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Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 10:43

KGR84 hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 09:49
Und wo/wie ist/wird festgehalten was dann auf einen §17/1/7 Platz darf?

Ok ein Revolver ist klar, der fällt dann nicht darunter. Aber wer weis ob es für eine PPK oder für eine Glock 43 Magazine gibt, die mehr als 20 Schuss fassen?
nein
egal

definition lautet auf
"mit oder ohne langen magazin"
es ist egal ob eines drinnen steckt
es ist auch egal ob es eins gibt

fakt ist halt nur dass ein revolver nicht drunter faellt
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Papa Bär » Do 30. Jan 2020, 10:44

Wenn ich mir das Bild der geposteten WBK genauer ansehe,. dann ist dort auch die Anzahl der Magazine vermerkt. Bedeutet das, dass man bei jedem Magazin das man kauft auch eine neue WBK braucht weil die Gesamtsumme auf der KArte drauf ist ?
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Balistix » Do 30. Jan 2020, 10:50

[quote="Papa Bär" post_id=769070 time=1580377464 user_id=8140]
Wenn ich mir das Bild der geposteten WBK genauer ansehe,. dann ist dort auch die Anzahl der Magazine vermerkt. Bedeutet das, dass man bei jedem Magazin das man kauft auch eine neue WBK braucht weil die Gesamtsumme auf der KArte drauf ist ?
[/quote]

Zu Schusswaffen nach 17/1/7 und 8, die sich in deinem Besitz befinden, darfst du so viele Magazine kaufen, wie du willst. Diese werden einzeln ins ZWR gemeldet.

Unter 17/1/9 und 10 fallen nur Magazine, zu denen du bisher keine passende Schusswaffe hattest. Diese sind platzmäßig auf die auf der WBK aufgedruckte Anzahl beschränkt und du kannst daher nicht einfach nachkaufen, sondern musst zuvor einen oder mehrere dieser Plätze räumen.
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von combatmiles » Do 30. Jan 2020, 10:54

Aha, jetzt denk chw eiß ich auch wie ich mein Zeugs melden/formulieren soll...

Ich meld das AUg, die 17er und die 41er nach Z17 7 und 8. (30iger, 33er 9 Para und 24er .45)

Die AK Mags und die MP5 Mags und die M1 carbine mags als Z17 9 und 10

Was soll i mir aufn WP melden? die großen Mags führ ich eher net on duty..
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von KGR84 » Do 30. Jan 2020, 11:07

Balistix hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 10:50
Unter 17/1/9 und 10 fallen nur Magazine, zu denen du bisher keine passende Schusswaffe hattest. Diese sind platzmäßig auf die auf der WBK aufgedruckte Anzahl beschränkt und du kannst daher nicht einfach nachkaufen, sondern musst zuvor einen oder mehrere dieser Plätze räumen.
Verstehe ich das jetzt richtig? Annahme:

momentane Situation:

---

Man hat 4 B Plätze. Besitzt derzeit eine Glock die als 17/1/7 und z.B. eine AUG die als 17/1/8 gemeldet wird. + 2 "normale" B-Waffen

Sprich man hat dann nurnoch 2 B + 1x17/1/7 + 1x17/1/8.

Ich darf mir für die Glock und die AUG jederzeit zusätzliche Magazine kaufen!? Diese werden dann ins ZWR eingetragen.

Man meldet als 17/1/10 eine gewissen Anzahl AR15 Magazine z.B. 5 Stück. (Es werden also 5 Stk auf der WBK eingetragen).

Ich darf die Anzahl der AR15 Magazine nicht erhöhen, aber ich darf mit behördlicher Meldung die Anzahl redzieren?

Dies führt dann zu einer Neuaustellung der WBK da sich die Anzahl geändert hat.

---


optionale zukünftige Situation:

---

Nun verkaufe ich die AUG und kaufe mir eine AR15. Diese darf dann auf den Platz der AUG (also 17/1/8) kommen.

Da darf ich dann auch meine 10+ Magazine verwenden wie zuvor in der AUG (also auch auf nicht behördlich genehmigten Schiessplätzen, also zu Hause anstecken)??? Stimmt das so?

Und ich darf mir ab diesem Zeitpunkt auch weitere AR15 Magazine kaufen, was ich zuvor nicht durfte.

Was passiert dann mit der 17/1/10 Eintragung auf der WBK? Diese wird gestrichen?

Bzw. kann/muss ich die AUG Magazine, die ich eventuell nicht verkaufe als 17/1/10 melden?

---
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HowlingWolf
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von HowlingWolf » Do 30. Jan 2020, 11:51

Kommentare in rot:
KGR84 hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 11:07
Verstehe ich das jetzt richtig? Annahme:

momentane Situation:

---

Man hat 4 B Plätze. Besitzt derzeit eine Glock die als 17/1/7 und z.B. eine AUG die als 17/1/8 gemeldet wird. + 2 "normale" B-Waffen

Sprich man hat dann nurnoch 2 B + 1x17/1/7 + 1x17/1/8.

