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Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bourne
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 11:41

hari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
...

Ohne die Vorgehensweise und den Eintrag "Zubehör" wie bis jetzt?
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zeroflow
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von zeroflow » Mo 8. Okt 2018, 11:44

Bourne hat geschrieben:
hari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
...

Ohne die Vorgehensweise und den Eintrag "Zubehör" wie bis jetzt?


§23 Abs. 3: Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Senf
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Senf » Mo 8. Okt 2018, 11:45

LordHelmchen hat geschrieben:Leute regt euch ab, das ist nichts offizielles...............


Hier der OFFIZIELLE Link....

Zusammengefasst: Heilige Sch...!
-Jedem Verein unter 100 Mitgliedern, wird quasi unterstellt dass er unprofessionell ist aka.
FFGKW hat geschrieben:...Scherzpartie...

-Kat D hat sich in Rauch aufgelöst, alles ist jetzt zu registrieren
-"Gewehrscheinwerfer" existieren nicht mehr
-Jäger brauchen zum Jagen keinen Wp für die KatB
-SD sind für Jäger erlaubt aber zu verwahren wie eine Waffe
-bei den Erweiterungen haben sie eine gläserne Decke von 10 stk eingezogen
-HA sind kein KM
-Psychologen müssen negative Antritte an die Behörden melden, inkl. aller personenbezogenen Daten
-persönliche Daten von Sportschützen werden EU-weit geteilt

überdies wurde, vielleicht auch als Verwirrungstaktik, jedes "ß" gegen ein "ss" getauscht, teilweise äußerst schwer verständliche Wortwahl und Satzbau angewandt und die gesamte leserlichkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzes massiv reduziert. Ab jetzt kann eigentlich keiner der sich nicht eingehendst damit befasst und vielleicht ein bisschen Übung darin hat, die Feinheiten dieses Gesetzes herausfiltern und verstehen. Kurzum, ja es gab hie und da Vereinfachungen und Klarstellungen, andererseits massive Verschärfungen und einen versteckten Versuch eine Deppenkartei aufzubauen, soviel zum Thema "die Zeiten in denen Leute auf Listen gesetzt wurden sind vorbei!".
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von krekssus » Mo 8. Okt 2018, 11:47

bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Lindenwirt » Mo 8. Okt 2018, 11:49

Senf hat geschrieben:überdies wurde, vielleicht auch als Verwirrungstaktik, jedes "ß" gegen ein "ss" getauscht, teilweise äußerst schwer verständliche Wortwahl und Satzbau angewandt und die gesamte leserlichkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzes massiv reduziert.

Ist jetzt nicht dein Ernst? :?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 11:52

Senf hat geschrieben:
LordHelmchen hat geschrieben:Leute regt euch ab, das ist nichts offizielles...............


Hier der OFFIZIELLE Link....

Zusammengefasst: Heilige Sch...!
-Jedem Verein unter 100 Mitgliedern, wird quasi unterstellt dass er unprofessionell ist aka.
FFGKW hat geschrieben:...Scherzpartie...

-Kat D hat sich in Rauch aufgelöst, alles ist jetzt zu registrieren
-"Gewehrscheinwerfer" existieren nicht mehr
-Jäger brauchen zum Jagen keinen Wp für die KatB
-SD sind für Jäger erlaubt aber zu verwahren wie eine Waffe
-bei den Erweiterungen haben sie eine gläserne Decke von 10 stk eingezogen
-HA sind kein KM
-Psychologen müssen negative Antritte an die Behörden melden, inkl. aller personenbezogenen Daten
-persönliche Daten von Sportschützen werden EU-weit geteilt

überdies wurde, vielleicht auch als Verwirrungstaktik, jedes "ß" gegen ein "ss" getauscht, teilweise äußerst schwer verständliche Wortwahl und Satzbau angewandt und die gesamte leserlichkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzes massiv reduziert. Ab jetzt kann eigentlich keiner der sich nicht eingehendst damit befasst und vielleicht ein bisschen Übung darin hat, die Feinheiten dieses Gesetzes herausfiltern und verstehen. Kurzum, ja es gab hie und da Vereinfachungen und Klarstellungen, andererseits massive Verschärfungen und einen versteckten Versuch eine Deppenkartei aufzubauen, soviel zum Thema "die Zeiten in denen Leute auf Listen gesetzt wurden sind vorbei!".

Dir ist klar, dass die 10 Stk. "Dekelung" eine Verdoppelung das "Ist" Zustandes ist?
Weiters unterlasse es bitte mit einem einwörtigen Zitat von mir deine persönliche Meinung zu untermauern, der ich so nicht zugestimmt habe.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Hailwood » Mo 8. Okt 2018, 11:53

hari hat geschrieben:- Halbautomaten kein Kriegsmaterial


Hab es auch zuerst so gelesen aber dann in der Erläuterung folgenden Absatz gefunden:

Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind.
Zuletzt geändert von Hailwood am Mo 8. Okt 2018, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 11:54

krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?

Nein. Ich würde 4 herauslesen ;-)
Zuletzt geändert von FFWGK am Mo 8. Okt 2018, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 8. Okt 2018, 11:54

Also der Passus mit den Halbautomatischen Karabinern etc gefällt mir.
So wie ich das jetze lese sollte also einer SKS oder M1 Carbine nichts mehr im Wege stehen?

Ich sehe den Entwurf als Ganzes auch nicht nur negativ.
Gut das Gold Plating mit der Sportschützen Definition hätten sie sich schenken können.
Vereinszwang hat immer so einen faaden Nachgeschmack.. aber gut.
Wenns jetzt noch Schalldämpfer für uns Sportschützen genehmigen *weiterträum*

Aber wir werden sehen wie es im Endeffekt exekutiert wird.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 11:54

jagawirth hat geschrieben:für Jäger noch
- Führen Kat. B
- Schallis

Das sind ja eh die "grossen Änderungen" :-)

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 11:55

Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !

Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von 30-06 » Mo 8. Okt 2018, 11:57

Da es keine eindeutigen Definitionen für Jagd- und Sportgewehre gibt, kann die Regelung im Einzelfall insofern Probleme mit sich bringen, als die Frage, ob es sich um Kriegsmaterial oder „nur“ um eine Schusswaffe der Kategorie B handelt, für den Betroffenen im Hinblick auf die unterschiedlichen Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von großer Bedeutung ist.


Da (an)erkennt man mas Problem der Definition bez Jagd- und Sportwaffen und belässt aber aufgrund des KMG alles beim Alten ??
Recht eindeutig ist das nicht gerade....

Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 11:58

Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !

Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.

Da wären jetzt die Interessensvertretungen gefordert!
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Hailwood » Mo 8. Okt 2018, 11:59

Evilcannibal79 hat geschrieben:Also der Passus mit den Halbautomatischen Karabinern etc gefällt mir.
So wie ich das jetze lese sollte also einer SKS oder M1 Carbine nichts mehr im Wege stehen?


Naja da gibt es noch diesen Passus in der Erläuterung:

Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind.

Ich hab ehrlich gesagt wenig Hoffnung auf m1 und Co

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Temudjin » Mo 8. Okt 2018, 11:59

Irgendwie schon n bisl daneben,.. ich darf nen R94 er haben, is C, knall ich ne 72er Trommel drann, is es A,.. andererseits darf ich wenn generell alle HA ausm KWG fallen, nen Cugir AK47 HA kaufen, solange da nur n 10er Mag dran is...
Zuletzt geändert von Temudjin am Mo 8. Okt 2018, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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