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Waffenbesitzkarte Zivildienst
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenbesitzkarte Zivildienst
Hallo,
Lese schon eine Weile hier im Forum mit und bin erst bei der Anmeldung zum Waffenführerschein erst draufgekommen, dass ich ja als ehemaliger Zivildienstleistender immer noch knapp 4 Jahre Waffensperre habe. Für meine Entscheidung war eben das Interesse am Rettungsdienst ausschlaggebend, mit dem Waffenrecht hab ich mich damals nicht wirklich beschäftigt.
Ich weiß, dass das Thema schon mehrfach hier besprochen wurde und möchte daher nicht Altes wiederholen und bitte bitte keine Grundsatzdiskussion Zivi / Heer - soll doch jeder machen was er will.
Also: Dank dem Forum ist mir nun klar, dass ich für die Aufhebung des Waffenverbots eine Vereinsmitgliedschaft und einen Nachweis über Bewerbe brauche. Laut Landespolizeidirektion OÖ sind das mindestens 6 bestätigte Ergebnislisten oder alternativ eine Kampfrichterlizenz.
Und meine eigentliche Frage: Alle Waffenbesitzer die ich kenne sind Jäger, zum Sportschießen hab ich eigentlich überhaupt keinen Bezug und kenne auch niemanden der bei einem Verein ist. Wie komme ich zu den 6 Ergebnislisten und das ohne eigene Waffe bzw Waffenbesitzkarte? Kann mir da vielleicht wer einen netten Verein in OÖ oder Wien empfehlen? Und soweit ich das gelesen habe, darf ich ja auch nicht auf jedem Schießstand schießen ohne Waffenbesitzkarte?
Danke euch im Voraus!
Lese schon eine Weile hier im Forum mit und bin erst bei der Anmeldung zum Waffenführerschein erst draufgekommen, dass ich ja als ehemaliger Zivildienstleistender immer noch knapp 4 Jahre Waffensperre habe. Für meine Entscheidung war eben das Interesse am Rettungsdienst ausschlaggebend, mit dem Waffenrecht hab ich mich damals nicht wirklich beschäftigt.
Ich weiß, dass das Thema schon mehrfach hier besprochen wurde und möchte daher nicht Altes wiederholen und bitte bitte keine Grundsatzdiskussion Zivi / Heer - soll doch jeder machen was er will.
Also: Dank dem Forum ist mir nun klar, dass ich für die Aufhebung des Waffenverbots eine Vereinsmitgliedschaft und einen Nachweis über Bewerbe brauche. Laut Landespolizeidirektion OÖ sind das mindestens 6 bestätigte Ergebnislisten oder alternativ eine Kampfrichterlizenz.
Und meine eigentliche Frage: Alle Waffenbesitzer die ich kenne sind Jäger, zum Sportschießen hab ich eigentlich überhaupt keinen Bezug und kenne auch niemanden der bei einem Verein ist. Wie komme ich zu den 6 Ergebnislisten und das ohne eigene Waffe bzw Waffenbesitzkarte? Kann mir da vielleicht wer einen netten Verein in OÖ oder Wien empfehlen? Und soweit ich das gelesen habe, darf ich ja auch nicht auf jedem Schießstand schießen ohne Waffenbesitzkarte?
Danke euch im Voraus!
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Zusatzfrage: Sind Zivildiener nicht mit einem Waffenverbot belegt? Wie sollte man da jemals die Ergebnislisten zusammenbekommen?
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Ist kein Waffenverbot nach WaffG §12.
Habe heuer schon einem Zivi beim Aufheben geholfen. Meld dich per PN bei mir.
Habe heuer schon einem Zivi beim Aufheben geholfen. Meld dich per PN bei mir.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Das Waffenverbot besteht laut Zivildienstgesetz und betrifft nur Kategorie B.
Kat. C und D darf ein (ex) Zivi auch ohne Sondergenehmigung haben.
Und mit Kat. B Waffen darf er auch am Behördlich genehmigten Schießstand schießen.
Kat. C und D darf ein (ex) Zivi auch ohne Sondergenehmigung haben.
Und mit Kat. B Waffen darf er auch am Behördlich genehmigten Schießstand schießen.
Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)
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- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Also Listen können wir in Wien gerne schießen. Keine Ahnung ob reine Onlinelisten zählen aber mit bissl Planung schafft man jedenfalls 2-3 Listen an einem Samstagvormittag und 2-3 online sollten auch machbar sein falls gerade Bewerbe abgehalten werden. Bezüglich Kampfrichter such hier im Forum mal nach einer Anleitung von Emanuel da steht ein recht leichter Weg beschrieben. (den Kurs musste ich als Wiener Zivi damals auch machen)
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Hier gibt's monatlich eine Liste abzustauben: https://www.ssc-stetten.at/bewerbe
Hier auch: https://seidler-waffen.at/schiessbewerbe.html
Der hier läuft auch gerade, in 4 Tagen ist Anmeldeschluss: viewtopic.php?f=18&t=47451
Hier auch: https://seidler-waffen.at/schiessbewerbe.html
Der hier läuft auch gerade, in 4 Tagen ist Anmeldeschluss: viewtopic.php?f=18&t=47451
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Vielen Dank für die netten Antworten! 2-3 Listen an einem Vormittag? Klingt ja eh gar nicht so aufwändig wie ich mir das vorgestellt hab.
