Jaeger hat geschrieben: ↑Di 14. Apr 2020, 23:48
3. Für die MCX gibt es einen ganzen 300blk Upper von Sig. Kann ich diesen als Welchselsystem eintragen lassen oder würde das auch unter Zubehör fallen? Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Lower regestrierungspflichtig.
4. Ansonsten geht ein Lauf wechsel bei der Virtus relativ easy. Muss ein Lauf in einem anderem Kaliber gemeldet werden?
Ein Upper ist ein Wechselsystem und braucht daher einen Zubehörplatz. Ein Lower muss nicht registriert werden, der ist waffenrechtlich so relevant wie ein Turnschuh.
Ein Lauf ist auch ein wesentlicher Bestandteil einer Waffe und muss daher als Zubehör eingetragen werden.
5. Fallen Schalldämpfer, Lichter, Zielvorrichtungen (Red Dot, Zielfernrohr, etc.) unter die Kategorie "Zubehör"? Das konnte ich leider noch nicht herausfinden oder dürfen die ohne Einschränkung gekauft und montiert werden
Nein sie Fallen nicht unter Zubehör. Nichts davon ist ein wesentlicher Bestandteil von Schusswaffen.
Aber aufpassen, Schalldämpfer sind verbotene Waffen.
Schusswaffen
§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
1.der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2.der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3.der Kategorie C (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.