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Schießplatz auf privatem Grundstück

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gynta
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von gynta » Di 28. Dez 2021, 21:57

mikonis hat geschrieben:
Di 28. Dez 2021, 21:51
..., zum Vertragsende sind alle Blei- und Schwermetallrückstände rückstandslos zu entfernen.
Wieso? Blei ist doch völlig ungefährlich !
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

Davomon1979
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Davomon1979 » Mi 29. Dez 2021, 00:01

Dominik_99 hat geschrieben:
Di 28. Dez 2021, 14:52
Vielen herzlichen Dank für die ganzen Antworten. Hat mir schon mal sehr geholfen. Ich werde mich mal bei der zuständigen Behörde und bei der örtlichen Polizei melden
Wenn das Grundstück nicht jetzt schon eingezäunt ist solltest du dir zunächst mal die Flächenwidmung ansehen. - Wenn es Grünland ist kannst direkt auf der Gemeinde auch fragen ob du es einzäunen darfst (in allen Bundesländern gibt es Vorschriften für ein Einzäunung von Grünland, teilweise dürfen überhaupt nur Landwirte oder Jagdausübungsberechtigte Grünland einzäunen (Weide, Obstgarten, Weingarten, Wildgatter etc.) bzw. ob es ein Brunnenschutzgebiet ist.

Wenn es Grünland ist musst du dann im Jagdgesetz nachschauen ob du mit Waffe dort hin darfst (öffentliche Straße) bzw. auf dem gemieteten Grundstück überhaupt eine Waffe haben darfst.

Erst wenn du die Fragen zufriedenstellen beantwortet hast würde ich mit der Frage nach darf man dort schießen kommen...

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von gewo » Mi 29. Dez 2021, 00:09

Davomon1979 hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 00:01
Wenn es Grünland ist musst du dann im Jagdgesetz nachschauen ob du mit Waffe dort hin darfst (öffentliche Straße) bzw. auf dem gemieteten Grundstück überhaupt eine Waffe haben darfst.
das jagdrecht spielt bei seinem projekt natuerlich eine rolle, vermutlich schietert es auch am jagdrecht

dass es aber an der verbotsbestimmung betreffend "durchstreifen des reviers mit schusswaffe" scheitert erscheint mir sehr unwahrscheinlich.

ich darf jederzeit eine waffe durch einen wald und somit durch ein revier transportieren
die bewilligung dazu erteilt die zustaendige behoerde mittels bescheid
und diese bewilligung heisst "waffenbesitzkarte"
sie erlaubnt mir den transport der waffe im bundesgebiet und steht ueber dem landesrecht

ich darf sie nur nicht fuehren beim "durchstreifen" eines reviers

der weg durch einen wald zu einem privat angelegten schiessplatz bzw das rechtmaessige verweilen auf einem angemieteten schiesstand gelaende ist wiederum ebenso kaum ein "durchstreifen des reviers"....
die gerichtsverhandlung am LV zu dem thema wuerde ich mir gerne ansehen falls es mal eine gibt ...

weiss schon
dazu gibt es unterschiedliche ansichten
aber meiner meinung nach ist das haltlos

es wird aber ggf an der stoerung der jagdruhe scheitern ..
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Davomon1979 » Mi 29. Dez 2021, 01:44

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 00:09
Davomon1979 hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 00:01
Wenn es Grünland ist musst du dann im Jagdgesetz nachschauen ob du mit Waffe dort hin darfst (öffentliche Straße) bzw. auf dem gemieteten Grundstück überhaupt eine Waffe haben darfst.
das jagdrecht spielt bei seinem projekt natuerlich eine rolle, vermutlich schietert es auch am jagdrecht

dass es aber an der verbotsbestimmung betreffend "durchstreifen des reviers mit schusswaffe" scheitert erscheint mir sehr unwahrscheinlich.

ich darf jederzeit eine waffe durch einen wald und somit durch ein revier transportieren
die bewilligung dazu erteilt die zustaendige behoerde mittels bescheid
und diese bewilligung heisst "waffenbesitzkarte"
sie erlaubnt mir den transport der waffe im bundesgebiet und steht ueber dem landesrecht

ich darf sie nur nicht fuehren beim "durchstreifen" eines reviers

der weg durch einen wald zu einem privat angelegten schiessplatz bzw das rechtmaessige verweilen auf einem angemieteten schiesstand gelaende ist wiederum ebenso kaum ein "durchstreifen des reviers"....
die gerichtsverhandlung am LV zu dem thema wuerde ich mir gerne ansehen falls es mal eine gibt ...

weiss schon
dazu gibt es unterschiedliche ansichten
aber meiner meinung nach ist das haltlos

es wird aber ggf an der stoerung der jagdruhe scheitern ..
Naja, ganz so ist es nicht. - Wenn da eben keine öffentliche Straße ist rennt er mit einer Langwaffe in einer Langwaffentasche durch die Pampa. - Den kontrolliert der Jagdaufseher zu 100 % und es schaut extrem blöd aus. - Ums Führen kümmert sich das Waffenrecht (wobei für mich nicht klar ist ob man nicht schon führt wenn man ein fremdes nicht öffentliches Grundstück ohne Zustimmung mit Waffe betritt, das Bundesgesetz kann keinen Transport über fremden Grund erlauben), dem Jagdrecht ist führen egal, mit Fallen im Rucksack bist auch dran.

