habs editiert, ich find nicht, dass das hier im Detail stehen sollte
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
TM-Munition
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1639
- Registriert: Do 26. Nov 2015, 13:25
- Wohnort: NÖ/Weinviertel
Re: TM-Munition
Zuletzt geändert von hobbycaptain am Mo 21. Feb 2022, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: TM-Munition
Ok, ich gestehe ich hatte nie ein WS. Aber im Endeffekt ändert sich ja nix dran: Ich hab vorher eine Pistole und ein paar Teile die nicht drin sind. Und ich hab nachher eine Pistole und ein paar Teile die nicht drin sind.
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: TM-Munition
Ich mache mir auch regelmäßig Plätze frei indem ich die Glock in Einzelteile zerlege. LOLhobbycaptain hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 09:30nur dass das 22er WS aus Schlitten, Lauf + Griffstück besteht (also aus einer ganzen Glock44) und der 22er Schlitten NICHT auf das 19er Griffstück aufgesetzt wird.
Ob das auch ginge, weiß ich nicht, ich glaub da gibts aber leichte Unterschiede in den Innereien, sodass das eben nicht geht.
Damit hast im zusammengebauten Zustand eigentlich 1 Waffe mehr.
Beim Kadet ists z.B. anders, da kannst wirklich immer nur 1 Waffe haben, 9mm oder .22 z.B.
Der offensichtliche Widerspruch ist dir noch nicht aufgefallen?
Re: TM-Munition
Aber wenn du ein Griffstück mehr hast, hast du 2 Waffen. Dann kanns unter umständen zuviel sein.
Solange du deine Stückszahl nicht überschreitest kannst du zusammenbauen wie du lustig bist
PSV Wels
Glock 19x
Taurus Tracker 627
Carl Gustav M96
Re: TM-Munition
Ist nicht so schwer:
Bei 2 Plätzen hast Du das Recht 4 Zubehörteile zu erwerben.
Also 4 Waffen ohne Griffstück (4 Verschlüsse und 4 Läufe), nachdem die Griffstücke frei erhältlich sind.
Beispiel:
2 Plätze = 2 Revolver
4 Zubehör = G17, CZ75, NP44 und 1911er
Beim Zusammenbau hättest Du dann aber 6 Waffen.
Solange Du die max. Anzahl an Waffen nicht überschreitest, ist's egal.
Re: TM-Munition
noe
dann hast du eine 9mm glock die du halt grad zerlegt hast
und eine 22lr glock mehr als vorher
somit ein platz mehr
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: TM-Munition
Darüber hinaus besteht ein Wechselsystem in der Regel auch aus mehr als 1 wesentlichen Bestandteil.
Siehe § 2 Abs. 2 WaffG
Siehe § 2 Abs. 2 WaffG
Dazu bitte auch der Paragraph für das "Zubehör" im § 23 Abs. 3:Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Mo 21. Feb 2022, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: TM-Munition
Re: TM-Munition
Die Diskussionen um die WS hatten wir schon zur Genüge.
Da gibt's mehrere Ansichten dazu.
Fakt ist, es gab bislang noch keine Probleme damit.
Egal was einige Schwarzmaler hier immer wieder behaupten.
Diejenigen mit WS wissen Bescheid, der Rest ist halt frustriert weil es eine Regelung der Behörde gibt, die einem für eine gewisse Abwechslung freihe Hand lässt.
Da gibt's mehrere Ansichten dazu.
Fakt ist, es gab bislang noch keine Probleme damit.
Egal was einige Schwarzmaler hier immer wieder behaupten.
Diejenigen mit WS wissen Bescheid, der Rest ist halt frustriert weil es eine Regelung der Behörde gibt, die einem für eine gewisse Abwechslung freihe Hand lässt.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: TM-Munition
Edit: vielleicht noch mal präzisieren ...
Meines Erachtens kann man zuhause seine 9x19mm Faustfeuerwaffe zerlegen und das .22 lr Wechselsystem bestehend aus Schlitten und Lauf auf dem 9x19mm Griffstück montieren und sodann damit zum Schießstand fahren. Dadurch ändert sich nur das Kaliber einer Waffe, es entsteht keine zusätzliche Waffe.
Das habe ich verstanden wollte RcL sagen?
