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von gewo » Fr 7. Apr 2017, 11:01
der "polizist" kann meldungen oder anzeigen schreiben bis seine finger krachen
ein polizist ist kein jurist
es kann sich nicht in allen rechtsmaterien perfekt auskennen
das ist unmoeglich
polizisten sind gut ausgebildet was die anwendung vbon zwangsmitteln und deren zulaessigkeit betriftt, weil das ist deren taegliches brot
wen darf ich anhalten, wen darf ich mitnehmen, welchen sachverhalt muss ich an wen melden usw
in rechtsfragen einzelener gesetzesbestimmungen (wenns ned grad das KFG oder die STVO ist) ist deren wissenstands oft ned wesentlich anders als das vielzitierte stammtischniveau
da ist auch nix schechtes und ehrenruehriges dran
selbst der polzeijurist im kommissariat laesst sich einen kaffe kommen, stellt das telefon aufs sekretariat um und sperrt die tuere zu bevor er beginnt gesetze, verordnungen, bundesgesetzblaetter, erlaesse und OGH urteile zu waelzen um eine bestimmte sachlage so gut als moeglich rechtlich bewerten zu koennen.
auch der weiss das ned auswendig
alleine das faktum "ich habe wegen X und Y eine anzeige bekommen" sagt daher - gerade im waffenrecht - eher wenig aus. die frage ist wie ist das verfahren ausgegangen, und selbst da wird es im waffenrecht schwammig, ich erinnere nur an das VfgH urteil aus dem burgendlandfall vor ein paar jahren wo ein alleine wohnender waffenbesitzer freigesprochen wurde obwohl er fuer seine waffe weder eine versparrbares behaeltnis hatte, noch sie tatsaechlich eingesperrt hatte, und sich auch geweigert hat einen safe anzuschaffen... weil er eben allein wohnt und die aussensicherung der wohnung ja lt erlass ausreichend ist ...
es gibt da - in beide richtungen - hoechsturteile die einen ratlos machen ...
in der sache selbst:
der FINDER (und nicht der, zu dem der finder die waffe gebracht hat) darf sie bewilligungslos fuer die 48 stunden besitzen
wenn der finder die waffe aber zu einem DRITTEN bringt, ist das fuer diese person unzulaessiger (um nicht zu sagen illegaler) besitz
und eintragung am "kleinen dienstweg" ... rechtlich umzulaessig!
aber natuerlich kanns der haendler ins ZWR eintragen und feddich, er darf es aber nicht
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