Geh bitte wo steigert ihr euch da jetzt wieder rein?
Der eine traut sich die Waffen generell nicht mehr selbst aus dem Tresor geben bei der Kontrolle und der Rest trinkt "sicherheitshalber" nichts mehr vor 20h weils euch irgendwelche Halbinformationen aus dem RIS zambastelts?!
Ra 2019/03/0080:
Alkoholmissbrauch vermag für sich genommen ein Waffenverbot nicht zu begründen. Vielmehr wurden in der Judikatur die Voraussetzungen für die Verhängung eines Waffenverbots nur dann angenommen, wenn zum Alkoholkonsum noch zusätzliche Gefahrenmomente hinzutraten. Derartige zusätzliche Gefährdungsmomente lagen beispielsweise vor, wenn sich der Betroffene nach dem Genuss von Vorheriger SuchbegriffAlkohol wiederholt aggressiv zeigte (vgl. etwa VwGH 22.11.2017, Ra 2017/03/0031, mwN). Sie können aber auch in anderen gefahrenerhöhenden Umständen gelegen sein.
Gefährdung! Sowas ist konkret zu beurteilen nicht "wenn er wollte hätte er können".
Ende der Geschichte.
gewo hat geschrieben: ↑Mi 13. Apr 2022, 13:47
hast dir die anderen rechtssaetze alle durchgelesen?
wenn zu einer alkoholisierung (offenbar ab 0,5promille) ein waffenrechtlicher bezug dazu kommt dann fuehrt das zu einem waffenverbot. die faelle im link waren zwar immer welche bei denen waffen gefuehrt oder mitgefuehrt wurden
das war der waffenrechtliche bezug zur alkoholisierung. ein solcher bezug entsteht meiner einschaetzung nach aber genauso beim hantieren zu hause
Ja ich hab alle gelesen. Finde keinen solchen Passus. Bei den Fällen, die zu einer Abnahme von WP oder WBK geführt haben, ging es um Waffenschieber, Wirtshausschläger, Waffenpassbesitzer die nachhause getragen werden und dann ist die Waffe weg, daueralkoholisierte Berufskraftfahrer oder ähnliche Helden.
Wie kommst du auf die Idee das Führen bzw. transportieren mit hantieren zuhause gleichzusetzen? Da sehe ich kein Indiz dafür.
Was es gibt, das steht in 8(5)WaffG:
(5) Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der
1.öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung.....
bestraft wurde, sofern sämtliche dieser Bestrafungen nicht getilgt sind.