brausi hat geschrieben:Stimmt schon aber "Sammler" Magazine wie MP40, Sten, Ppsh usw. sind wenigstens nicht betroffen. Die müssen in manchen Ländern ja auch verstümmelt werden um nicht illegal zu sein.
So und was ist jetzt mit dem AUG/Mp88 ?
brausi hat geschrieben:Stimmt schon aber "Sammler" Magazine wie MP40, Sten, Ppsh usw. sind wenigstens nicht betroffen. Die müssen in manchen Ländern ja auch verstümmelt werden um nicht illegal zu sein.
krekssus hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:krekssus hat geschrieben:
beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?
Warum willst was rechtfertigen?
ich gehe da weiterhin von einer rechtfertigung aus.
ich hab zb eine WBK mit 2 B Plätzen, kein Zubehör aktuell verzeichnet.
Sprich ab 1.1.2019 gehe ich zu meiner BH und beantrage die Ergänzung Zubehör?
Oder ich verstehe dass einfach falsch, gehe ab 1.1 zum Gewo und kauf zb 22lr Wechselsystem für meine CZ und er kippt das ganze einfach ins ZWR und das wars?
woolf hat geschrieben:Neben der ärgerlichen (aber vorhersehbaren) Sache mit den Magazinen, Wegfall von D und der äußerst happigen Sportschützendefinition sollten wir mal die Verbesserungen zusammenfassen:Hab ich was vergessen oder falsch rausgelesen?
- HA grundsätzlich Kat. B
- Gewehrscheinwerfer nicht mehr verboten
- der BMI soll nunmehr nur mehr "neuartige" Waffen und Munition verbieten können, nicht mehr uneingeschränkt alle, wie bisher
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagdkarte soll auch zum Führen von Kat. B berechtigen
- "Sammeln", "Schießsport" und "Jagd" sollen nunmehr - genauso wie bisher SV - einen Rechtsanspruch auf die WBK begründen
- 9mm Kaliberbeschränkung beim WP für Polizisten entfällt
- WP für Militärpolizei und Justizwache
- WBK nun bei Erstaustellung fix mit 2 Plätzen, nicht mehr wie bisher mit "max. 2 Plätze"
- Erweiterung nach 5 Jahren direkt auf max. 5 Stück ohne weitere Auflagen/Begründungen
- Kat. B Waffen mit Baujahr vor 1900 belegen keinen Platz auf der WBK
- wesentliche Bestandteile wie Läufe, Trommeln, Verschlüsse, Rahmen usw. bis zur doppelten Zahl an Waffen ohne Zubehöreintrag und
- ohne dass diese explizit Zubehör zu einer besessenen Waffe sein müssen
- Erweiterung über §23 (2b) nun bis 10 Waffen anstatt wie bisher nur 5
- für einen WP für das Führen von Kat. C muss der Bedarf nicht mehr nachgewiesen, sondern nur mehr glaubhaft gemacht werden
- Jäger und Sportschützen dürfen mit EUFWP nun 5 anstatt 3 Waffen nach AT mitnehmen
- verlässlichen Findern von Waffen hat die Behörde eine WBK auszustellen oder zu erweitern
- durch VO können nun Ex-ÖBH Waffen vorrangig verwertet anstatt vernichtet werden
- Erben haben nun 6 Monate Zeit C-Waffen zu registrieren
- der BMI und der BMLV dürfen Ergebnisse von Einstufungen nun ausdrücklich im Internet veröffentlichen
Meiner Meinung nach ist das schon ein ganzer Haufen!
gewo hat geschrieben:krekssus hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:Warum willst was rechtfertigen?
ich gehe da weiterhin von einer rechtfertigung aus.
ich hab zb eine WBK mit 2 B Plätzen, kein Zubehör aktuell verzeichnet.
Sprich ab 1.1.2019 gehe ich zu meiner BH und beantrage die Ergänzung Zubehör?
Oder ich verstehe dass einfach falsch, gehe ab 1.1 zum Gewo und kauf zb 22lr Wechselsystem für meine CZ und er kippt das ganze einfach ins ZWR und das wars?
es war nie eine rechtfertigung fuer die zubehoer noetig
nur eine passende basiswaffe und ein antrag und daanch bescheid
manche behoerden haben auf den bescheid gepfiffenund einfach eingetragen und fedddich
der antrag und der bescheid faellt weg
du gehst und kaufst ein
feddich
so war der paln und es kommt wohl auch so
das ganze thema ist im wesentlichen eine vereinfachung fuer die verwaltung, nicht (nur) fuer den waffenbesitzer
woolf hat geschrieben:Neben der ärgerlichen (aber vorhersehbaren) Sache mit den Magazinen, Wegfall von D und der äußerst happigen Sportschützendefinition sollten wir mal die Verbesserungen zusammenfassen:Hab ich was vergessen oder falsch rausgelesen?
