Und das ist dann eine (eMail-)Meldung(?) des Besitzers an seine BH, oder meldet das der Büchsenmacher direkt ins ZWR?
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Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Hmm...
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Also ich kenne zwei Behörden in NÖ bei denen kann man definitiv keine Waffen auf einen Verein melden.
Die Waffen müssen auf ein Mitglied des Vorstandes gemeldet sein. Rechtfertigung kann wohl "Vereinswaffe" sein, trotzdem sind sie auf eine Person gemeldet.
Das mit der Eigentümergemeinschaft hab ich überhaupt noch nie gehört, spannende Geschichte...
Die Waffen müssen auf ein Mitglied des Vorstandes gemeldet sein. Rechtfertigung kann wohl "Vereinswaffe" sein, trotzdem sind sie auf eine Person gemeldet.
Das mit der Eigentümergemeinschaft hab ich überhaupt noch nie gehört, spannende Geschichte...
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Wie ist das dann bei Vereinen, die einen Haufen Kat. B Leihwaffen haben? Hat dann der Obmann 2 Dutzend Plätze und bekommt die von der Behörde auch so zugesprochen mit der Rechtfertigung Leihwaffen für den Verein?
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
ja
ist ein rechtfertigungsgrund
und zwar ein ziemlich wasserdichter ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
WO müssen die gelagert werden?
Szenario:
15 Vereinswaffen beim Obmann/OSM zu Hause im Safe auf den Obmann/OSM gemeldet ist ja schön und Gut
aber dann die Waffen jeden Tag vom Safe ins Vereinshaus zu transportieren - und Abends wieder retour wird zäh.
Darf der Obmann/OSM als Besitzer Waffen im Vereinssafe aufbewahren? bzw. umgekehrt? Also Vereinswaffen dauerhaft bei sich im Safe haben?
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
schusswaffen koennen grundsaetzlich ueberall verwahrt werdengynta hat geschrieben: ↑Di 23. Jun 2020, 22:59WO müssen die gelagert werden?
Szenario:
15 Vereinswaffen beim Obmann/OSM zu Hause im Safe auf den Obmann/OSM gemeldet ist ja schön und Gut
aber dann die Waffen jeden Tag vom Safe ins Vereinshaus zu transportieren - und Abends wieder retour wird zäh.
Darf der Obmann/OSM als Besitzer Waffen im Vereinssafe aufbewahren? bzw. umgekehrt? Also Vereinswaffen dauerhaft bei sich im Safe haben?
sie muessen nur sicher verwahrt werden
ab 20 stk im raeumlichen naheverhaeltnis ist eine meldung an die behoerde zu erstatten
darunter geht es die behoerde im prinzip nix an wo ich verwahre
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Müssen die Waffen nicht an der/den Adresse(n) die im ZWR steht/stehen gelagert werden? Bei mir sind es z.B. zwei Adressen.gewo hat geschrieben: ↑Di 23. Jun 2020, 23:02schusswaffen koennen grundsaetzlich ueberall verwahrt werdengynta hat geschrieben: ↑Di 23. Jun 2020, 22:59WO müssen die gelagert werden?
Szenario:
15 Vereinswaffen beim Obmann/OSM zu Hause im Safe auf den Obmann/OSM gemeldet ist ja schön und Gut
aber dann die Waffen jeden Tag vom Safe ins Vereinshaus zu transportieren - und Abends wieder retour wird zäh.
Darf der Obmann/OSM als Besitzer Waffen im Vereinssafe aufbewahren? bzw. umgekehrt? Also Vereinswaffen dauerhaft bei sich im Safe haben?
sie muessen nur sicher verwahrt werden
ab 20 stk im raeumlichen naheverhaeltnis ist eine meldung an die behoerde zu erstatten
darunter geht es die behoerde im prinzip nix an wo ich verwahre
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
nein
es gibt dafuer keinerlei gesetzliche basis
du musst wissen WO sie verwahrt sind
unberechtigte duerfen dort darauf KEINEN zugriff haben
sie muessen dort SICHER verwahrt werden
du musst kurzfristig darauf ZUGRIFF haben koennen
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Ich würde sagen, sie sollte sich den UHR kaufen. Damit darf sie auch Zugriff auf die passende Munition haben (auch Kurzwaffenmunition) lt. §24 WaffG
(1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.
Und ihr Mann sowieso wegen seiner WBK
(1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.
Und ihr Mann sowieso wegen seiner WBK
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Ähm... du liegst komplett daneben....bosfra hat geschrieben: ↑Mi 24. Jun 2020, 01:05Ich würde sagen, sie sollte sich den UHR kaufen. Damit darf sie auch Zugriff auf die passende Munition haben (auch Kurzwaffenmunition) lt. §24 WaffG
(1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.
Und ihr Mann sowieso wegen seiner WBK
Er hat keine WBK und er will sich den UHR kaufen. Die Frage war ob sie "sein Teil" angreifen darf.
![😆](http://cdn.jsdelivr.net/emojione/assets/3.1/png/64/1f606.png)
Kann man das hier ab den Vereinswaffen vielleicht trennen? Das hat nix mit meiner Frage zu tun.
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Die vorher genannte "Eigentümergemeinschaft" könnte eine Lösung des Problems sein.
Vielleicht kann das mal jemand erläutern? Das Thema ist mir nämlich noch nie untergekommen.
Vielleicht kann das mal jemand erläutern? Das Thema ist mir nämlich noch nie untergekommen.
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
eine eigentuemergemeinschaft ist grundsaetzlich ein rechtskonstukt aus dem eigentumswohnungsrecht
auch den gemeinsamen besitz von zb kraftfahrzeugen soll es geben (hab ich glaub ich auch schon mal in einem zulassungsschein gesehen, bin aber nimmer sicher)
niemand kann dich dran hindern etwas gemeinsam mit einem anderen zu besitzen
entweder in einem teilungsverhaeltnis oder zur ungeteilten hand
was die waffenbeheorde draus macht weiss ich ned
auf den ersten tick faellt mir jetzt keine bestimmung aus gesetz oder verordnung ein die dagegen spricht
aber wortwoertlich kenn ich das alles halt auch ned bis in den siebenten nebensatz hinein, evt gibts ein no-go irgendwo ... weiss ned
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Beim KFZ geht das definitiv. Habe ich mit meiner Freundin so. Sie steht oben im Zulassungsschein drin, ich bin als weiterer Zulassungsbesitzer unten bei den Reifendimensionen eingetragen. Hat einen ganzen Euro extra gekostet der Spaß.gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Jun 2020, 08:54eine eigentuemergemeinschaft ist grundsaetzlich ein rechtskonstukt aus dem eigentumswohnungsrecht
auch den gemeinsamen besitz von zb kraftfahrzeugen soll es geben (hab ich glaub ich auch schon mal in einem zulassungsschein gesehen, bin aber nimmer sicher)
niemand kann dich dran hindern etwas gemeinsam mit einem anderen zu besitzen
entweder in einem teilungsverhaeltnis oder zur ungeteilten hand
was die waffenbeheorde draus macht weiss ich ned
auf den ersten tick faellt mir jetzt keine bestimmung aus gesetz oder verordnung ein die dagegen spricht
aber wortwoertlich kenn ich das alles halt auch ned bis in den siebenten nebensatz hinein, evt gibts ein no-go irgendwo ... weiss ned
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