Ich darf mir für die Glock und die AUG jederzeit zusätzliche Magazine kaufen!? Diese werden dann ins ZWR eingetragen. -> Ja.

Man meldet als 17/1/10 eine gewissen Anzahl AR15 Magazine z.B. 5 Stück. (Es werden also 5 Stk auf der WBK eingetragen).

Ich darf die Anzahl der AR15 Magazine nicht erhöhen, aber ich darf mit behördlicher Meldung die Anzahl redzieren? -> Ja (Abgeben oder an Berechtigten verkaufen)

Dies führt dann zu einer Neuaustellung der WBK da sich die Anzahl geändert hat. -> Nein, du hast dann freie Z10-Plätze.

---


optionale zukünftige Situation:

---

Nun verkaufe ich die AUG und kaufe mir eine AR15. Diese darf dann auf den Platz der AUG (also 17/1/8) kommen.

Da darf ich dann auch meine 10+ Magazine verwenden wie zuvor in der AUG (also auch auf nicht behördlich genehmigten Schiessplätzen, also zu Hause anstecken)??? Stimmt das so? -> Ja, du kannst die Magazine dann auch von Z10 nach "passend, platzfrei" umtragen lassen, dann hast du wieder Z10-Plätze frei.

Und ich darf mir ab diesem Zeitpunkt auch weitere AR15 Magazine kaufen, was ich zuvor nicht durfte. -> Ja.

Was passiert dann mit der 17/1/10 Eintragung auf der WBK? Diese wird gestrichen? -> Nein, wenn du die Magazine von Z10 nach "passend, platzfrei" umtragen lässt, hast du wieder Z10-Plätze frei.

Bzw. kann/muss ich die AUG Magazine, die ich eventuell nicht verkaufe als 17/1/10 melden? -> Können sicher, müssen nicht (frag nicht nach dem Sinn, steht so im Runderlassfragment, das im Forum kursiert).

---

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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von combatmiles » Do 30. Jan 2020, 12:16

hm...

ich möchte ALLE Möglichkeiten ausschöpfen bei meinem derzeitigen Bestand und nix "verlieren" an Möglichkeiten..

WP:
2 Plätze B

WBK:
4x KatB
1x KatA gem Z4 (Pumpgun,ich war einer der wenigen der gemolden hat..: ;) )

So, aktueller Bestand ohne KatA:
1 Aug mit xx Magazinen 30Schuß
1 G17
1 G21
1 G30
1 G41

Magazinsbestand "extra"

LW MAgs
AK Mags 3x 30iger, 1x 40iger
1x MP5 25er 9x19
1x M1 Carbine Mag 10 Schuß
KW Mags:
Glock Mags:
1x 33iger 9x19
2x 24er .45ACP

1 AK47 ist geplant in nächster Zeit... deswegen die Mags..

Wie mach ich das jetzt auch in Hinblick auf den WP?
Ich will das maximale an Möglichkeiten herausholen und da ist es ja entscheidend welche Waffen ich wo melde und mit welchen Mags..

Würd derzeit so ausschauen mein Antrag:

Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.

§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
Glock (welche soll ich melden mit welchen MAgs?)

§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
Steyr AUG Z A3 .223Rem Seriennummer xxxxx Die zusätzlichen Mags würd ich melden, der A-Platz ist mir da egal..

Darüber hinaus habe ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine :

§17/1/9 Magazine mit einer Kapazität über 20 Patronen für Faustfeuerwaffen:
Glock Kaliber .45 26 Schuß
Glock Kaliber 9x19mm 33 Schuß

§17/1/10 Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen für HA-Langwaffen :
AK 7,62x39 30 Schuß
AK 7,62x39 40 Schuß
MP5 9x19 25 Schuß
M1 Carbine .30Carbine 15 Schuß
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von bino71 » Do 30. Jan 2020, 12:19

Anzahl der Magazine mußt nennen bei 9 und 10, wobei seit Neuesten auch bei 7 und 8.

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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von combatmiles » Do 30. Jan 2020, 12:21

ok, wenn ich EINE Glock melde mit HiCap gilt das ja für die anderen mit HICAP auch? Die sind halt noch "B" und ich kann am Stand die großen verwenden...
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von v0s » Do 30. Jan 2020, 12:24

Ich hoffe ich verstehe das Ganze richtig. Meine Situation:
WP 2 B Plätze +
WBK 2 B Pätze

alle belegt mit Glock 17, Norinco 1911er, Walther PP und Ruger 10/22
dazu insgesamt 12 Highcap Magazine für verschiedene HA die ich nicht habe (AR 15, AK, M1,...)
und 2 Highcaps für die Glock

Die Idee wäre:

Die Glock wird 17/1/7, der Rest bleibt B
somit beantrage ich einen 17/1/7 Platz auf dem WP da ich die Glock in der Arbeit führe und habe
1x 1//1/7 und 1xB am WP
Dadurch wäre es egal ob ich die Glock mit langem oder normalem Magazin führe?
Ist zwar A im ZWR aber mit normalem Mag trotzdem B?