- HA grundsätzlich Kat. B
- Gewehrscheinwerfer nicht mehr verboten
- der BMI soll nunmehr nur mehr "neuartige" Waffen und Munition verbieten können, nicht mehr uneingeschränkt alle, wie bisher
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagdkarte soll auch zum Führen von Kat. B berechtigen
- "Sammeln", "Schießsport" und "Jagd" sollen nunmehr - genauso wie bisher SV - einen Rechtsanspruch auf die WBK begründen
- 9mm Kaliberbeschränkung beim WP für Polizisten entfällt
- WP für Militärpolizei und Justizwache
- WBK nun bei Erstaustellung fix mit 2 Plätzen, nicht mehr wie bisher mit "max. 2 Plätze"
- Erweiterung nach 5 Jahren direkt auf max. 5 Stück ohne weitere Auflagen/Begründungen
- Kat. B Waffen mit Baujahr vor 1900 belegen keinen Platz auf der WBK
- wesentliche Bestandteile wie Läufe, Trommeln, Verschlüsse, Rahmen usw. bis zur doppelten Zahl an Waffen ohne Zubehöreintrag und
- ohne dass diese explizit Zubehör zu einer besessenen Waffe sein müssen
- Erweiterung über §23 (2b) nun bis 10 Waffen anstatt wie bisher nur 5
- für einen WP für das Führen von Kat. C muss der Bedarf nicht mehr nachgewiesen, sondern nur mehr glaubhaft gemacht werden
- Jäger und Sportschützen dürfen mit EUFWP nun 5 anstatt 3 Waffen nach AT mitnehmen
- verlässlichen Findern von Waffen hat die Behörde eine WBK auszustellen oder zu erweitern
- durch VO können nun Ex-ÖBH Waffen vorrangig verwertet anstatt vernichtet werden
- Erben haben nun 6 Monate Zeit C-Waffen zu registrieren
- der BMI und der BMLV dürfen Ergebnisse von Einstufungen nun ausdrücklich im Internet veröffentlichen
Meiner Meinung nach ist das schon ein ganzer Haufen!
FFWGK hat geschrieben:@Senf:
Schön, dass du versuchst mein Posting zu verstehen. Daumen hoch.
Dennoch machst du aus meiner Aussage:
Scherzpartie=Vorstand+Hauskatze
Deine Interpretation:
Scherzpartie<100 Mitglieder
Dieser Fehler liegt zu 100% bei dir. Sorry...
Hailwood hat geschrieben:D.h.: sobald du ein +10 Magazin hast welches auf eine HALW passt auch wenn diese waffe bei uns gar nicht erhältlich ist musst du das Magazin melden?
Huck_Finn hat geschrieben:Nicht jeder ist ein Vereinsmeier oder hat die Zeit dafür. Wäre das Erweitern nicht so ein Theater sondern klar geregelt ohne Ermessensspielaraum je nach Laune würde es diesen, deiner Meinung nach unsäglichen Zustand, nicht geben.
FFWGK hat geschrieben:Huck_Finn hat geschrieben:Nicht jeder ist ein Vereinsmeier oder hat die Zeit dafür. Wäre das Erweitern nicht so ein Theater sondern klar geregelt ohne Ermessensspielaraum je nach Laune würde es diesen, deiner Meinung nach unsäglichen Zustand, nicht geben.
Erweitern ist jetz e super geregelt finde ich.
Es spießt sich eben MEINE (und nun ähnlich auch die des Gesetzgebers) Definition eines Sportschützen mit der Eigendefinition mancher Forumsteilnehmer.
Wer den Sport als Sportschütze ausübt muss eben sowohl Zeit als auch Geld investieren. Das ist meine Meinung und die des Gesetzgeberd. Jeder darf anderer Meinung sein. Ich respektiere das, die Behörde erkennt es halt nicht an.
Dass der Gestzgeber hier meiner Meinung ist, ist nicht mein Fehler.
Senf hat geschrieben:(ich Anm.) die 100 Mitgliederregelung befürwortest.