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Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von Incite » Fr 17. Sep 2021, 12:15

gewo hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 11:44
Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 11:24
Mushr00m hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 10:03
Mir wurde von meinem SB gesagt (Achtung kein Scherz!!!, im Zweifelsfall bitte selber nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen) dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
Und jetz kommts:
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
Beispiel - ich hatte ein AR15 auf Z8 mit 3 Magazine >10 Schuss
Verkaufe das Gewehr als B dann habe ich einen freien Z8 Waffen Platz und nur mehr die 3 Z8 Magazine gemeldet.

Jetzt kaufe ich mir eine AK als B, lasse sie von der BH auf Z8 umschreiben wo aber bereits die 3 AR15 Magazine eingetragen sind...
Geht das.
Das AR Magazin passt nit in die AK aber ich darf sie dennoch behalten
Irrsinnig, ich weiss
Ich habe selber ins Telefon gelacht als mir der nette Herr von der BH das mitteilte, seine einzige Reaktion auf meinem Lacher: ging ihnen bzgl dem Lacher gleich.

Es gab ja mal die Aussage der Legende nach

>wenn das Magazin in den Revolver passt<

Tja.... Aber bitte im Zweifelsfall selber nochmal nachfragen aber meine Info is 2einhalb Wochen alt...
In deinem beschriebenen Beispiel hast dann im Endeffekt aber keine passenden großen Magazine für die neue B-Waffe am A-Platz - also hat das alles seine Richtigkeit - wenn du dann passende große Magazine möchtest dann musst die alten erst vorher legal loswerden.
nein
du kannst die alten behalten
UND dir neue fuer die neue waffe kaufen

der "fehler im system" ist dass diese "alten" magazine dann ja eigentlich zu 17/1/9 oder /10 werden
und fuer die gbt es "plaetze"
plaetze die man ned hat und die damit in einem zug erteilt werden
und dass wuerde heissen:
immer dann wenn ein Kat A waffe gem 17/1/7 oder 78 gegen eine anderer kanagzinnorm getauscht oder ohne die kat A magazine verkauft wirde muesste eine neueWBK bzw ein neuer WP mit der entsprechend geaenderten magazinanzahl gem 17/1/9 oder 710 ausgestellt (und bezahlt) werden

das ist recht unverhaeltnismaessig
vor allem da die neuausstelung an die "erteilung weiterer berechtigungen" geknuepft ist
was ja objektv ned der fall ist denn die magazine um die es geht hatte man ja schon vorher ....

wird wohl unterschiedlich ausgelegt werden
mein SA hat auch gesagt, dass die Magazine dann in /7 oder /8 bleiben und nicht /9 oder /10 werden. Das heißt es ist dann keine neue WBK nötig.
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gewo
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von gewo » Fr 17. Sep 2021, 12:28

Incite hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 12:15
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 11:44
Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 11:24
Mushr00m hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 10:03
Mir wurde von meinem SB gesagt (Achtung kein Scherz!!!, im Zweifelsfall bitte selber nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen) dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
Und jetz kommts:
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
Beispiel - ich hatte ein AR15 auf Z8 mit 3 Magazine >10 Schuss
Verkaufe das Gewehr als B dann habe ich einen freien Z8 Waffen Platz und nur mehr die 3 Z8 Magazine gemeldet.

Jetzt kaufe ich mir eine AK als B, lasse sie von der BH auf Z8 umschreiben wo aber bereits die 3 AR15 Magazine eingetragen sind...
Geht das.
Das AR Magazin passt nit in die AK aber ich darf sie dennoch behalten
Irrsinnig, ich weiss
Ich habe selber ins Telefon gelacht als mir der nette Herr von der BH das mitteilte, seine einzige Reaktion auf meinem Lacher: ging ihnen bzgl dem Lacher gleich.

Es gab ja mal die Aussage der Legende nach

>wenn das Magazin in den Revolver passt<

Tja.... Aber bitte im Zweifelsfall selber nochmal nachfragen aber meine Info is 2einhalb Wochen alt...
In deinem beschriebenen Beispiel hast dann im Endeffekt aber keine passenden großen Magazine für die neue B-Waffe am A-Platz - also hat das alles seine Richtigkeit - wenn du dann passende große Magazine möchtest dann musst die alten erst vorher legal loswerden.
nein
du kannst die alten behalten
UND dir neue fuer die neue waffe kaufen

der "fehler im system" ist dass diese "alten" magazine dann ja eigentlich zu 17/1/9 oder /10 werden
und fuer die gbt es "plaetze"
plaetze die man ned hat und die damit in einem zug erteilt werden
und dass wuerde heissen:
immer dann wenn ein Kat A waffe gem 17/1/7 oder 78 gegen eine anderer kanagzinnorm getauscht oder ohne die kat A magazine verkauft wirde muesste eine neueWBK bzw ein neuer WP mit der entsprechend geaenderten magazinanzahl gem 17/1/9 oder 710 ausgestellt (und bezahlt) werden

das ist recht unverhaeltnismaessig
vor allem da die neuausstelung an die "erteilung weiterer berechtigungen" geknuepft ist
was ja objektv ned der fall ist denn die magazine um die es geht hatte man ja schon vorher ....

