Zeusis hat geschrieben: ↑Do 5. Nov 2020, 20:41
Vernichten oder verkaufen?
Wie wird das geregelt?
Bzw. wer vernichtet sie?
Und an wenn darf ich verkaufen?
Wo steht dann das ihg nur 7 kaufen darf?
Bzw. geht das online ja eig nicht mehr und muss man dann nach jedem verkauf/kauf eine neue WBSK holen ???0
am besten gibts du HiCap magazine die du nicht mehr moechtest bei der polizei ab
achtung! du musst dir unbedingt eine bestaetigung darueber ausstellen lassen
haendler werden sie nicht immer nehmen, die muesten ja die ZWR eintragung dafuer vornehmen die sie aber nicht verrechnen duerfen
verkaufen darfst du sie an berechtigte (eintrag auf der WBK , darf besitzen XX srueck §17/1/ 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11
im gesetz steht dass du keine mehr besitzen darfst
in den altbestandregelungen steht dass du die die du am 14.12.2019 hattest weiter besitzen darfst
nach dzt rechtsauslegung bezieht sich das nicht auf DIESE physikalischen magazine sondern auf die anzahl vom 14.9.2020
daher 7
nein, einmal eine neue WBk mit den altbesitzeintragene machen lassen
mehr darfst eh ned kaufen als reiner magazin altbesitzer ( 17/1/9 od 17/1/10)
bei waffen + magazin altbesitz (17/1/7 od 17/1/8 od 17/1/11) hast eh keine beschraenkung bei der stueckzahl, aber dafuer eine einschraenke WELCHE art von magazinen es ist, naemlich die die zur jeweils besessenen waffe passen