Meld mich per PN bei euch!
@Balistix Danke für die Auflistung der Bewerbe. Dh. die Bewerbe müsste ich dann natürlich mit der Waffe eines Bekannten schießen? Kommt mir als ehemaligem Radrennfahrer ein bissl seltsam vor mich ohne eigenes "Werkzeug" für einen Wettbewerb anzumelden
Meld mich per PN bei euch!
@Balistix Danke für die Auflistung der Bewerbe. Dh. die Bewerbe müsste ich dann natürlich mit der Waffe eines Bekannten schießen? Kommt mir als ehemaligem Radrennfahrer ein bissl seltsam vor mich ohne eigenes "Werkzeug" für einen Wettbewerb anzumelden
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Hi,
nochmal zusammengefasst:
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Du kannst dir allerdings ebenfalls nach §5 Abs. 5 ZDG dieses Verbot aufheben lassen.
* Du trittst einem Verein bei
* Du schießt ein paar Listen mit Leihwaffen (Freunde oder teils auch vor Ort verfügbar)
* Dein Verein stellt dir ein Schreiben aus, in dem sie bestätigen, dass du gemäß §5 Abs. 5 ZDG die Aufhebung brauchst, da du Sportschütze bist.
Mit diesem Bescheid machst du dann den normalen Prozess für die WBK durch.
=> Waffenführerschein, Psychologe, Antrag stellen
nochmal zusammengefasst:
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Du kannst dir allerdings ebenfalls nach §5 Abs. 5 ZDG dieses Verbot aufheben lassen.
Der "normale" Ablauf dazu ist:Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
* Du trittst einem Verein bei
* Du schießt ein paar Listen mit Leihwaffen (Freunde oder teils auch vor Ort verfügbar)
* Dein Verein stellt dir ein Schreiben aus, in dem sie bestätigen, dass du gemäß §5 Abs. 5 ZDG die Aufhebung brauchst, da du Sportschütze bist.
Mit diesem Bescheid machst du dann den normalen Prozess für die WBK durch.
=> Waffenführerschein, Psychologe, Antrag stellen
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Im Shootingstore Freistadt gibts jedes Jahr um Silvester einen Schießbewerb mit mehreren Disziplinen veranstaltet von einem Freistädter Verein.
Da gibts für alle Disziplinen auch immer Leihwaffen für ein kleines Entgelt.
Das kannst im Normalfall schon mal 3 - 4 Listen an einem Tag holen.
Da gibts für alle Disziplinen auch immer Leihwaffen für ein kleines Entgelt.
Das kannst im Normalfall schon mal 3 - 4 Listen an einem Tag holen.
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Ah super, danke für die Hinweise, Tom und zeroflow. Gut zu wissen, dass es bei den Bewerben teilweise auch Leihwaffen gibt. Nachdem ich ja wie gesagt keinen Zugang zum Sportschießen habe, war mir etwas unklar wie das dann mit den (Leih)waffen läuft.
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- Beiträge: 108
- Registriert: Fr 5. Apr 2019, 20:32
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
das stimmt nicht, es betrifft B waffen nicht! du kannst einfach keine WBK haben mit dem verbot aber du darfst am schießstand damit schießen.
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Abgesehen davon dass ich Kat A außen vor gelassen habe.sportshooter hat geschrieben: ↑Fr 6. Dez 2019, 12:04das stimmt nicht, es betrifft B waffen nicht! du kannst einfach keine WBK haben mit dem verbot aber du darfst am schießstand damit schießen.
Habe ich in meinem Text nichts anderes geschrieben als du. Was betrifft B Waffen nicht?
Wenn ich keine WBK haben darf, darf ich auch keine B Waffen haben.
Da es ja die Ausnahme für behördlich genehmigte Schießstände gibt, darf dort mit einer Kat. B Waffe schießen.
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- Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:03, insgesamt 2-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Das "leicht" war bezogen auf die bürokratischen Hürden um die es in diesem Thread hauptsächlich geht. Kein Sport ist leicht, vor allem nicht auf Wettbewerbsniveau. Die gedankliche Brücke zum Klimaaktivismus kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber ich hab generell hohen Respekt vor jedem der mit Leidenschaft an einer Sache ist und an Wettbewerben teilnimmt.
Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Und das hat mit dem erlangen einer WBK als Zivildiener genau was zu tun?Burgenlandy hat geschrieben: ↑Fr 6. Dez 2019, 12:27In Zeiten wo jeder x-beliebige zum selsbsternannten Klimaaktivisten wird ... da lob ich mir Leut die in ihrer Freizeit sich die Mühe machen und im regelmentierten verantwortbewussten sportlichen Wettbewerb gehen. Mit Namen nennen, in Warteschlange anstellen und ordentlich ausführen. Letzteres Niveau hast kannst vei vielen Fußgängern an der Ampel vergessen und man beachte wie gefährlich der Straßenverkehr im Vgl zu Waffen ist.