt gibt. Kein Witz. So meinem Vater passiert... seit gut 50 Jahren WP Besitzer, mehrfach nach jeweils 2, 3 Jahren umgezogen in den Jahren seit Ende der 90er bis Anfang 201x (inklusive mehrfachem Bundeslandwechsel) und daher wohl nie kontrolliert worden. 2018 (noch mal: Kein Witz!!) oder so ist er zum ersten Mal mit dem Konstrukt "Waffenführerschein" überhaupt konfrontiert worden.
Das ist ein anderes Thema über das man ausführlich diskutieren könnte. Aber wie man an den Verwaltungsgerichtsentscheidungen sieht, ist nicht mal die gesetzliche Lage 100% eindeutig (ok, in österreich deutsches Recht zu lehren ist sowieso ein super- fail)Ballisticus hat geschrieben: ↑Mi 5. Okt 2022, 14:29Und wie ich schon sagte: Wenn ihm das wirklich so beim WF gesagt wurde, dann ist der Waffenhändler/WF-Belehrende zu hinterfragen.
Re: Lagerung Kat. B + Munition
nerd hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 20:07Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Bäckerl hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 19:24Super! Danke! Find ich etwas krass, dass mich der Waffenhändler so falsch informiert hat. Für mich war die Sache natürlich damals mit der Aussage erledigt.v0s hat geschrieben: ↑Di 4. Okt 2022, 19:17https://www.hornbach.at/shop/Moebeltres ... tikel.html
sowas kaufen und irgendwo festschrauben. An der Wand oder in einem Kasten. Eigentlich müsste es reichen den Koffer selbst anzuschrauben oder wo festzuketten. Normal reicht es auch wenn der versperrte Koffer in einem versperrten Kasten liegt. Mein Opa hatte seine Walther PP in einer Geldkassette in einem versperrbaren Fach in einem Kasten in der Küche und es war nie ein Problem bei den Kontrollen. Wegtragen solls halt keiner können.
Diesen Satz einfach mal einprägen und bzgl Waffen immer mal den Gesetzestext nachschlagen. Ist ja alles im RIS und sehr verständlich geschrieben. Fragen der Verwahrung sind nicht außergewöhnlich schwer zu verstehen.
Der entscheidende Punkt ist die - derzeit noch - fehlende Sicherung vor Verbringung der Waffe. Nochmals schlimmer wird es, wenn du nicht alleine lebst und ganz schlimm, wenn Kinder im Haus sind. Dazu gibt es Abstufungen die bei Kat B strenger als bei Kat C gehandelt werden, siehe link weiter oben.
Übrigens, da du erwähnst, die Waffe nicht mehr fürs Sportschießen zu verwenden: falls du die regelmäßige, sichere Handhabung nicht zb durch Bewerbe oder Ergebnisse nachweisen kannst, wirst du wohl bei der Überprüfung aufgefordert werden, den Waffenführerschein noch einmal zu machen. Ist wieder nichts Außergewöhnliches. Die genauen Fristen kenne ich nicht, wie weit die Beamten zurück schauen. Warte aber auf diese Aufforderung, da es keinen Sinn macht, den Waffenführerschein auf Verdacht voraus zu machen, da er nur 6 Monate lang gültig ist.
Alternativ schieß jetzt noch ein paar Bewerbe, oder lass dir Schießstandbesuche bestätigen. Alles besser, als zum selben Händler zu gehen und noch mehr Unfug zu hören. Just saying...
Tresor bereits besorgt und morgen wird er festgeschraubt! Nein es sind keine Kinder im Haus sonst hätte ich die Knarre definitv besser abgesichert. Es ist nur meine Frau und ich im Haus und die weiß weder wo die Waffe ist noch wie sie aufbewahrt ist.
Ja das ist mir bekannt das man wieder mal schießen gehen muss. Den Händler werde ich sowieso nicht mehr besuchen.
Re: Lagerung Kat. B + Munition
Bäckerl hat geschrieben: ↑Do 6. Okt 2022, 16:50Tresor bereits besorgt und morgen wird er festgeschraubt! Nein es sind keine Kinder im Haus sonst hätte ich die Knarre definitv besser abgesichert. Es ist nur meine Frau und ich im Haus und die weiß weder wo die Waffe ist noch wie sie aufbewahrt ist.
Ja das ist mir bekannt das man wieder mal schießen gehen muss. Den Händler werde ich sowieso nicht mehr besuchen.
Super, und danke für die Rückmeldung - definitiv gut zu wissen!
... und sei lieb zu deinem Händler, vlt hat er auch dazugelernt, und er wird mit Sicherheit noch mal wichtig sein für dein Hobby!
Re: Lagerung Kat. B + Munition
Oje, der nächste "Fehler". Ein Tipp, sie sollte auch WBK machen. Schlimmstenfalls hast du dann "mehr Plätze", wenn sie es nur dir zuliebe macht .
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.