Meines Erachtens kann man zuhause seine 9x19mm Faustfeuerwaffe zerlegen und das .22 lr Wechselsystem bestehend aus Schlitten und Lauf auf dem 9x19mm Griffstück montieren und sodann damit zum Schießstand fahren. Dadurch ändert sich nur das Kaliber einer Waffe, es entsteht keine zusätzliche Waffe.
Das habe ich verstanden wollte RcL sagen?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1089
- Registriert: Do 19. Dez 2019, 14:50
- Wohnort: Birgisch / VS / CH
Re: TM-Munition
In der CH wird unterschieden zwischen GK und KK.Promo hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 16:02Edit: vielleicht noch mal präzisieren ...
Meines Erachtens kann man zuhause seine 9x19mm Faustfeuerwaffe zerlegen und das .22 lr Wechselsystem bestehend aus Schlitten und Lauf auf dem 9x19mm Griffstück montieren und sodann damit zum Schießstand fahren. Dadurch ändert sich nur das Kaliber einer Waffe, es entsteht keine zusätzliche Waffe.
Das habe ich verstanden wollte RcL sagen?
Als ich mir von Meister Zindel den .500 Revolver bauen liesse, Ursprungskaliber .41 Magnum, nun .500 Liebaugh war ich mir rechtlich unsicher. Ich fragte die Behörde an, ob ich nach dem Kaliberwechsel einen neuen WES Für die Waffe beantragen muss.
Antwort:
Wenn er als GK erworben wurde, und in eine anderes GK umgebaut wurde, keine Meldung und keine Registration nötig.
1911 - It's like a Glock, but for men!
Re: TM-Munition
Bei uns wird nicht danach unterschieden, und auch wenn ich persönlich es interessant finde, zu wissen, wie es in der Schweiz ist, so hilft das dem ursprünglichen Fragesteller nichts weiter, sondern verwirrt in diesem Thread hier herinnen allenfalls noch zusätzlich.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: TM-Munition
Genau so hätte ichs eigentlich verstanden.Promo hat geschrieben: ↑Mo 21. Feb 2022, 16:02Edit: vielleicht noch mal präzisieren ...
Meines Erachtens kann man zuhause seine 9x19mm Faustfeuerwaffe zerlegen und das .22 lr Wechselsystem bestehend aus Schlitten und Lauf auf dem 9x19mm Griffstück montieren und sodann damit zum Schießstand fahren. Dadurch ändert sich nur das Kaliber einer Waffe, es entsteht keine zusätzliche Waffe.
Das habe ich verstanden wollte RcL sagen?
Aber ich seh schon, das ist eine sehr österreichische Sache, das Gesetz.....
Re: TM-Munition
das is ja auch ein sehr österreichisches forum
und MEINE ausagen (und die von ein paar anderen user) beziehen sich auch auf österreichisches (waffen)recht...
ich glaube das missverständnis beruht auf dem unterschied zwischen früher und heute
FRÜHER war ein wechselsystem einer bestimmten basiswaffe zugeordnet und musste (soweit ich weiß) auch physisch auf diese waffe drauf passen
konkretes beispiel wäre da eine CZ75 mit einem kadett wechselsystem (das bei den alten auch nedmal ein griffstück hatte)
da nimmst du die basiswaffe auseinander und montierst das wechselsystem drauf und alles is gut
anderes beispiel eine G17 als basiswaffe und ein G34 wechselsystem (bei dem man, je nach händler, das griffstück dazu kaufen konnte)
da durfte ich auch das wechselsystem (G34) auf das griffstück der G17 draufgeben und hatte nicht mehr oder weniger waffen als vorher
ABER auf das (frei erhältliche) griffstück, das "zufällig" die selbe seriennummer wie das wechselsystem hat, durfte ich den G34 (wechselsystem) schlitten ned einfach so drauf montieren
zumindest nicht, wenn ich keinen freien platz hatte oder grad auf einen behördlich genehmigten schießstand war !
