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Altor Corp. Einzelschuss-Pistole. Ab 18 oder 21?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wiegl
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Altor Corp. Einzelschuss-Pistole. Ab 18 oder 21?

Beitrag von Wiegl » Di 7. Jan 2020, 15:45

Bei der Shot-Show 2020 wird Altor Corp. eine neue Pistole vorstellen, welche entweder 9mm oder .380 schießt und aus lediglich 6 Teilen besteht. Meine Frage ist nun ob man für sowas eine WBK benötigt weil Faustfeuerwaffe, oder ob sie frei erhältlich ist weil einzelschuss? Sie kostet alles in allem 130$ weswegen sie relativ interessant für mich wäre. Auch die extrem simple Konstruktion hat es mir angetan. Ich kann im Internet leider nichts darüber finden, da es anscheinend sowas noch nie gegeben hat!

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Norander
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Re: Altor Corp. Einzelschuss-Pistole. Ab 18 oder 21?

Beitrag von Norander » Di 7. Jan 2020, 16:04

WBK pflichtig
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

Wiegl
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Re: Altor Corp. Einzelschuss-Pistole. Ab 18 oder 21?

Beitrag von Wiegl » Di 7. Jan 2020, 16:24

Norander hat geschrieben:
Di 7. Jan 2020, 16:04
WBK pflichtig
Weil es kein Vorderlader ist oder?

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HowlingWolf
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Re: Altor Corp. Einzelschuss-Pistole. Ab 18 oder 21?

Beitrag von HowlingWolf » Di 7. Jan 2020, 16:50

Wiegl hat geschrieben:
Di 7. Jan 2020, 16:24
Norander hat geschrieben:
Di 7. Jan 2020, 16:04
WBK pflichtig
Weil es kein Vorderlader ist oder?
Bingo.
WaffG § 45 hat geschrieben: Auf

1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
Kurzwaffen (< 60cm), die in keine dieser Kategorien fallen, sind Kat. B und daher WBK-pflichtig.

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rhodium
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Re: Altor Corp. Einzelschuss-Pistole. Ab 18 oder 21?

Beitrag von rhodium » Do 9. Jan 2020, 00:20

Weil ich's gerade sehe: wie ist der Zimmerstutzen definiert? 4 mm Randzünder?

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