Oicw hat geschrieben: ↑Mo 9. Dez 2019, 23:32
Dachte Alt Waffe plus High Cap wird zu Kat A-> dann darf man nachkaufen oder muss man noch zusätzlich Edelschütze werden? Dachte nur Neu Wbk ler müssen Edelsportschütze für Kat A werden? Oder gibt es noch ne eigene Eintragung für Kauferlaubnis?
Altbestand:
(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betrof-fenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Mags für den Sportschützen:
(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kate-gorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Und der "Sportschütze" wird im Gesetz eben als der Edelsportschütze definiert:
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem ent-sprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwett-bewerben teilnimmt.
Und die Bestätigung schaut so aus:
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilge-nommen hat.
Das heißt also:
Altbestand = Keine Mags kaufen, sondern nur haben dürfen
Edelsportschütze = Mags kaufen dürfen
Das heißt aber auch, dass du, wenn du seit einem Jahr in einem Verein bist und 3 Bewerbe im Jahr schießt, bereits als Edelsportschütze gelten wirst. Das ist also nicht so schwer.
Interessanter wird die Frage, ob und welche Einschränkungen es geben wird, wie eben z.B. die genannte zeitliche Befristung und "sonstige Auflagen", der Gesetzgeber war da kreativ und hat den Behörden wohl freie Hand gelassen. Und das kann ned gut sein:
Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden.
Noch interessanter wird die Frage, was passiert, wenn du gegen die Auflagen verstößt oder die Frist abläuft. Bist dann verpflichtet, die Mags abzugeben?