wird wohl unterschiedlich ausgelegt werden
mein SA hat auch gesagt, dass die Magazine dann in /7 oder /8 bleiben und nicht /9 oder /10 werden. Das heißt es ist dann keine neue WBK nötig.
naaaaah

die definition von 17/1/7 lautet:
halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

die definition von 17/1/8 lautet:
halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;

ein simples magazin alleine ohne dazugehoerige waffe kann nie /7 oder /8 sein
es ist immer /9 oder /10
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von voodoo-medic » Fr 17. Sep 2021, 12:49

Die Auskunft habe ich in Wien allerdings auch bekommen.

Zitat: „Ja über diese Regelung sind wir auch nicht glücklich aber so ist es“

Hintergrund war der anstehende Verkauf meines AKs und was dann mit den Magazinen passieren würde. „Die behalten Sie und bleiben dem Platz zugehörig - aber sie können sich eine beliebige A-Waffe samt Magazine kaufen!“

gewo
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von gewo » Fr 17. Sep 2021, 12:55

voodoo-medic hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 12:49
Die Auskunft habe ich in Wien allerdings auch bekommen.

Zitat: „Ja über diese Regelung sind wir auch nicht glücklich aber so ist es“

Hintergrund war der anstehende Verkauf meines AKs und was dann mit den Magazinen passieren würde. „Die behalten Sie und bleiben dem Platz zugehörig - aber sie können sich eine beliebige A-Waffe samt Magazine kaufen!“
ja eh

BMI und alle behoerden die auf zack sind sagen das selbe:

die alten magazine duerfen beim waffentausch behalten werden ..
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Chris_82
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von Chris_82 » So 19. Sep 2021, 23:49

Die Crux an der Sache ist und bleibt halt, wie ich schon mehrfach geschrieben habe:
Es gibt keine Rechtsgrundlage für den Besitz von Magazinen nach Z7 / Z8 ohne dazugehöriger Waffe die ebenfalls auf Z7 / Z8 gemeldet ist. Dass die Behörde das jetzt so handhabt ist nett, kann sich aber morgen ändern. Rechtlich hast du dann nichts in der Hand. Juristisch bist du im Besitz von verboteten Waffen ohne eine Genehmigung dafür vorweisen zu können. Eine solche stellt einzig und allein ein Z9 / Z10 Vermerk der entsprechenden Platzanzahl auf der WBK und entsprechende Meldung der Magazine im ZWR dar.

Ich für meinen Teil würde lieber eine neue WBK bezahlen um diese Magazine auf Z9 / Z10 überschrieben zu bekommen und damit Rechtssicherheit für mein Eigentum zu haben. Bei einem Magazin das man eh nicht braucht mag das wurscht sein wenns irgendwann heißt dass es abzugeben ist, bei größeren Mengen, insbesonders von teureren Magazinen ist das dann aber weniger lustig. Ich fürchte da wird es irgendwann für Viele ein böses Erwachen geben, längerfristig wird dieser paradiesische Zustand des österreichischen Waffenrechtes im Vergleich zu anderen EU-Staaten nicht zu halten sein. Und dann zählt - habe ich eine gültige Ausnahmegenehmigung oder nicht.

MikeD
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von MikeD » Mo 20. Sep 2021, 10:15

Das Problem ist, dass es auf die Eintragung der Magazine (§17/1/9 und /10) nach Verkauf der Waffe keinen Rechtsanspruch gibt.
Eine solche Genehmigung fällt nämlich unter §17 Abs. 3 WaffG und liegt im Ermessen der Behörde.

Da aber für den Erwerb solcher Magazine für Waffen, die auf Grund einer Bewilligung nach §17/1/7, /8 oder /11 besessen werden, keine gesonderte Bewilligung benötigt wird (§17 Abs.3 WaffG), erwirbt man daran rechtmäßiges Eigentum.

Und dieses Eigentum fällt unter den Schutz des Art. 5 StGG (Staatsgrundgesetz), kann also nicht so einfach enteignet werden.