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von mikonis » Mi 29. Dez 2021, 08:40

Lt. NÖ Jagdgesetz ist der Weg mit einer Waffe durch ein fremdes Revier auf einem festgelegten Pfad gestattet. Die Waffe muss dabei ungeladen sein, beispielsweise eine ungeladene Büchse über die Schulter gehängt, am Weg ins eigene Revier. Sinngemäß wäre daher der Transport einer beliebigen Schusswaffe über einen festgelegten Wege gemäß NÖ Jagdgesetz zulässig.
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Wilhelmshoehe
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 29. Dez 2021, 10:42

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 00:09
dass es aber an der verbotsbestimmung betreffend "durchstreifen des reviers mit schusswaffe" scheitert erscheint mir sehr unwahrscheinlich.

ich darf jederzeit eine waffe durch einen wald und somit durch ein revier transportieren
die bewilligung dazu erteilt die zustaendige behoerde mittels bescheid
und diese bewilligung heisst "waffenbesitzkarte"
sie erlaubnt mir den transport der waffe im bundesgebiet und steht ueber dem landesrecht

ich darf sie nur nicht fuehren beim "durchstreifen" eines reviers
Gewo, bei aller Ehre aber das is totaler Quatsch!

Dem Jagdrecht ist es schnurzegal ob das Gewehr im Auto ist, im Futteral ist, zerlegt ist, oder sogar zerlegt und von zwei verschiedenen Personen durchs Revier transportiert wird, da ist's auch egal wenn du nur 3m neben dem öffentlichen Weg warst.

Durchstreifen ist gemäß Judikatur Innehabung, alles andere wäre schon mit §137 StGB abgedeckt (z.B. die Pirsch oder wo Ansitzen = nachstellen). Wenn du in fremden Jagdgebiet "führst" bist du wegen §137 dran, garantiert. Wenn du "nur" transportierst, dann bist du entweder wegen §137 dran (z.B. Gewehr im Rucksack irgendwo in der Pampa oder im Auto am Forstweg oder Güterweg der nirgends außer an einen Hochsitz führt = nachstellen) oder eben dem jeweiligen jagdgesetzlichem Verbot des Durchstreifens.

Wenn dich der Aufsichtsjäger da anhält, hast du garantiert ein Waffenverbot bis zur Gerichtsverhandlung ausgefasst und fährst ohne deinen Waffen heim.

Das mit dem festgelegten Weg in NÖ ist der §89 Jägernotweg (es gibt keinen anderen zumutbaren Weg dieses Jagdgebiet A zu erreichen) und der muss von der BVB per Bescheid festgelegt werden und gilt nur für jene die in Jagdgebiet A jagdberechtigt sind.

Analoge Bestimmungen gibt es in allen 9 Landesjagdgesetzen.

Merke: Langwaffe nur auf öffentlichen Wegen oder auf Privatwegen zum Haus mit, alles andere gibt Kopfschmerzen.
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Mi 29. Dez 2021, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Davomon1979 » Mi 29. Dez 2021, 10:45

mikonis hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 08:40
Lt. NÖ Jagdgesetz ist der Weg mit einer Waffe durch ein fremdes Revier auf einem festgelegten Pfad gestattet. Die Waffe muss dabei ungeladen sein, beispielsweise eine ungeladene Büchse über die Schulter gehängt, am Weg ins eigene Revier. Sinngemäß wäre daher der Transport einer beliebigen Schusswaffe über einen festgelegten Wege gemäß NÖ Jagdgesetz zulässig.
Der Paragraph hilft net wirklich...

§ 89
Jägernotweg
Wenn der Jagdausübungsberechtigte und die von ihm in seinem Jagdgebiet verwendeten oder zugelassenen Personen ein Jagdgebiet nicht auf einem öffentlichen oder zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unverhältnismäßig langen oder beschwerlichen Umweg erreichen können, hat die Bezirksverwaltungsbehörde – mangels eines Übereinkommens der beteiligten Jagdausübungsberechtigten – einen Weg (Jägernotweg) zu bestimmen, auf welchem diesen Personen das Durchqueren fremden Jagdgebietes gestattet ist. Bei Benützung des Jägernotweges dürfen Schußwaffen nur ungeladen, Hunde nur an der Leine mitgeführt werden. Der Eigentümer des Grundstückes, über das der Jägernotweg führt, kann eine angemessene Anerkennungsgebühr beanspruchen, die im Streitfalle von der Bezirksverwaltungsbehörde festgesetzt wird.

