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Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

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neuling1234
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Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von neuling1234 » Mi 26. Feb 2020, 11:59

Nachdem ich in nächster Zeit eine Waffenbesitzkarte erwerben möchte, muss ich ja auch ein waffenpsychologisches Gutachten machen & den Behörden zur Verfügung stellen.

Ich habe schon einige Dinge darüber gelesen und bin eigentlich ziemlich entspannt - denke mal dass ich das ohne Probleme bestehen sollte. Der einzige Punkt, der mir ein wenig zu denken gibt, ist ob ich meine frühere Psychotherapie erwähnen soll, falls ich danach gefragt werden.

Aufgrund einer chronischen Krankheit & damaligen Lebensphase war ich mehrere Jahre in Psychotherapie, die ich aber "erfolgreich" abgeschlossen habe - das Ende dieser Therapie ist jetzt auch schon 8 Jahre wieder her und ich habe meine damaligen Probleme gelöst, bin ein sehr froher Mensch und "stehe mit beiden Beinen im Leben"..

Was meint Ihr?
Nachdem die Psychologen ja eh keine Supermänner suchen, würde ich entsprechende Fragen eher ehrlich beantworten - oder meint Ihr dass man dann gleich unten durch ist, egal wie es einem geht und wielange das ganze schon her ist?

Danke!

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andishp
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von andishp » Mi 26. Feb 2020, 12:10

Mein Test ist schon ein paar Jahre her.
Aber ich glaube das ich damals gefragt wurde ob es
Psychische Probleme gibt oder gab.
Wenn das das Fall ist würde ich die Wahrheit sagen.
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Hellprayer
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Hellprayer » Mi 26. Feb 2020, 12:17

neuling1234 hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 11:59
Nachdem ich in nächster Zeit eine Waffenbesitzkarte erwerben möchte, muss ich ja auch ein waffenpsychologisches Gutachten machen & den Behörden zur Verfügung stellen.

Ich habe schon einige Dinge darüber gelesen und bin eigentlich ziemlich entspannt - denke mal dass ich das ohne Probleme bestehen sollte. Der einzige Punkt, der mir ein wenig zu denken gibt, ist ob ich meine frühere Psychotherapie erwähnen soll, falls ich danach gefragt werden.

Aufgrund einer chronischen Krankheit & damaligen Lebensphase war ich mehrere Jahre in Psychotherapie, die ich aber "erfolgreich" abgeschlossen habe - das Ende dieser Therapie ist jetzt auch schon 8 Jahre wieder her und ich habe meine damaligen Probleme gelöst, bin ein sehr froher Mensch und "stehe mit beiden Beinen im Leben"..

Was meint Ihr?
Nachdem die Psychologen ja eh keine Supermänner suchen, würde ich entsprechende Fragen eher ehrlich beantworten - oder meint Ihr dass man dann gleich unten durch ist, egal wie es einem geht und wielange das ganze schon her ist?

Danke!
Nein, außer du fühlst dich bemüßigt der/dem Psychologin/en auch deine Knochenbrüche, OPs usw. aufzuzählen.

Eine Psychotherapie ist keine Schande und keine latente Bedrohung für irgend jemanden. Es ist leider in unserer Gesellschaft immer noch ein Stigmata wenn man sich in einer schweren Zeit Hilfe bei einem Profi holt. Da gibt es aber nichts wofür man sich schämen müsste.

Von daher, einfach hingehen, reden und wenn die Frage auftaucht dann ehrlich beantworten. Wie gesagt, es ist nichts was einen disqualifizieren würde...
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Balistix » Mi 26. Feb 2020, 12:24

Aktiv ansprechen würd ich es nicht, aber auf eine direkte Frage ehrlich antworten - ist ja kein "Beinbruch" (no pun intended), sowas kann man mit einem Psychologen durchaus wertfrei besprechen. Alles andere erzeugt den Eindruck, dass du glaubst, etwas zu verbergen zu haben und würde mich erst recht misstrauisch machen.
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von gunlove » Mi 26. Feb 2020, 13:07

Hellprayer hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 12:17
neuling1234 hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 11:59
Nachdem ich in nächster Zeit eine Waffenbesitzkarte erwerben möchte
...
war ich mehrere Jahre in Psychotherapie, die ich aber "erfolgreich" abgeschlossen habe
...
Was meint Ihr?
...
...
Eine Psychotherapie ist keine Schande und keine latente Bedrohung für irgend jemanden.
... nichts wofür man sich schämen müsste.

...
Genau so wie Hellprayer sehe ich das auch und genau deshalb würde ich es auch von mir(!) aus ansprechen. Eine frühere Psychotherapie ist, wie es Hellprayer bereits geschrieben hat, nichts wofür man sich schämen müsste und nichts was einen disqualifizieren würde. Im Gegenteil! Und wenn man es selbst anspricht zeigt es mMn. doch nur, wie gut man selbst damit umgehen kann!
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Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Dobi » Mi 26. Feb 2020, 16:10

Ich sehe es wie so wie in den anderen bisherigen Kommentaren:
Offen ansprechen, wenn danach gefragt wird und dazu entsprechend erklären!
Die Psychologin oder der Psychologe können es ja im Normalfall richtig einordnen.