Somit ist auch der Besitz dieser Magazine (selbst wenn sie als verbotene Waffen eingestuft sind) zulässig, wenn sie legal erworben wurden. Und das lässt sich ganz einfach durch die Kaufbelege bzw. Einträge im ZWR nachweisen.

Oicw
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von Oicw » Mi 15. Mär 2023, 15:10

Wie schaut das aus mit Waffen ausborgen bevor man sie kauft?

Man hat 1 freien B Platz, Vorbesitzer hat es als Kat A eingetragen.

Darf man diese dann OHNE Magazin übernehmen um diese dann innerhalb von 6 Wochen zu melden?

Wie schaut dies dann bei einer Kontrolle aus? Wenn ohne Magazin gefunden müsste es ja in Ordnung sein?
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von rider650 » Do 16. Mär 2023, 00:03

Oicw hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 15:10
Wie schaut das aus mit Waffen ausborgen bevor man sie kauft?

Man hat 1 freien B Platz, Vorbesitzer hat es als Kat A eingetragen.

Darf man diese dann OHNE Magazin übernehmen um diese dann innerhalb von 6 Wochen zu melden?

Wie schaut dies dann bei einer Kontrolle aus? Wenn ohne Magazin gefunden müsste es ja in Ordnung sein?
Ja das geht. Eine Waffe ist nur Kat A, wenn ein großes Magazin angesteckt ist. Ist keins drin, ist es maximal eine B-Waffe auf einem A-Platz (mit zusätzlicher Berechtigung, passende Magazine zu besitzen und in beliebigem Umfang zu erwerben). Ich habe schon eine auf mich als Kat A gemeldete Glock verkauft und in der Meldung einfach 'Kat B' eingetragen - da wurde nicht nachgefragt von Seiten der Behörde des Erwerbers, ihm wurde es einfach als 'B' eingetragen. Für die Behörde ist klar, dass da keine großen Magazine dabei sind, wenn ich das so melde.

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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von rider650 » Do 16. Mär 2023, 00:15

gewo hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 11:44
...
und dass wuerde heissen:
immer dann wenn ein Kat A waffe gem 17/1/7 oder 78 gegen eine anderer kanagzinnorm getauscht oder ohne die kat A magazine verkauft wirde muesste eine neueWBK bzw ein neuer WP mit der entsprechend geaenderten magazinanzahl gem 17/1/9 oder 710 ausgestellt (und bezahlt) werden

das ist recht unverhaeltnismaessig
vor allem da die neuausstelung an die "erteilung weiterer berechtigungen" geknuepft ist
was ja objektv ned der fall ist denn die magazine um die es geht hatte man ja schon vorher ....

wird wohl unterschiedlich ausgelegt werden
Vom LPD Tirol wurde das zumindest vor 2 Jahren genau so ausgelegt. Bei Waffentausch wurden die Magazine auf Z9 bzw. 10 geschoben, und man musste eine neue WBK bezahlen mit entsprechend mehr Plätzen.
Der Nachteil sind die 160 €, die man zahlt. Der Vorteil sind aber mehr Z9 bzw. 10 Plätze, und davon ordentlich viele zu haben ist auch nicht verkehrt. Man sollte es halt nicht machen, wenn es sich nur um 2 Magazine handelt. Wer aber beispielsweise sein Kat-A AR-15 mit 35 passenden großen Magazinen auf B schiebt, der bekommt nun zum Preis von 160 € gleich 35 neue Z10 Plätze - muss jeder wissen, ob es einem das wert ist. Ich fands damals ganz cool, hat mir erlaubt diverse neue B-Waffen mit großen Magazinen zu bestücken (die natürlich nur am behördl. genehmigten Schießstand angesteckt werden, da ich sicherheitshalber der strengen Auslegung des Gesetzes folge - ich weiß dass es auch eine andere gibt).

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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von AlexTribe » Do 16. Mär 2023, 09:11

Bei mir haben sie danals gar keine Magazine zu meinen A Waffen mit ins ZWR eingetragen bzw. wollten sie auch gar keine Stückzahl haben. Meine Altbestandsmagazine sind auch, unabhängig von Kaliber und Hersteller, alle im ZWR als 7.62x39 Magpul gemeldet worden.