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von gewo » Mi 29. Dez 2021, 11:46

wie gesagt
bei der gerichtsverhandlung waere ich gern dabei

ich kenne einen prominenten behoerdlich genehmigten schiesstand dessen zufahrt ueber eine aspahltierte strasse erfolgt
es gibt keinen anderen zugang
wer ins grundbuch schaut sieht dann aber dass diese asphaltierte strasse im privatbesitz steht
es ist KEIN oeffentlicher weg, fahrverbot ausg. zufahrt zu .., privatstrasse ....
sie ist daher gem. definition teil eines reviers (welches auch immer das sein mag)
wennst mir jetzt erklaerst dass jeder einzelne besucher des schiesstandes sich des eingriffes in fremdes jagdrecht schuldig macht weil er seine waffen in der waffentasche mit hat .....
das kann schlichtweg ned sein

meiner meinung nach steht hier bundesrecht (waffenbesitzkarte, erlaubnis zum transport) ueber dem landesrecht (jagdrecht)
aber ich bin halt kein jurist

selbes thema mit waffenpassinhabern
viele von denen fahren oder gehen - oft auch unwissentlich - beruflich veranlasst oder auch privat ueber privaten grund der von der theorie her zu irgendeinem jagdrevier gehoert...
alles faelle fuer ein waffenverbot?
absurd ...

edit:
das ist ja der selbe paragraph der dir den eingriff ins fremde jagdrecht unterstellt wenn du mit deinem (femen jagd-)hund wandern gehst, oder?
ganz ehrlich
das muss einfach quatsch sein
das geht ned anders
und das wird auch ned so gelebt

ich weiss ueberhaupt oft ned wo diese ganzen extremistischen ansichten da fallweise herkommen

gesetze sind da um das ZUSAMMENleben zwischen den menschen zu regeln und zu vereinfachen
aber ned dazu sich das leben schwer zu machen

da ich ueber div ecken in den letzten jahren sehr viel direkten einblick ins jagdwesen erhalte habe sehe ich dass das zum glueck ja eh - zumindestens dort wo ich es seh - alles ned so heiss gegegessen wird wie es gekocht wird

ich seh treibjagden wo die verwendung von bleifreier munition mehr oder minder untersagt wird
wer mit sowas ankommt kriegt keine einladung mehr
weil es vor einiger zeit mal fast einen treiber mit einem voellig verrueckten 90grad geller erwischt hat

ich sehe jagdleiter die die neuen jungjaeger ausdruecklich anweisen niemals auf frei laufende hunde und katzen zu schiessen sondern nur und in allen faellen zu dokumentieren und dem jagdleiter bericht zu erstatten der sich dann um den kontakt zu den meist eh leicht ausforschbaren tierhaltern kuemmert und den misstand abstellt

und vieles anderes was ich verstehe und vernueftig finde

der genannte paragraph ist schlichtweg dumm
er ist borniert und in der praxis ned umsetzbar

ich duerfte nach dem bei mir im haus ned mal von der haustuere zum auto gehen mit der waffe

und ich bin da kein einzelfall
gerade im laendlichen bereich ist die zufahrt zum eigenen haushalt ueber servitiutswege nicht unueblich
ich habe dazu keine zahlen gefunden aber es ist sicher eine nennenswerte anzahl an haushalten oesterreichweit
die haetten dann alle quasi ueber den weg des jagdrechtes ein waffenverbot weil sie mit ihrer waffe ja nie legal heimfahren koennen?

das ist einfach nur bullshit
sorry

editedit:
da das ganze am rande auch ein thema fuer den waffenfuehrerschein ist waere ich an informationen dazu interessiert.
wenn da wer eine rechtsauslegung oder eine informelle rechtsmeinung oder judikatur dazu kennt immer nur her damit bitte
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von mikonis » Mi 29. Dez 2021, 11:52

Davomon1979 hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 10:45
Der Paragraph hilft net wirklich...
Stimmt. Halt rudimentäres Erinnern aus lange vergangenen Zeiten. Aber dafür ist ja ein Forum theoretisch da, um am gemeinsamen Erkenntnisgewinn zu wachsen (gilt nicht für die Typen im COVID-19 Thread).
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 29. Dez 2021, 12:50

Gewo es würde dir gut tun den besagten Paragraphen mal zu lesen anstatt hier Blödsinn zu verbreiten.

