hari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
...
Ohne die Vorgehensweise und den Eintrag "Zubehör" wie bis jetzt?
hari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
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Bourne hat geschrieben:hari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
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Ohne die Vorgehensweise und den Eintrag "Zubehör" wie bis jetzt?
§23 Abs. 3: Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
LordHelmchen hat geschrieben:Leute regt euch ab, das ist nichts offizielles...............
FFGKW hat geschrieben:...Scherzpartie...
Senf hat geschrieben:überdies wurde, vielleicht auch als Verwirrungstaktik, jedes "ß" gegen ein "ss" getauscht, teilweise äußerst schwer verständliche Wortwahl und Satzbau angewandt und die gesamte leserlichkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzes massiv reduziert.
Senf hat geschrieben:LordHelmchen hat geschrieben:Leute regt euch ab, das ist nichts offizielles...............
Hier der OFFIZIELLE Link....
Zusammengefasst: Heilige Sch...!
-Jedem Verein unter 100 Mitgliedern, wird quasi unterstellt dass er unprofessionell ist aka.FFGKW hat geschrieben:...Scherzpartie...
-Kat D hat sich in Rauch aufgelöst, alles ist jetzt zu registrieren
-"Gewehrscheinwerfer" existieren nicht mehr
-Jäger brauchen zum Jagen keinen Wp für die KatB
-SD sind für Jäger erlaubt aber zu verwahren wie eine Waffe
-bei den Erweiterungen haben sie eine gläserne Decke von 10 stk eingezogen
-HA sind kein KM
-Psychologen müssen negative Antritte an die Behörden melden, inkl. aller personenbezogenen Daten
-persönliche Daten von Sportschützen werden EU-weit geteilt
überdies wurde, vielleicht auch als Verwirrungstaktik, jedes "ß" gegen ein "ss" getauscht, teilweise äußerst schwer verständliche Wortwahl und Satzbau angewandt und die gesamte leserlichkeit und Verständlichkeit dieses Gesetzes massiv reduziert. Ab jetzt kann eigentlich keiner der sich nicht eingehendst damit befasst und vielleicht ein bisschen Übung darin hat, die Feinheiten dieses Gesetzes herausfiltern und verstehen. Kurzum, ja es gab hie und da Vereinfachungen und Klarstellungen, andererseits massive Verschärfungen und einen versteckten Versuch eine Deppenkartei aufzubauen, soviel zum Thema "die Zeiten in denen Leute auf Listen gesetzt wurden sind vorbei!".
hari hat geschrieben:- Halbautomaten kein Kriegsmaterial
krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?
jagawirth hat geschrieben:für Jäger noch
- Führen Kat. B
- Schallis
Da es keine eindeutigen Definitionen für Jagd- und Sportgewehre gibt, kann die Regelung im Einzelfall insofern Probleme mit sich bringen, als die Frage, ob es sich um Kriegsmaterial oder „nur“ um eine Schusswaffe der Kategorie B handelt, für den Betroffenen im Hinblick auf die unterschiedlichen Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von großer Bedeutung ist.
Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind.
Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !
Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.
Evilcannibal79 hat geschrieben:Also der Passus mit den Halbautomatischen Karabinern etc gefällt mir.
So wie ich das jetze lese sollte also einer SKS oder M1 Carbine nichts mehr im Wege stehen?