oder kann ich den 17/1/7 Platz auch auf der WBK eintragen lassen und darf trotzdem die Glock mit normalem Magazin führen aber nicht mit langem?
Bis jetzt haben die Plätze ja kein Mascherl gehabt und es war theoretisch egal was ich führe, solange nicht mehr als 2 gleichzeitig. Durch den A Platz schaut das ganze ja dann anders aus, oder?

für die 12 Magazine melde ich 12 17/1/10 Plätze
die kann ich nur am Schießstand nutzen und nur Magazine austauschen. Also die Gesamtanzahl darf nie mehr als 12 sein, ich kann aber z.B die AK Magazine verkaufen oder abgeben und im selben Umfang z.B AR15 Magazine kaufen wenn ich mir ein AR15 kaufen sollte?
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von bino71 » Do 30. Jan 2020, 12:32

combatmiles hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 12:21
ok, wenn ich EINE Glock melde mit HiCap gilt das ja für die anderen mit HICAP auch? Die sind halt noch "B" und ich kann am Stand die großen verwenden...
Nur am Stand (behördlich genehmigter) darfst die Glock "Kat B" mit HighCap verwenden.

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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von combatmiles » Do 30. Jan 2020, 12:54

bino71 hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 12:32
combatmiles hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 12:21
ok, wenn ich EINE Glock melde mit HiCap gilt das ja für die anderen mit HICAP auch? Die sind halt noch "B" und ich kann am Stand die großen verwenden...
Nur am Stand (behördlich genehmigter) darfst die Glock "Kat B" mit HighCap verwenden.
Wenn ich die 41er in .45ACP als Kat A mit HicAp melde (die tut mir am wenigsten weh als A) kann ich ja trotzdem alle andern Glocks als "B" führen mit normalen Mags und am Stand kann ich sowieso ALLE mit HICap verwenden.. Aber ich kann HiCaps Mags nachkaufen/ergänzen/austauschen weil ich ja den 17/1/7 Eintrag habe.. (natürlich nur so, dass die Gesamtanzahl nicht überschritten wird bzw gleich bleibt)
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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von bino71 » Do 30. Jan 2020, 15:04

Und da geht es halt auseinander:
Wird von der BH abhängen ob Du damit durchkommst, weil auf der WBK steht ja nicht das Kaliber,...
Absolut korrekt wäre es: Beide Waffen mußt als Kat A melden.
Alternativ könntest die 9mm Magazine als Z9 melden. Damit hast auch dem Gesetz genüge getan, aber ob die BH mitspielt, weiß ich nicht.
Oder wenn etwas schleissig; 3 Magazine auf Kat A Z7 bei der 45 ACP Glock.

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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Emil » Do 30. Jan 2020, 15:41

KGR84 hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 09:49
Und wo/wie ist/wird festgehalten was dann auf einen §17/1/7 Platz darf?

Ok ein Revolver ist klar, der fällt dann nicht darunter. Aber wer weis ob es für eine PPK oder für eine Glock 43 Magazine gibt, die mehr als 20 Schuss fassen?
Darüber denke ich auch seit Tagen nach... :think:
Im Runderlass stand sinngemäß dass es nicht darauf ankommt dass der Bürger auch sich gleich ein entsprechendes Magazin kauft sondern dass es grundsätzlich möglich ist.
Damit ist klar, dass Revolver nicht auf einem Z. 7 Platz besessen werden können aber es bleibt unklar wie mit jenen Pistolen zu verfahren ist für die es nicht wie bei Glock 17/19/... bekanntermaßen Magazine >20 gibt.
Meiner Meinung nach müsste es eigentlich für jede Pistole mit Magazin gehen weil man mit +5/+... Magazinverlängerungen aus den Meisten eine solche Z. 7 Waffen machen kann.
Selbst bei den extremeren Sonderfällen wie einer Desert Eagle in .50 AE wäre es - mit entsprechendem finanziellen Aufwand - möglich, sich bei einem Büchsenmacher der auch Waffenhändler ist und am ZWR teilnimmt, mit entsprechender Berechtigung ein 22 Schuss Magazin anfertigen zu lassen. Technisch ist das jetzt kein besonderes Problem, funktionieren wird es auch - Sinn macht es halt eher wenig.
Wie das dann z.B. bei einer Mauser 96 mit eingebautem Magazin aussieht wäre auch spannend, aber auch hier - es bestünde die Möglichkeit das eingebaute Magazin bei einem Büchsenmacher später zu vergrößern - damit würde auch eine alte Mauser 96 dann unter Z. 7 fallen.

NUR: Wie das von Seiten des Ministeriums ect. gesehen wird, ob die vielleicht noch auf andere Kriterien abstellen usw. weiß im Moment vermutlich niemand...

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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Bundy » Do 30. Jan 2020, 19:13

konnte dazu nochnichts finden,
welche altbestandsattribute kann man auf zubehör wie einen verschluss melden?

und wie schaut es aus wenn man a u. b zubehörteile dann zusammenbaut? also darf ich in meinem kat a ar15 einen katb zubehör verschluss normal verbaun?

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