Macht vermutlich Sinn da mal anzuklopfen und das korrigieren zu lassen?
Schmeisser AR15 | .223
B&T GHM9G | 9x19
Glock 19 Gen 4 | 9x19

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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von Incite » Do 16. Mär 2023, 10:58

rider650 hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 00:15
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Sep 2021, 11:44
...
und dass wuerde heissen:
immer dann wenn ein Kat A waffe gem 17/1/7 oder 78 gegen eine anderer kanagzinnorm getauscht oder ohne die kat A magazine verkauft wirde muesste eine neueWBK bzw ein neuer WP mit der entsprechend geaenderten magazinanzahl gem 17/1/9 oder 710 ausgestellt (und bezahlt) werden

das ist recht unverhaeltnismaessig
vor allem da die neuausstelung an die "erteilung weiterer berechtigungen" geknuepft ist
was ja objektv ned der fall ist denn die magazine um die es geht hatte man ja schon vorher ....

wird wohl unterschiedlich ausgelegt werden
Vom LPD Tirol wurde das zumindest vor 2 Jahren genau so ausgelegt. Bei Waffentausch wurden die Magazine auf Z9 bzw. 10 geschoben, und man musste eine neue WBK bezahlen mit entsprechend mehr Plätzen.
Der Nachteil sind die 160 €, die man zahlt. Der Vorteil sind aber mehr Z9 bzw. 10 Plätze, und davon ordentlich viele zu haben ist auch nicht verkehrt. Man sollte es halt nicht machen, wenn es sich nur um 2 Magazine handelt. Wer aber beispielsweise sein Kat-A AR-15 mit 35 passenden großen Magazinen auf B schiebt, der bekommt nun zum Preis von 160 € gleich 35 neue Z10 Plätze - muss jeder wissen, ob es einem das wert ist. Ich fands damals ganz cool, hat mir erlaubt diverse neue B-Waffen mit großen Magazinen zu bestücken (die natürlich nur am behördl. genehmigten Schießstand angesteckt werden, da ich sicherheitshalber der strengen Auslegung des Gesetzes folge - ich weiß dass es auch eine andere gibt).
Bei meiner BH in NÖ wird das nicht so gehandhabt. Da bleiben die Magazine als Z7 oder Z8 im ZWR drinnen wenn die A Waffe verkauft wurde. Einen A Platz für die Waffe frei kriegen geht bei meiner Behörde auch nur durch Verkauf. :(

@AlexTribe: ich würde das richtig stellen lassen aber ich bin bei sowas auch pingelig. Ich habe auch keine C Waffe in meinem ZWR drinnen stehen die ich schon verkauft habe.
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von Promo » Do 16. Mär 2023, 18:29

Incite hat geschrieben:
Do 16. Mär 2023, 10:58
Bei meiner BH in NÖ wird das nicht so gehandhabt. Da bleiben die Magazine als Z7 oder Z8 im ZWR drinnen wenn die A Waffe verkauft wurde. Einen A Platz für die Waffe frei kriegen geht bei meiner Behörde auch nur durch Verkauf. :(
... die könnten mich mal kreuzweise wenn ich nach jedem Verkauf um 160 Euro eine neue WBK kaufen sollte, das würd ich nie bezahlen. Die Magazine sind eh im ZWR, wozu die Arbeit machen und die Ziffer ändern?
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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von Simon80 » Mo 3. Jul 2023, 17:12

Ich muss dem Thread nochmal aufwärmen-
Ich hab eine Kat A Z8 Verkauft und demnach den Platz jetzt frei.
Kann ich mir nun von Privat eine B Waffe (z.B. Steyr AUG) kaufen und bei der Meldung an die Behörde direkt als Anmerkung dazu schreiben das diese auf den Kat A Platz soll?
Oder wäre der einzige Weg wirklich eine bereits als Z8 gemeldete Waffe zu kaufen?

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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von rider650 » Di 4. Jul 2023, 08:54

Simon80 hat geschrieben:
Mo 3. Jul 2023, 17:12
Ich muss dem Thread nochmal aufwärmen-
Ich hab eine Kat A Z8 Verkauft und demnach den Platz jetzt frei.
Kann ich mir nun von Privat eine B Waffe (z.B. Steyr AUG) kaufen und bei der Meldung an die Behörde direkt als Anmerkung dazu schreiben das diese auf den Kat A Platz soll?
Oder wäre der einzige Weg wirklich eine bereits als Z8 gemeldete Waffe zu kaufen?
Das geht, hab ich schon so gemacht.

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Re: Neue Kat. A (Z.8) Waffe kaufen

Beitrag von Simon80 » Di 4. Jul 2023, 09:50

rider650 hat geschrieben:
Di 4. Jul 2023, 08:54

Das geht, hab ich schon so gemacht.
Ok danke für die Info, hab bisher nur A Waffen ohne Magazin als B verkauft aber noch nie umgekehrt.

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