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Antrag WBK mit laufender Anzeige

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WillGraham
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Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von WillGraham » Di 5. Jul 2022, 11:28

Hallo,

Ich bin gerade dabei meine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Psychologisches Gutachten ist bestanden und Waffenführerschein gemacht.

Leider liegt seit kurzem eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung gegen mich vor und deswegen frage ich mich ob ich den Antrag nun bedenkenlos absenden kann oder dieser wohl eher abgelehnt werden wird. Ich bin nicht vorbestraft und von der StA ist noch nichts gekommen, nehme an dass das Verfahren in den nächsten Monaten eingestellt wird.

Also bedenkenlos absenden oder lieber noch ein paar Monate warten?

LG Will

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GoodReason
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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von GoodReason » Di 5. Jul 2022, 12:28

Ich würde warten.

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Styrax
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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von Styrax » Di 5. Jul 2022, 17:36

Magst vieleicht ein paar Sätze zu der Anzeige der gefährlich Drohung und wie es dazu kam schreiben?
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

Almdudler
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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von Almdudler » Di 5. Jul 2022, 19:01

Tatsächlich warten. Wenn die Erlaubniss wiedrufen würde, ist die Lauferei am Größten. Am Besten ist eine Einstellung ohne Auflagen, auch Einstellungen gegen Strafzahlung wäre schlecht. Besser noch, einen Fachanwalt kosultieren. Fragen kostet fast nix!

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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von gewo » Di 5. Jul 2022, 19:30

erstens weiss ich ned ob es sinnvoll ist dass wer zu den schusswaffenbesitzern gehoert wenn er es ned so 100%ig mit der selbstkontrolle hat
andererseits endet bereits die simple bemerkung: "a watschn is schnell abeghaut" oder aehnliches im zuge einer im sonstigen ereignislosen auseinandersetzung im strassenverkehr in eine ermittlung zur "gefaehrlichen drohung"
naja
das soll ja schon mal vorkommen ...

zur sache selber:
ich denke warten wird keinen sinn machen
der waffenreferent prueft immer die letzten fuenf jahren
selbst ein eingestelltes verfahren koennte hier folgen haben und zb zur vorladung zum amtsarzt fuehren

du hast schlichtweg a schlechtes timing
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nerd
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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von nerd » Di 5. Jul 2022, 21:38

gewo hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 19:30
erstens weiss ich ned ob es sinnvoll ist dass wer zu den schusswaffenbesitzern gehoert wenn er es ned so 100%ig mit der selbstkontrolle hat
andererseits endet bereits die simple bemerkung: "a watschn is schnell abeghaut" oder aehnliches im zuge einer im sonstigen ereignislosen auseinandersetzung im strassenverkehr in eine ermittlung zur "gefaehrlichen drohung"
naja
das soll ja schon mal vorkommen ...

zur sache selber:
ich denke warten wird keinen sinn machen
der waffenreferent prueft immer die letzten fuenf jahren
selbst ein eingestelltes verfahren koennte hier folgen haben und zb zur vorladung zum amtsarzt fuehren

du hast schlichtweg a schlechtes timing
gewo hat's schön gesagt und dem ist nicht viel hinzuzufügen.

Vielleicht aber ist es eine gute Gelegenheit an dieser Stelle anzumerken, dass, aus Sorge um den Verlust der Zuverlässigkeit wegen allfälliger Blödheiten, gerade die sportlich aktiven Legalwaffenbesitzer (Sportschützen) zu den besonders zurückhaltendenen Zeitgenossen zählen. Denn wer einiges an Zeit, Geld und Herzblut in seinen Sport investiert hat, will zu keinem Zeitpunkt sein Privileg und Investment aufs Spiel setzen. Die meisten Sportschützen, die ich kenne, fahren in ihrer Freizeit daher genau das, was die Amerikaner "low profile" nennen: besser ned auffallen. Man geht ganz einfach an die Dinge überlegter heran, mit mehr Distanz - eben mit 100% Selbstkontrolle.
Soweit meine recht positive Beobachtung der mir bekannten, sportlich aktiven Community.

Ansonsten bin ich bei gewo's Schlussworten: schlechtes timing,... und ich ergänze: eine gefährliche Drohung hat immer schlechtes Timing.

WillGraham
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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von WillGraham » Mi 6. Jul 2022, 08:42

Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen aber es handelt sich um eine sehr ähnliche "blöde Geschichte" (mit einem Türsteher), wie gewo bereits beschrieben hat. Die Polizisten meinten das komme öfters vor und waren relativ zuversichtlich dass die Sache im Sand verlaufen wird. Ich kann ruhigen Gewissens von mir behaupten keinerlei Probleme mit Selbstkontrolle oder Gewalt zu haben und hoffe deswegen dass der Erwerb der WBK kein Problem darstellen wird.

Danke jedenfalls für die Denkanstöße, ich werde erstmal abwarten bis Post von der StA da ist und dann weiterschauen.

RAR
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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von RAR » Mi 6. Jul 2022, 12:43

nerd hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 21:38
… ich ergänze: eine gefährliche Drohung hat immer schlechtes Timing.
Und dazu gilt ganz grundsätzlich: Eine ANZEIGE ist keine VERURTEILUNG. Es gibt Zeitgenossen, die haben ein schräges Rechtsverständnis und bringen halt einen Anzeige ein, weil ihnen fad ist. Der Polizist muss die Anzeige aufnehmen, die geht dan zum StA und wenn der meint, dass Substanz erkennbar wäre, zum Rat. Und erst wenn der überzeugt ist, wird aus einem "Anpatzen" ein Delikt.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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Re: Antrag WBK mit laufender Anzeige

Beitrag von nerd » Mi 6. Jul 2022, 13:34

RAR hat geschrieben:
Mi 6. Jul 2022, 12:43
nerd hat geschrieben:
Di 5. Jul 2022, 21:38
… ich ergänze: eine gefährliche Drohung hat immer schlechtes Timing.
Und dazu gilt ganz grundsätzlich: Eine ANZEIGE ist keine VERURTEILUNG. Es gibt Zeitgenossen, die haben ein schräges Rechtsverständnis und bringen halt einen Anzeige ein, weil ihnen fad ist. Der Polizist muss die Anzeige aufnehmen, die geht dan zum StA und wenn der meint, dass Substanz erkennbar wäre, zum Rat. Und erst wenn der überzeugt ist, wird aus einem "Anpatzen" ein Delikt.
Gute Ergänzung, bin ganz bei dir.

Wobei ich in der Vergangenheit auch erlebt habe, wie vernünftige Beamte eine private Anzeige haben fallen lassen bzw nicht weiter verfolgt haben, weil schnell klar wurde, dass diese eben keine Substanz hatte. Ich vermute das war rechtens und brauchte keinen StA (wobei es da um Anzeigen nach StVO ging). Wenn also ein Vorwurf in einer Anzeige endet wird irgendeine Grundlage gegeben sein. Mein Vertrauen in unsere Rechtssprechung und Exekutive ist demnach ungebrochen.

Den Punkt, den ich machen wollte, und hiermit präzisieren darf, bezieht sich auf den Begriff des Timings: es wäre auch nicht günstig, mit bestehender WBK einer gefährlichen Drohung bezichtigt zu werden. Also gibt es selbst für einen ungerechtfertigten Vorwurf eben dieser, kein günstiges Timing.

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