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Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Nachdem mich ein Kollege gefragt hat und ich darauf nur mit Vermutungen antworten konnte:
Sachlage:
- Ehepaar im gemeinsamen Haushalt, sonst keine weiteren Personen
- Beide erfüllen die Vorgaben um Kat.C Waffen haben zu dürfen.
- Der Ehemann möchte einen UHR zur SV und Hobbyschiessen erwerben erwerben.
- Die sichere Aufbewahrung wäre gegeben
Frage hierzu:
- Darf die Ehefrau darauf zugreifen, auch wenn der Ehemann nicht anwesend ist?
Die Waffe kann ja nur auf einen Besitzer registriert werden, reichen aber für den Zugriff durch die Frau zum Reinigen, Schiessen, SV-Fall, kurz die Benutzung die Vorgaben die beim Kauf eingehalten werden müssen?
Bei WBK - Besitzern und den Zugriffsrechten kenne ich mich aus, aber bei WBK-losen kann ich nur raten und will nichts falsches weitergeben.
Danke vorab an alle für Die Zeit und die Beantwortung!
Sachlage:
- Ehepaar im gemeinsamen Haushalt, sonst keine weiteren Personen
- Beide erfüllen die Vorgaben um Kat.C Waffen haben zu dürfen.
- Der Ehemann möchte einen UHR zur SV und Hobbyschiessen erwerben erwerben.
- Die sichere Aufbewahrung wäre gegeben
Frage hierzu:
- Darf die Ehefrau darauf zugreifen, auch wenn der Ehemann nicht anwesend ist?
Die Waffe kann ja nur auf einen Besitzer registriert werden, reichen aber für den Zugriff durch die Frau zum Reinigen, Schiessen, SV-Fall, kurz die Benutzung die Vorgaben die beim Kauf eingehalten werden müssen?
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Danke vorab an alle für Die Zeit und die Beantwortung!
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Wenn kein Waffenverbot besteht und sich keine Kat. B oder sonstige wbk pflichtigen Sachen im Waffenschrank befinden ja.
Aufpassen bei UHR in Kurzwaffenkaliber !
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
jop
faustfeuerwaffen kaliber ist damnn schlcht
weil die gattin dann nicht auf munition zugreifen darf
in so einem fall ggf waffe als eigentuemergemeinschaft melden
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Dazu gibts schon einige Threads hier.
Der richtige Suchbegriff lautet "keine überspitzten Anforderungen"
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html
Der richtige Suchbegriff lautet "keine überspitzten Anforderungen"
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
das gilt fuer kat BTagnor hat geschrieben: ↑Di 23. Jun 2020, 10:09Dazu gibts schon einige Threads hier.
Der richtige Suchbegriff lautet "keine überspitzten Anforderungen"
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html
hier war die frage nach kat C
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Ich les da im Urteil "von Waffen" und nichts von Kat B.
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
das ganze verfahren drehte sich um die unzulässige ueberlassung genehmigungspflichtiger waffen
fuer die ueberlassung solcher waffen ist ein waffenrechtliches Dokument Voraussetzung
kat C waffen sind nicht genehmigungspflichtig sondern meldepflichtig
es kann keine unzulässige ueberlassung meldepflichtiger waffen an die eigenen Gattin geben (sofern sie kein waffenverbot hat oder sie illegalen Aufenthalts ist)
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Das die Kategorie C Waffe selbst überlassen werden darf steht wohl außer Frage.
Es geht um die Kurzwaffenmunition. Hier könnte man unter Umständen etwas von dem Verfahren bzgl. genehmigungspflichtiger Waffen ableiten.
Es geht um die Kurzwaffenmunition. Hier könnte man unter Umständen etwas von dem Verfahren bzgl. genehmigungspflichtiger Waffen ableiten.
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Ist das Thema mit der Munition nicht gegessen, dass wenn man beweisen kann, Zugriff auf eine passende Kat-C Waffe hat, dass man die Muni auch kaufen/besitzen darf?
Gerade bei Eheleuten wäre es ja schwachsinnig, wenn sich beide ihre eigenen (identen) Kanonen kaufen müsste, nur damit sie mit einer Kurzwaffenmuni schießen dürfen.
ich würde - um sicher zu gehen - zwar nachfragen aber kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das ein Problem sein dürfte. Die Frage ist auch, wann das überhaupt zu tragen kommt... Kontrolle gibt es bei einem reinen Kat-C Haushalt ja sowieso nicht...
Gerade bei Eheleuten wäre es ja schwachsinnig, wenn sich beide ihre eigenen (identen) Kanonen kaufen müsste, nur damit sie mit einer Kurzwaffenmuni schießen dürfen.
ich würde - um sicher zu gehen - zwar nachfragen aber kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das ein Problem sein dürfte. Die Frage ist auch, wann das überhaupt zu tragen kommt... Kontrolle gibt es bei einem reinen Kat-C Haushalt ja sowieso nicht...
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
mit nichten
faustfeuerwaffen munition darf nur mit einem entsprechenden waffenrechtlichen dokument besessen werden.
die berechtigung zum besitz und erwerb von faustfeuerwaffen munition ist eine §33 registrierungsbestaetigung auf eine entsprechende kat C waffe
daher habe ich ja geschrieben
eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es
machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR?
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?
sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten
keine ahnung wie die das machen
bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Du hast da sicherlich mehr Einblick als ich... Mir wäre neu, dass Waffen auf Vereine registriert werden können.gewo hat geschrieben: ↑Di 23. Jun 2020, 20:07das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?
sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten
keine ahnung wie die das machen
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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
„Vereinswaffe“ ist bei Kat C seit mehreren Jahren ein rechtfertigungsgrundBalistix hat geschrieben: ↑Di 23. Jun 2020, 21:24Du hast da sicherlich mehr Einblick als ich... Mir wäre neu, dass Waffen auf Vereine registriert werden können.
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