HEUTE ist es aber so, dass ein wechselsystem keiner basiswaffe mehr zugeordnet wird und ich mehr oder weniger alles als wechselsystem kaufen kann, außer revolver vielleicht
denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
ich könnte also zu einem revolver ein AUG als wechselsystem dazu kaufen und weil er dann so einsam im geschäft herum liegt, auch den dazu passenden AUG schaft mitnehmen
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
wenn es ein "ALTES" zubehör is, das einer bestimmten basiswaffe zugeordnet ist, dann ist alles gut
wobei ich aber kein wechselsystem für die glock kenn, bei der du nur den lauf austauscht
und MEINE ausagen (und die von ein paar anderen user) beziehen sich auch auf österreichisches (waffen)recht...
ich glaube das missverständnis beruht auf dem unterschied zwischen früher und heute
FRÜHER war ein wechselsystem einer bestimmten basiswaffe zugeordnet und musste (soweit ich weiß) auch physisch auf diese waffe drauf passen
konkretes beispiel wäre da eine CZ75 mit einem kadett wechselsystem (das bei den alten auch nedmal ein griffstück hatte)
da nimmst du die basiswaffe auseinander und montierst das wechselsystem drauf und alles is gut
anderes beispiel eine G17 als basiswaffe und ein G34 wechselsystem (bei dem man, je nach händler, das griffstück dazu kaufen konnte)
da durfte ich auch das wechselsystem (G34) auf das griffstück der G17 draufgeben und hatte nicht mehr oder weniger waffen als vorher
ABER auf das (frei erhältliche) griffstück, das "zufällig" die selbe seriennummer wie das wechselsystem hat, durfte ich den G34 (wechselsystem) schlitten ned einfach so drauf montieren
zumindest nicht, wenn ich keinen freien platz hatte oder grad auf einen behördlich genehmigten schießstand war !
HEUTE ist es aber so, dass ein wechselsystem keiner basiswaffe mehr zugeordnet wird und ich mehr oder weniger alles als wechselsystem kaufen kann, außer revolver vielleicht
denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
ich könnte also zu einem revolver ein AUG als wechselsystem dazu kaufen und weil er dann so einsam im geschäft herum liegt, auch den dazu passenden AUG schaft mitnehmen
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
wenn du, lieber RcL, jetzt also dein NEU gemeldetes wechselsystem zuhause zusammenbaust und damit auf den schießstand fährst machst du dich (streng genommen) strafbar
wenn es ein "ALTES" zubehör is, das einer bestimmten basiswaffe zugeordnet ist, dann ist alles gut
wobei ich aber kein wechselsystem für die glock kenn, bei der du nur den lauf austauscht
Re: TM-Munition
Ich vermute da eklatante Wissenslücken auf meiner Seite:Blaine hat geschrieben: ↑Mi 23. Feb 2022, 14:09denn jetzt is das zubehör alleinstehend als solches im ZWR drin und ich darf es nur mit dem schießstätten privileg nutzen
ich könnte also zu einem revolver ein AUG als wechselsystem dazu kaufen und weil er dann so einsam im geschäft herum liegt, auch den dazu passenden AUG schaft mitnehmen
hätte dann also die möglichkeit mein wechselsystem zuhause zusammen zu bauen - was ich aber ned darf...
Der fett markierte Teil - wo kann ich das nachlesen?
Dein AUG-Beispiel: Ja, aber: Damit würde ich eine neue Waffe bauen, die vorher nicht existiert hat. Das AUG WS ist dann ein Wechselsystem - ok. Der Schaft ist frei - ok. Ich dürfte es aber nicht zusammenbauen, denn damit würde ich eine vollwertige Waffe erzeugen, die vorher nicht existiert hat.
Beim Beispiel Glock (nochmal: hab kein WS, daher wusste ich auch ned, welche Teile ein volles WS beinhaltet) verändere ich eine existierende Waffe, ich bau daraus keine neue. Wie gesagt - ich hab vorher eine vollständige Glock und dazu ein paar Teile. Wenn ich die einbaue, hab ich nachher eine Glock und ein paar Teile. Ich habe keine weitere Waffe gebaut.
Finde ich eigentlich äußerst interessant, dass hier keine eindeutige Rechtsmeinung zu herrschen scheint. Abwegig ists ja nicht: Was, wenn ich z.B. einen Revolver mit Wechseltrommel in einem anderen Kaliber kaufe (Korth)? Welche Trommel darf ich zu Hause drin haben?
Aber ja, passt eigentlich nicht in den Thread und wie vorhin schon zu lesen war, ist das offenbar so eine Art Graubereich der vermutlich schon oft diskutiert wurde. Idiotisch, die ganze Sache.