Es von sich aus ansprechen wird aller Vorraussicht nicht nötig sein, da mWn. auf jeden Fall gefragt wird, ob es psychologische Probleme gibt oder gab! Da kann man dann wahrheitsgemäß antworten, dass es zwar keine psychologischen Probleme gab, aber man sich in einer herausfordernden Lebenssituation professionelle Hilfe in Form einer Therapie genommen hat!
In meinen Augen unterstreicht das sogar die Zuverlässigkeit und sollte entsprechend bewertet werden.

Aus meiner Erfahrung:
Ich hab beim Gespräch alle Dinge aus der Vergangenheit brav angeführt und auch erklärt (da sie erfahrungsgemäß schon bei verschiedensten "Anlässen" plötzlich wieder aufgetaucht sind). Die Psychologin hat alles brav notiert und in ihrem Gutachten auch angeführt und deutlich vermerkt, dass sich daraus keinerlei Bedenken zu meiner Zuverlässigkeit ergeben.
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nerd
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von nerd » Mi 26. Feb 2020, 23:12

Mit dem Psychologischen Gutachten nach Waffengesetz wird unter Zuhilfenahme von zB. Klinischen Tests geprüft, ob beim Antragsteller eine Neigung vorliegt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden.
Demäch ist nach §8 Abs. 2 WaffG ein Mensch keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Dem Psychologen stehen unterschiedliche Tests zur Verfügung, er kann Verfahren nach Massgabe des Gespräches einsetzen (wie groß der aktuelle Spielrahmen derzeit ist, weiss ich leider nicht mehr genau). Ebenso ist die Gesprächsführung nicht im Sinne eines standardisierten Interviews vollständig genormt, folgt jedoch klaren Richtlinien.

Das Durchlaufen einer Psychotherapie wird vom Psychologen im Laufe des Vier-Augen-Gespräches bewertet werden:
in den meisten Fällen und wahrscheinlich als einer Zuverlässigsprüfung zuträglich (also gut für Dich!), weil der Antragsteller unter psychischer Belastung bereits bewiesen hat, sich Hilfe von außen zu holen.
Anders wäre es, wenn ein Verdacht auf Vorliegen einer Zwangserkrankung bzw. eines entstehenden neurologisch-psychiatrischen Leidens gegeben wäre; insbesondere, wenn dieses zB. mit einer Neigung zu impulshaftem Verhalten verbunden wäre. Diese würden eine näherliegende Prüfung erfordern. Zumeist würden solche Erkrankungen zuvor aktenkundig geworden sein, bzw. werden diese im Rahmen der Testung bzw. des psychologischen Gespräches ohnehin geprüft.
Der letzte Fall daher nur zur Differenzierung, weil er nach Deiner Schilderung offenbar nicht vorliegt.

Wäre ich in deiner Situation, dann würde ich mich so verhalten: wenn die Frage kommt, offen beantworten; die Ursachen der Therapie von damals offen darlegen, um keine Zweifel aufkommen zu lassen. Für Psychologen ist Psychotherapie was völlig normales; ein durchstandener Beinbruch würde Dich auch nicht von der Führerscheinprüfung abhalten, nachdem alles auskuriert ist; und eine Therapie ist für Psychologen auch nicht viel mehr. Ingesamt würde ich persönlich eine solche Offenheit als weiteren Nachweis der Festigung der eigenen Persönlichkeit positiv interpretieren. Wie immer an dieser Stelle bleibt aber zu erwähnen, dass dies meine private Sicht der Dinge ist, und keine professionelle Empfehlung.

Übrigens - wenn es aufgrund von Zweifeln aus der Erstuntersucung zu einer weiterführenden Untersuchung kommen sollte, ist das mit nicht unbeträchtlichen Mehrkosten verbunden. Siehe folgende Seite des KfV mit Tarifen:
https://www.kfv.at/waffenrechtliche-ver ... spruefung/

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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von m_a_d » Mi 26. Feb 2020, 23:24

neuling1234 hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 11:59
Nachdem ich in nächster Zeit eine Waffenbesitzkarte erwerben möchte, muss ich ja auch ein waffenpsychologisches Gutachten machen & den Behörden zur Verfügung stellen.
Ich kann Dir anhand der Infos in dem von mir zitierten Teil Deines Postings generell empfehlen, Dir einen der zugelassenen "WaffPsychGutachter" auszusuchen, der von einer der Interessensvertretungen auf ihrer Homepage empfohlen wird.

