Eric01 hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 00:37
Grüß Euch
Ich habe eine Frage, damals habe ich mir bei Austellung meiner WBK gleich einen Zubehöreintrag zu meiner WBK machen lassen. Es steht auf der Rückseite nur "Zubehör" oben.
Meine Waffen sind eine CZ Shadow 2 und eine OA15, für beide würde ich mir gerne ein Wechselsystem in .22lr zulegen, um billiger trainieren zu können.
Nun zur Frage: Ich hab keine Ahnung wie das mit den Zubehöreinträgen funktioniert und wie viel Zubehör man haben darf, leider finde ich hierzu auch keine eindeutigen Antworten.
Ist es also möglich für beide Waffen das Wechselsystem zu kaufen + in Zukunft ein zweites Wechselsystem für die OA15, nämlich in .223 nur mit kürzeren Lauf?
Und wie geht das alles von statten? Hab gehört man muss das Zubehör beim Händler "reservieren" und mit der Reservierungsbestätigung zur Polizei gehen und das genehmigen lassen?
Meine Polizei wäre die in der Stadt Salzburg, falls jemand dort schon Erfahrungen gemacht hat.
Danke für Eure Hilfe!
Meine Rechtsansicht:
WaffG alt:
Was die Anzahl der Zubehörteile anbelangt würde ich behaupten, dass es kein Limit gibt, da weder im heute geltenden §23/3, noch in einer Durchführungsverordnung eine Stückzahlbegrenzung für Zubehör vorgesehen ist.
Sobald der Zubehöreintrag auf Deiner WBK steht (dieser stellt die Bewilligung dar), solltest Du für jede Deiner Basiswaffen (also CZ und AR15) soviel waffenrechtlich relevantes Zubehör kaufen können wie Du magst.
WaffG neu:
Wie das genau ablaufen wird, keine Ahnung, was aber fix ist, dass eine etwaige neue Durchführungsverordnung dem neuen WaffG NICHT widersprechen darf. Daraus folgt, dass Du einen bewilligungsfreien Rechtsanspruch auf doppelt soviele Zubehörteile hast, wie Plätze auf Deiner WBK vermerkt sind, in Deinem Fall, bei 2 WBK-Plätzen wären das 4 Zubehörplätze. Erst wenn Du ein fünftes Zubehör haben möchtest wird es wieder bewilligungspflichtig, das heisst in meinen Augen, erst jetzt wäre es notwendig zur Behörde zu pilgern, den Zubehöreintrag zu beantragen und zu bezahlen. Sobald der Zubehöreintrag auf Deiner WBK drauf ist, kannst Du wieder unendlich viele Zubehörteile einkaufen gehen, wobei der ab Dezember geltende §23/3 KEINE technische Bindung an eine von Dir bereits besessene Basiswaffe mehr vorsieht.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod