AHA! Danke dir vielmals Ok, ich könnte also auch den Kurs einfach 1 Monat machen bevor meine WBK ihren 5. Geburtstag erlebt, quasi.hmg382 hat geschrieben: ↑Do 2. Mai 2019, 07:41Nordi hat geschrieben: ↑Do 2. Mai 2019, 07:05Eine kurze Rand / Nebenfrage : Man muss ja den Waffenführerschein alle paar Jahre wiederholen damit man bei der 5 Jahres Kontrolle einen gültigen hat.
--> Prinzipiell ja. Aber nicht zwingend vorauseilend. Ich zitiere aus dem WaffG-Runderlass:
"Bringt der Betroffene trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist kein Beweismittel im Sinne des Abs. 2 bei, wird dies unter Bedachtnahme auf § 8 Abs.6 WaffG zu würdigen sein."
Die Thematik wurde schon oft hier auf PD beschrieben. Im Endeffekt wartet man die Kontrolle ab und bekommt dann - sofern nicht ohnehin andere Gründe den sachgemäßen Umgang belegen (Ergebnislisten, Vereinsbestätigungen etc.) - eine Frist, bis wohin man den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat. Dann macht man beim Händler/Büxer einen Termin aus und liefert dann den Nachweis entsprechend ab.
Kann ich diesen zum Beispiel auch jetzt wiederholen 3,5 Jahre nach meinem letzten ( ersten ) oder kann / darf ich das erste machen im selben Jahr wo er quasi ausläuft, also die 5 Jahre vorbei sind?
--> Jetzt wäre Schwachsinn, da die Überprüfung nach 5 Jahren zu erwarten ist, die Schulung jedoch nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. S. §5 (2) 2. WaffV
Weil sonst würde ich diesen Sommer nach wie gesagt 3,5 Jahren ihn Wiederholen, weil derzeit 2 Arbeitskollegen am WBK machen sind und eben jenen Kurs besuchen werden.
--> s. oben
Aber ich hoffe mal das den Herren meine Ranglisten ausreichen, aber ich denke es kann nicht schaden wenn ich beides herzeigen kann. Nur um 100% sicher zu sein.