Urteile gibt's mehr als genug: https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... amtabfrage

Die sind auch gar nicht mal schwer zu finden.

Das hier ist besonders nett: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0061219X01

Waffe im Auto, entladen und im Futteral. Verurteilt weil er wenige Meter neben und nicht auf dem Weg gefahren ist. Waffe verfallen.
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Mi 29. Dez 2021, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von gewo » Mi 29. Dez 2021, 12:54

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 12:50
Waffe im Auto, entladen und im Futteral und verurteilt weil er wenige Meter neben und nicht auf dem Weg gefahren ist. Waffe verfallen.
nochmal:
das waere ein faktisches besitzverbot fuer schusswaffen fuer alle buerger deren zufahrt zu ihrem haushalt nur ueber servitutswege moeglich ist.
das kann nicht sein, oder?

ich kenne sogar einen grosshaendler dessen zufahrt ueber so einem weg erfolgt
waffenverbot fuer den GLS und DPD botendienstfahrer bei der lieferung?
nie!
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 29. Dez 2021, 13:03

Du ich find die Urteile selbst teilweise sehr hart, ist aber so.

Du kannst sehr wohl zu deinem Haus und auch jedem anderen bewohntem Haus fahren und oder gehen.

Wichtig ist bewohnt, wichtig ist auf dem Weg. Eine großteils unbewohnte Almhütte zählt in Tirol z.B. definitiv nicht. Eine Jagdhütte schon gar nicht. Wenn das eine Adresse hat und dort wer gemeldet ist, ist es garantiert kein Problem. Du musst nicht mal berechtigt sein das Haus zu betreten oder zuzufahren.

Wie das genau ausgelegt wird kommt auf das jeweilige Bundesland an. Tirol und Kärnten sind da sehr hart. Da kommt's auf die genaue Formulierung des Paragraphen im jeweiligen Landesjagdgesetz an.

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 29. Dez 2021, 13:08

gewo hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 12:54
es wird dabei auf eine "schriftliche bewiligung" abgestellt die gefehlt haben soll.
welche "schriftliche bewiligung" sollte dass denn sein?
es ist keine derartige bewilligung im gesetz vorgesehen.
eine solche schriftliche bewilligung (von wem) waere rechtlich voellig bedeutungslos
Vom Jagdausübungsberechtigten dieses Jagdgebiets.
Kärntner Jagdgesetz § 69 Verhalten im Jagdgebiet
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr, mit Gegenständen, die zum Fangen und Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder es erleichtern, sowie mit Frettchen oder mit Beizvögeln zu durchstreifen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung. Die schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten ist auch für den Transport von erlegtem oder gefallenem Schalenwild durch ein fremdes Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und außerhalb sonstiger Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften oder Gehöften benützt werden, erforderlich.

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von Wilhelmshoehe » Mi 29. Dez 2021, 13:15

Summa summarum, ein Schießplatz zum gelegentlichen Ballern wird kaum ein Gehöft oder eine Ortschaft sein. Und damit hat sich das ganze für Langwaffen auch schon erledigt.

Faustfeuerwaffen sind in der Regel davon unberührt.

Bitte fahrt's auch mit keiner Fuchsfalle oder Marderfalle in der Gegend rum...

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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück

Beitrag von gewo » Mi 29. Dez 2021, 13:16

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 13:03
Du ich find die Urteile selbst teilweise sehr hart, ist aber so.

Du kannst sehr wohl zu deinem Haus und auch jedem anderen bewohntem Haus fahren und oder gehen.

Wichtig ist bewohnt, wichtig ist auf dem Weg. Eine großteils unbewohnte Almhütte zählt in Tirol z.B. definitiv nicht. Eine Jagdhütte schon gar nicht. Wenn das eine Adresse hat und dort wer gemeldet ist, ist es garantiert kein Problem. Du musst nicht mal berechtigt sein das Haus zu betreten oder zuzufahren.

Wie das genau ausgelegt wird kommt auf das jeweilige Bundesland an. Tirol und Kärnten sind da sehr hart. Da kommt's auf die genaue Formulierung des Paragraphen im jeweiligen Landesjagdgesetz an.
ja
da hast du recht

ich habs mir grad im steirischen durchgelesen
da gehts wenigstens nur um gewehre
das problem mit waffenpassinhabern gibts damit nicht

es sind im steirischen auch alle wege vom verbot ausgeschlossen die "im allgemeinen zur zufahrt von gehoeften oder orten verwendet werden", damit kein problem mit servitutswegen usw

dann klingt das ja schon ganz anders

aber trotzdem:
der verweis auf die basisjudikatur in den entscheiden ist immer ein urteil (oder urteile) aus 1971
reine zeitfrage bis es mal an anwalt oder richter erwischt mit der bestimmung und der das ganze kippt ...
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