FFWGK hat geschrieben:Um Sportschütze zu sein muss man also regelmäßig trainieren und mind 3, in Worten drei, Bewebe pro Jahr schießen.
Das ist euch zu viel??? Ernsthaft???
Um als Verein zu gelten sind die Anforderungen aber geschmalzen. 100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!
Mitglieder zu nationalen Beweben schickt: da könnte es eng werden falls nur die österreichische (Staats)Meisterschaft gilt. Da braucht man dann halt wirklich einen namhaften Verein mit entsprechend guten Schützen. Finde ich überzogen.
Ich zerlege jetzt dein Posting so, wie ich es verstanden habe...
Im grün markierten Bereich erkennst du an, dass die Anforderungen an die Vereine merklich gestiegen sind. D'accord!
Im blau markierten Bereich stellst du fest, dass 100 Mitglieder wohl nicht für alle Vereine leicht zu stemmen sein werden... D'accord!
Jedoch dürfte das in deiner Region auch für "kleine" Vereine, kein Problem darstellen. Schön für dich! Bei meiner Region schauts da anders aus.
Im rot markierten Bereich goutierst du, dass kleine Vereine, die du als "Scherzpartie" bezeichnest, aus dieser Regelung herausfallen und bemerkst abschließend "Gut so!"...Ich werte das als eine Befürwortung dieser Regelung.
Ich befürworte diese Regelung nicht, denn nur als Bsp. Ich gründe einen Verein, weil ich selber Olympiateilnehmer war und mein Kind ist ebenfalls auf dem Weg einer zu werden. Meine Frau macht den Kassier und der Opa den Ehrenpräsidenten. Und jetzt erklär mir wer da kein Sportschütze sein soll, wo da die Scherzpartie ist? Warum ich nicht das rechtlich relevante Attribut "Sportschütze" führen darf? Weil wir nur zu 4t sind, sind wir deswegen eine Scherzpartie? Verstehst du jetzt warum es Leute gibt die das nicht so toll finden?
Im letzten, orange markierten, Teil, findest du es plötzlich doch überzogen, dass man "einen namhaften Verein mit entsprechend guten Schützen" braucht. D'accord! Die namhaftigkeit eines Vereins hat nichts mit den Fähigkeiten der Schützen zu tun, genausowenig wie der Preis der Ausrüstung mit der sie diesen Sport betreiben.
Du brauchst meiner Meinung nicht zuzustimmen, es liegt mir fern jemanden zu überzeugen... Ich habe deine Aussage "Scherzpartie",welche du für kleine Vereine verwendet hast, schlicht und ergreifend zu meinem Beitrag hinzugefügt.FFWGK hat geschrieben:"Weiters unterlasse es bitte mit einem einwörtigen Zitat von mir deine persönliche Meinung zu untermauern, der ich so nicht zugestimmt habe."
FFWGK hat geschrieben:Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.
Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.
Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.
ad1) Regelmäßig ist definiert als 12 mal in 12 Monaten, sprich 1/Monat. (§11b Z3)... Bis jetzt waren es zumindest bei meiner BH, 2mal in 12 Monaten um die WBK zu erhalten.
ad2) Da jetzt ein Sportschütze nur jemand ist der als Mitglied eines Schießsportvereines 3 Bewerbe schießt, sind nach meinem Dafürhalten 3 Bewerbe jedwelcher Art gefragt, wobei der Verein ein "Schießsportverein" sein muss, dass heist er muss zumindest einmal jährlich Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifende oder internationalen Wettbewerbe senden oder diese selber ausrichten. (§11b)
Nach meinem Verständnis muss der Verein(>100Mitglieder) Mitglieder zu nationalen Bewerben entsenden, wobei ein Bewerb offenbar nur dann als national gilt wenn er mind. 5 Bl übergreift, oder zu Internationalen Bewerben entsendet (oder selber ausrichtet) dann ist er ein Schießsportverein. Dann erfüllen seine Mitglieder, sofern mind. 3 Bewerbe jedweder Art, die Definition des Sportschützen.
Jeder Verein dient im erweiterten Zweck der Erhalt der WBK. Ich brauch strenggenommen keinen Verein um irgendwo antreten zu dürfen, es sei denn in den Wettbewerbsregeln ist es so vorgesehen. Warum der Gesetzgeber hier so streng ist, kann man nur vermuten. Vielleicht vielleicht weils schön klingt, vielleicht weils die Leute praktisch in die Vereine zwingt und diese so mehr Mitglieder = mehr Geld =mehr Einfluss generieren, vielleicht weil zwar per Verfassung Rechte nicht an Vereins oder Parteizugehörigkeit gekoppelt sein dürfen, mit einer solchen Regelung man das aber trotzdem hinbekommt...
man weis es nicht!
als Conclusio bleibt nur, dass das der schlechteste §11 ist den ich kenne und obwohl ich normal den §11 befürworte ...
so sollte dieser §11b WaffG doch gekippt werden!