edit: diese arbeiten (wie sehr wahrscheinlich alle anderen auch) mit Sicherheit korrekt, aber sind wahrscheinlich nicht a priori gegen den privaten Waffenbesitz
-------------------------------------
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Jiggler
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Jiggler » Do 27. Feb 2020, 01:10

nerd hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 23:12
Übrigens - wenn es aufgrund von Zweifeln aus der Erstuntersucung zu einer weiterführenden Untersuchung kommen sollte, ist das mit nicht unbeträchtlichen Mehrkosten verbunden. Siehe folgende Seite des KfV mit Tarifen:
https://www.kfv.at/waffenrechtliche-ver ... spruefung/
Ich habe mich schon immer gefragt, vor allem noch bei alter Regelung, wieso soll ich bei dem gleichen Typen, der mich für unzuverlässig erklärt hat, eine tiefergehende Untersuchung für mehr Geld machen, als zu jemand anderem zu gehen, wo sozusagen alles wieder auf Null steht? Hat das wirklich jemals jemand gemacht? :lol:
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Dobi » Do 27. Feb 2020, 06:38

Jiggler hat geschrieben:
Do 27. Feb 2020, 01:10
nerd hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 23:12
Übrigens - wenn es aufgrund von Zweifeln aus der Erstuntersucung zu einer weiterführenden Untersuchung kommen sollte, ist das mit nicht unbeträchtlichen Mehrkosten verbunden. Siehe folgende Seite des KfV mit Tarifen:
https://www.kfv.at/waffenrechtliche-ver ... spruefung/
Ich habe mich schon immer gefragt, vor allem noch bei alter Regelung, wieso soll ich bei dem gleichen Typen, der mich für unzuverlässig erklärt hat, eine tiefergehende Untersuchung für mehr Geld machen, als zu jemand anderem zu gehen, wo sozusagen alles wieder auf Null steht? Hat das wirklich jemals jemand gemacht? :lol:
Du wirst ja nicht in der 1. Runde für Unzuverlässig erklärt, wenn eine tiefergehende Beurteilung nötig wird. Es kann halt erst im Zuge einer tiefergehenden Beurteilung deine Zuverlässigkeit festgestellt werden!

Wenn dich früher Psychologe A für unzuverlässig erklärte, ging man einfach zu Psychologe B und hat dort nochmal die 1. Runde probiert und konnte das so lange spielen bis man entweder Erfolg hatte oder einem die Kohle ausgegangen ist!

Jetzt haben sie halt durch die Meldepflicht hier einen Riegel vorgeschoben …
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Papa Bär » Do 27. Feb 2020, 08:37

Dobi hat geschrieben:
Do 27. Feb 2020, 06:38
Jetzt haben sie halt durch die Meldepflicht hier einen Riegel vorgeschoben …
DAS ist genau ein Punkt, der mir nicht eingeht.
Es gibt also eine DB, wo erfasst wird, wieviele Antritte jemand hat?
Na dann ist es wohl eindeutig was Sache ist, oder warum sollte jemand mehrmals sonst zum Psychologen gehen wegen dem Eingangstest?
Prüft also jeder Psychologe bei Anmeldung ob es da schon einen Vortermin gab? Wie läuft das ab?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Dobi » Do 27. Feb 2020, 15:19

Papa Bär hat geschrieben:
Do 27. Feb 2020, 08:37
Dobi hat geschrieben:
Do 27. Feb 2020, 06:38
Jetzt haben sie halt durch die Meldepflicht hier einen Riegel vorgeschoben …
DAS ist genau ein Punkt, der mir nicht eingeht.
Es gibt also eine DB, wo erfasst wird, wieviele Antritte jemand hat?
Na dann ist es wohl eindeutig was Sache ist, oder warum sollte jemand mehrmals sonst zum Psychologen gehen wegen dem Eingangstest?
Prüft also jeder Psychologe bei Anmeldung ob es da schon einen Vortermin gab? Wie läuft das ab?
Keine Ahnung wie das Abläuft! Es gab hier auch seitens der Psychologen schon Diskussionen, wie das mit der artzlichen Verschwiegenheitspflicht und DSGVO unter einen Hut zu bringen sei …
… aber solche kleinen "Details" interessieren ja den Gesetzgeber nur Bedingt ;-)
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Jiggler » Do 27. Feb 2020, 19:47

Ich glaube hingehen, kannst du so oft du willst, erst auf der Behörde wissen sie, dass du zu oft warst. Somit müsste kein Psychologe Zugriff auf die DB haben.
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von Alaskan454 » Do 27. Feb 2020, 20:35

gunlove hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 13:07

Eine frühere Psychotherapie ist, wie es Hellprayer bereits geschrieben hat, nichts wofür man sich schämen müsste und nichts was einen disqualifizieren würde.
:text-+1:

Es zeigt vor allem Größe wenn man bereit ist sich helfen zu lassen.
Mfg

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gunlove
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Re: Waffenpsychologisches Gutachten - Psychotherapie erwähnen?

Beitrag von gunlove » Do 27. Feb 2020, 20:37

Alaskan454 hat geschrieben:
Do 27. Feb 2020, 20:35
gunlove hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 13:07

Eine frühere Psychotherapie ist, wie es Hellprayer bereits geschrieben hat, nichts wofür man sich schämen müsste und nichts was einen disqualifizieren würde.
:text-+1:

Es zeigt vor allem Größe wenn man bereit ist sich helfen zu lassen.
Mfg
:text-+1:
Das denke ich auch! Weil es wahrscheinlich auch Überwindung kostet diesen Schritt zu gehen.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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