gewo hat geschrieben: ↑Di 31. Mär 2020, 12:47
Sind kein problem seit 14.12.19
Im Inland selbst nicht (mehr), weil in § 5 Abs 1 Z1 WaffG von den in der Kriegsmaterialverordnung angeführten Waffen halbautomatische Karabiner oder Gewehre ausgenommen worden sind.
Halbautomatische Karabiner oder Gewehre sind daher im Sinne des WaffG kein Kriegsmaterial mehr. Im Sinn des Kriegsmaterialgesetzes und der Kriegsmaterialverordnung (KM-VO) schon.
Bajonettwarze, MFD etc. sind unter anderem ausschlaggebend dafür, ob es sich um eine Jagd- oder Sportwaffe (§ 1 Z 1 lit. a KM-VO) handelt oder nicht. Das ist im Bereich der KM-VO noch immer relevant (Ein- Ausfuhr). Wenn das Trumm einmal im Inland ist, ists wurscht.