nein
egal
definition lautet auf
"mit oder ohne langen magazin"
es ist egal ob eines drinnen steckt
es ist auch egal ob es eins gibt
fakt ist halt nur dass ein revolver nicht drunter faellt
nein
Verstehe ich das jetzt richtig? Annahme:Balistix hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 10:50Unter 17/1/9 und 10 fallen nur Magazine, zu denen du bisher keine passende Schusswaffe hattest. Diese sind platzmäßig auf die auf der WBK aufgedruckte Anzahl beschränkt und du kannst daher nicht einfach nachkaufen, sondern musst zuvor einen oder mehrere dieser Plätze räumen.
KGR84 hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 11:07Verstehe ich das jetzt richtig? Annahme:
momentane Situation:
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Man hat 4 B Plätze. Besitzt derzeit eine Glock die als 17/1/7 und z.B. eine AUG die als 17/1/8 gemeldet wird. + 2 "normale" B-Waffen
Sprich man hat dann nurnoch 2 B + 1x17/1/7 + 1x17/1/8.
Ich darf mir für die Glock und die AUG jederzeit zusätzliche Magazine kaufen!? Diese werden dann ins ZWR eingetragen. -> Ja.
Man meldet als 17/1/10 eine gewissen Anzahl AR15 Magazine z.B. 5 Stück. (Es werden also 5 Stk auf der WBK eingetragen).
Ich darf die Anzahl der AR15 Magazine nicht erhöhen, aber ich darf mit behördlicher Meldung die Anzahl redzieren? -> Ja (Abgeben oder an Berechtigten verkaufen)
Dies führt dann zu einer Neuaustellung der WBK da sich die Anzahl geändert hat. -> Nein, du hast dann freie Z10-Plätze.
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optionale zukünftige Situation:
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Nun verkaufe ich die AUG und kaufe mir eine AR15. Diese darf dann auf den Platz der AUG (also 17/1/8) kommen.
Da darf ich dann auch meine 10+ Magazine verwenden wie zuvor in der AUG (also auch auf nicht behördlich genehmigten Schiessplätzen, also zu Hause anstecken)??? Stimmt das so? -> Ja, du kannst die Magazine dann auch von Z10 nach "passend, platzfrei" umtragen lassen, dann hast du wieder Z10-Plätze frei.
Und ich darf mir ab diesem Zeitpunkt auch weitere AR15 Magazine kaufen, was ich zuvor nicht durfte. -> Ja.
Was passiert dann mit der 17/1/10 Eintragung auf der WBK? Diese wird gestrichen? -> Nein, wenn du die Magazine von Z10 nach "passend, platzfrei" umtragen lässt, hast du wieder Z10-Plätze frei.
Bzw. kann/muss ich die AUG Magazine, die ich eventuell nicht verkaufe als 17/1/10 melden? -> Können sicher, müssen nicht (frag nicht nach dem Sinn, steht so im Runderlassfragment, das im Forum kursiert).
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Nur am Stand (behördlich genehmigter) darfst die Glock "Kat B" mit HighCap verwenden.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 12:21ok, wenn ich EINE Glock melde mit HiCap gilt das ja für die anderen mit HICAP auch? Die sind halt noch "B" und ich kann am Stand die großen verwenden...
Wenn ich die 41er in .45ACP als Kat A mit HicAp melde (die tut mir am wenigsten weh als A) kann ich ja trotzdem alle andern Glocks als "B" führen mit normalen Mags und am Stand kann ich sowieso ALLE mit HICap verwenden.. Aber ich kann HiCaps Mags nachkaufen/ergänzen/austauschen weil ich ja den 17/1/7 Eintrag habe.. (natürlich nur so, dass die Gesamtanzahl nicht überschritten wird bzw gleich bleibt)bino71 hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 12:32Nur am Stand (behördlich genehmigter) darfst die Glock "Kat B" mit HighCap verwenden.combatmiles hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2020, 12:21ok, wenn ich EINE Glock melde mit HiCap gilt das ja für die anderen mit HICAP auch? Die sind halt noch "B" und ich kann am Stand die großen verwenden...
Darüber denke ich auch seit Tagen nach...